Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine
-Entwässerungssatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 1).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt
Rheine -Entwässerungssatzung-
Anlage 2: Synopse Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage in der Stadt Rheine -Entwässerungssatzung-