Betreff
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-
Vorlage
473/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 den Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,25 € und den Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,18 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung „Entwässerung 2022“ verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Gebührenbedarfsberechnung „Entwässerung 2022“

Anlage 2:    Synopse Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-

Anlage 3:    Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-