Betreff
Privatrechtliche Entgelte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“
Vorlage
475/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Erhöhung der privatrechtlichen Entgelte für die Entsorgung Speisereste der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“.

 


Begründung:

 

Im Rahmen der letzten Steuerprüfung wurde festgestellt, dass der Bereich Entsorgung von Speiseresten gegenüber den Vorjahren Verluste aufweist. Ursächlich sind hierfür gestiegene Lohn- und Betriebskosten bei den Verwertungsfirmen. Aus diesem Grund sollen die Entgelte für die Abfuhr und Entsorgung von Speiseresten aus der Gastronomie für 2022 entsprechend folgender Tabelle angepasst werden: