Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die
Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs-
und Winterdienstgebühren 2022“.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung, den
Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 07.12.2021 (Anlage
3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
2022“ verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren 2022“
Anlage 2: Synopse Satzung über die Straßenreinigung, Winterdienst und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung-
Anlage 3: Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung-
Anlage 3.1: Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung über die
Straßenreinigung, Winterdienst und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in
der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung-