Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung
a)
zur
Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzten
Höchstbetrages und
b)
zur
Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2022
bestehenden Kreditverbindlichkeiten.
Begründung:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische
Betriebe Rheine“ hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen.
Eckdaten des Wirtschaftsplans 2022:
1.
Der Erfolgsplan 2022 schließt bei Erträgen
von 45.432 T€ und Aufwendungen von
40.716 T€ mit einem geplanten Jahresüberschuss von 4.716 T€ ab.
2.
Der Gesamtbetrag der Investitionen für das
Wirtschaftsjahr 2022 wird auf 14.907 T€ festgesetzt.
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes
erforderlich ist, wird auf 11.000 T€ festgesetzt. Nicht im Wirtschaftsjahr 2021
in Anspruch genommene Aufnahmen sind bis zum Ende des nachfolgenden
Wirtschaftsjahres übertragbar.
Gem. § 4
Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des
Wirtschaftsplans.
Anlage: Wirtschaftsplan für die Jahre 2022 - 2025