Betreff
Technische Betriebe Rheine - Wirtschaftsplan 2022
Vorlage
476/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung

a)      zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrages und

b)      zur Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2022 bestehenden Kreditverbindlichkeiten.

 


Begründung:

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Eckdaten des Wirtschaftsplans 2022:

1.      Der Erfolgsplan 2022 schließt bei Erträgen von 45.432 T€ und Aufwendungen von
40.716 T€ mit einem geplanten Jahresüberschuss von 4.716 T€ ab.

2.      Der Gesamtbetrag der Investitionen für das Wirtschaftsjahr 2022 wird auf 14.907 T€ festgesetzt.

3.      Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 11.000 T€ festgesetzt. Nicht im Wirtschaftsjahr 2021 in Anspruch genommene Aufnahmen sind bis zum Ende des nachfolgenden Wirtschaftsjahres übertragbar.

Gem. § 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans.

 


Anlage: Wirtschaftsplan für die Jahre 2022 - 2025