Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Der Rat der
Stadt Rheine beschließt die Neufassung der Satzung „Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Rheine“ laut Anlage 1.
2) Der Rat der
Stadt Rheine beschließt die Neufassung der Dienstanweisung für die Durchführung
der Rechnungsprüfung durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine laut
Anlage 3.
Begründung:
Aufgrund des 2.
NKF Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW) sowie Änderungen in der
Gemeindeordnung (GO NRW) ist eine inhaltliche Anpassung der
Rechnungsprüfungsordnung vom 12. Januar 2006 erforderlich.
Die neue
Rechnungsprüfungsordnung wurde in der Entwurfsfassung vom 15. April 2021 im
ersten Schritt auf die wesentlich zu regelnden Aussagen und Inhalte begrenzt
und daher vom Umfang gekürzt. Des Weiteren wurden die Aufgaben der ÖRP
bezüglich des Umfanges und der Ausführung der Prüfungen neben den gesetzlichen
Vorgaben um weitere Berichterstattung und Beratungspunkte erweitert und
konkretisiert. Der Aufbau wurde, anlehnend an die Muster RRO (Vorschriftentext
in PdK NW B-11, Beck-Online), verändert und angepasst.
Zu der
Entwurfsfassung vom 15. April 2021 gab es Änderungswünsche seitens der CDU, die
in Teilen mit aufgenommen worden sind (siehe hierzu Anlage 2).
Aufgrund der
Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung wurde die Dienstanweisung ebenfalls
angepasst und überarbeitet (Anlage 3).
Aufgrund der
wesentlichen Änderungen der neuen RPO zur alten RPO ist eine Synopse mit
Gegenüberstellung der Änderung nicht möglich. Im Folgenden werden die
Verschiebungen der einzelnen Bereiche kurz erläutert:
§ 1 Rechnungsprüfung
·
Hier
wurden in der alten RPO im Wesentlichen die Aufgaben und Ziele der ÖRP
umschrieben.
·
In der
neuen RPO sind diese in Anlehnung an § 92 Abs. 3, 102 und 104 GO NRW) in
§ 4 nach Pflicht- und weiteren Aufgaben aufgelistet.
§ 2 + § 3
Rechnungsprüfungsausschuss und Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses
·
In der
neuen RPO in § 10 geregelt.
§ 4 Örtliche
Rechnungsprüfung
·
Hier
wurden die Zusammensetzung und die Anforderungen des Prüfpersonals festgelegt.
·
Zukünftig
in der neuen RPO in § 3 geregelt.
§ 5 Anforderungen
und Aufgaben der Örtliche Rechnungsprüfung
·
Hier
wurde im Wesentlichen das Aufgabenfeld der ÖRP umschrieben.
·
In der
neuen RPO in § 4 und § 5 geregelt.
§ 6
Verpflichtungen Dritter für Zwecke der Örtlichen Rechnungsprüfung
·
Hier
wurde im Wesentlichen die Mitwirkungspflichten der Verwaltung und anderer
festgelegt.
·
In der
neuen RPO in § 7 und § 8 geregelt.
§ 7 Durchführung
der Örtlichen Rechnungsprüfung
·
Verweis
auf die Dienstanweisung und Art der Kommunikation mit der Verwaltung.
·
In der
neuen RPO in § 9 geregelt.
§ 8 Inkrafttreten
·
In der
neuen RPO in § 11 geregelt.
Anlagen:
Anlage 1: Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rheine
Anlage 2: Synopse Änderungsvorschläge CDU zum Entwurf vom 15. April 2021
Anlage 3: Dienstanweisung 2021 der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine