Betreff
Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung-
Vorlage
013/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschläge/Empfehlungen:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2022“.

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 07.12.2021
(Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2022

Anlage 2:    Synopse zur Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung-

Anlage 3:    Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung-