Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Neufassung der Satzung „Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rheine“ laut Anlage 1.

 

2) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Neufassung der Dienstanweisung für die Durchführung der Rechnungsprüfung durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine laut Anlage 3.

 


Begründung:

Aufgrund des 2. NKF Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW) sowie Änderungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) ist eine inhaltliche Anpassung der Rechnungsprüfungsordnung vom 12. Januar 2006 erforderlich.

 

Die neue Rechnungsprüfungsordnung wurde in der Entwurfsfassung vom 15. April 2021 im ersten Schritt auf die wesentlich zu regelnden Aussagen und Inhalte begrenzt und daher vom Umfang gekürzt. Des Weiteren wurden die Aufgaben der ÖRP bezüglich des Umfanges und der Ausführung der Prüfungen neben den gesetzlichen Vorgaben um weitere Berichterstattung und Beratungspunkte erweitert und konkretisiert. Der Aufbau wurde, anlehnend an die Muster RRO (Vorschriftentext in PdK NW B-11, Beck-Online), verändert und angepasst.

 

Zu der Entwurfsfassung vom 15. April 2021 gab es Änderungswünsche seitens der CDU, die in Teilen mit aufgenommen worden sind (siehe hierzu Anlage 2).

 

Aufgrund der Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung wurde die Dienstanweisung ebenfalls angepasst und überarbeitet (Anlage 3).

 

Aufgrund der wesentlichen Änderungen der neuen RPO zur alten RPO ist eine Synopse mit Gegenüberstellung der Änderung nicht möglich. Im Folgenden werden die Verschiebungen der einzelnen Bereiche kurz erläutert:

 

§ 1 Rechnungsprüfung

·         Hier wurden in der alten RPO im Wesentlichen die Aufgaben und Ziele der ÖRP umschrieben.

·         In der neuen RPO sind diese in Anlehnung an § 92 Abs. 3, 102 und 104 GO NRW) in § 4 nach Pflicht- und weiteren Aufgaben aufgelistet.

 

§ 2 + § 3 Rechnungsprüfungsausschuss und Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses

·         In der neuen RPO in § 10 geregelt.

 

§ 4 Örtliche Rechnungsprüfung

·         Hier wurden die Zusammensetzung und die Anforderungen des Prüfpersonals festgelegt.

·         Zukünftig in der neuen RPO in § 3 geregelt.

 

 

§ 5 Anforderungen und Aufgaben der Örtliche Rechnungsprüfung

·         Hier wurde im Wesentlichen das Aufgabenfeld der ÖRP umschrieben.

·         In der neuen RPO in § 4 und § 5 geregelt.

 

§ 6 Verpflichtungen Dritter für Zwecke der Örtlichen Rechnungsprüfung

·         Hier wurde im Wesentlichen die Mitwirkungspflichten der Verwaltung und anderer festgelegt.

·         In der neuen RPO in § 7 und § 8 geregelt.

 

§ 7 Durchführung der Örtlichen Rechnungsprüfung

·         Verweis auf die Dienstanweisung und Art der Kommunikation mit der Verwaltung.

·         In der neuen RPO in § 9 geregelt.

 

§ 8 Inkrafttreten

·         In der neuen RPO in § 11 geregelt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rheine

Anlage 2: Synopse Änderungsvorschläge CDU zum Entwurf vom 15. April 2021

Anlage 3: Dienstanweisung 2021 der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine