Betreff
Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort "Bernburgplatz" der Stadt Rheine

I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
467/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I     Aufstellungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort: "Bernburgplatz", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die südliche Gebäudekante der Stadthalle,

im Osten:        durch die Nord-Ost-Grenze der Straße Bültstiege,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Flurstücke 318 und 348,

im Westen:     durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 795 und 649.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 655, 544, 543, 795, 649 und 455 vollständig oder in Teilen. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 170.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan dargestellt und geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort: "Bernburgplatz", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/ Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Begründung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202, Kennwort: „Bernburgplatz“ hat das Ziel, die Neugestaltung des Bernburgplatzes als Maßnahme des Rahmenplans Innenstadt planungsrechtlich abzusichern.

Die Fragestellung nach der „Gestaltung des Bernburgplatzes und des Grünbereiches sowie die Öffnung zur Ems“ ist bereits seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema in Rheine. Der Rahmenplan Innenstadt hat diesen Bereich entsprechend im Jahr 2014 als Maßnahme im Handlungsfeld A „Besondere Orte in der Innenstadt“ aufgeführt.

Nachdem die Stadt Rheine bereits eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Bernburgplatzes beauftragt hat, wurde im März 2020 ein Büro mit der Entwicklung einer Freiraumplanung auf Grundlage der Vorschlagsoption „Bernburgpark“ beauftragt. Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Varianten erstellt. Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat im September 2021 die Variante C „Greenbeat“ als Grundlage für die weitere Entwurfsplanung beschlossen. Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet, dass die Freiraumplanung im Bereich Bernburgplatz planungsrechtlich absichern soll.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Art der baulichen Nutzung, die bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, nicht verändert. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich weiterhin um eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB.

Aufgrund der weiterhin als öffentlicher Grünfläche festgesetzten Art der baulichen Nutzung und der Grundfläche der Planung wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen. Entsprechend wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Bei dem betroffenen Plangebiet handelt es sich um eine bereits als Parkanlage genutzte, öffentliche Grünfläche. Durch die Neugestaltung werden Flächen des Bernburgplatzes entsiegelt und aufgewertet, bauliche Veränderungen werden in diesem Bereich nicht vorgenommen. Daher handelt es sich hier um eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung, die mit den Zielen der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar ist.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan

Anlage 2: Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 3: Variante Freiraumplanung „Greenbeat“