Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt
Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) die Erhöhung der privatrechtlichen Entgelte für die Entsorgung
Speisereste der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe
Rheine“.
Begründung:
Im Rahmen der letzten Steuerprüfung wurde festgestellt, dass der Bereich Entsorgung von Speiseresten gegenüber den Vorjahren Verluste aufweist. Ursächlich sind hierfür gestiegene Lohn- und Betriebskosten bei den Verwertungsfirmen. Aus diesem Grund sollen die Entgelte für die Abfuhr und Entsorgung von Speiseresten aus der Gastronomie für 2022 entsprechend folgender Tabelle angepasst werden: