Beschlussvorschläge/Empfehlungen:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die
Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung
„Abfallentsorgung 2022“.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der
Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 07.12.2021
(Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge
und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2022
Anlage 2: Synopse zur Gebührensatzung für die
kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine
-Abfallgebührensatzung-
Anlage 3: Gebührensatzung für
die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine
-Abfallgebührensatzung-