Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine -Abfallentsorgungssatzung-
Vorlage
470/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine -Abfallentsorgungssatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 1).

 


Begründung:

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2022“ verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine
-Abfallentsorgungssatzung-

Anlage 2:    Synopse über die Änderungen zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine
-Abfallentsorgungssatzung-