I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort: "Bernburgplatz",
der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die südliche Gebäudekante der Stadthalle,
im Osten: durch die Nord-Ost-Grenze der Straße Bültstiege,
im Süden: durch die Nordgrenze der Flurstücke 318 und 348,
im Westen: durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 795 und 649.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke 655, 544, 543, 795, 649 und 455 vollständig oder in Teilen. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 170.
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan dargestellt und
geometrisch eindeutig festgelegt.
II Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort:
"Bernburgplatz", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die
öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche
Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit
im Fachbereich Planen und Bauen/ Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen.
Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.
Begründung:
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 202, Kennwort: „Bernburgplatz“ hat das Ziel, die
Neugestaltung des Bernburgplatzes als Maßnahme des Rahmenplans Innenstadt
planungsrechtlich abzusichern.
Die Fragestellung nach der „Gestaltung des Bernburgplatzes und des Grünbereiches sowie die Öffnung zur Ems“ ist bereits seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema in Rheine. Der Rahmenplan Innenstadt hat diesen Bereich entsprechend im Jahr 2014 als Maßnahme im Handlungsfeld A „Besondere Orte in der Innenstadt“ aufgeführt.
Nachdem die Stadt Rheine bereits eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Bernburgplatzes beauftragt hat, wurde im März 2020 ein Büro mit der Entwicklung einer Freiraumplanung auf Grundlage der Vorschlagsoption „Bernburgpark“ beauftragt. Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Varianten erstellt. Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat im September 2021 die Variante C „Greenbeat“ als Grundlage für die weitere Entwurfsplanung beschlossen. Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet, dass die Freiraumplanung im Bereich Bernburgplatz planungsrechtlich absichern soll.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Art der baulichen Nutzung, die bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, nicht verändert. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich weiterhin um eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB.
Aufgrund der
weiterhin als öffentlicher Grünfläche festgesetzten Art der baulichen Nutzung
und der Grundfläche der Planung wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der
Innenentwicklung angesehen. Entsprechend wird dieser Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Auswirkungen
auf den Klimaschutz
Bei dem betroffenen Plangebiet handelt es sich um eine bereits als Parkanlage genutzte, öffentliche Grünfläche. Durch die Neugestaltung werden Flächen des Bernburgplatzes entsiegelt und aufgewertet, bauliche Veränderungen werden in diesem Bereich nicht vorgenommen. Daher handelt es sich hier um eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung, die mit den Zielen der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar ist.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan
Anlage 2: Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 3: Variante Freiraumplanung „Greenbeat“