Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung
in der Stadt Rheine -Abfallentsorgungssatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 1).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung
das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr
wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die
als Anlage 1 der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2022“
verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Abfallentsorgung und
Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine
-Abfallentsorgungssatzung-
Anlage 2: Synopse
über die Änderungen zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung
in der Stadt Rheine
-Abfallentsorgungssatzung-