Betreff
Hundeauslaufflächen
Vorlage
479/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Vorschlag, in den drei städtischen Parkanlagen Salinenpark (s. Anlage 1), Walshagenpark (s. Anlage 2) und Stadtpark (s. Anlage 3) probeweise temporäre Pop-up-Hundeauslaufflächen einzurichten, zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmen nach Abstimmung mit den Vereinen entsprechend der in den Anlagen enthaltenen Pläne und Beispielbilder umzusetzen.

 


Begründung:

 

Bisherige Situation

 

Laut § 5 Abs. 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheine, Halten und Mitführen von Tieren, sind „Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (sind) Hunde, sofern sie nicht durch diese Verordnung oder eine entsprechende Beschilderung grundsätzlich von der Benutzung bestimmter Verkehrsflächen bzw. Anlagen ausgeschlossen sind, an der Leine zu führen.“ 

 

Überdies gelten bei der Haltung von Hunden die Vorschriften des Landeshundegesetzes. Es besagt, dass alle Hunde angeleint sein müssen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr. Gleiches gilt für die der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen. Eine Ausnahme bilden die sogenannten besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereiche (§ 2 Abs. 2 LHundG NRW).

 

Seit vielen Jahren ist das Thema „Hundeauslauffläche“ in Rheine ein immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Verschiedene Versuche, Auslaufflächen einzurichten, sind gescheitert. Als Gründe hierfür sind vor allem zu nennen:

 

-          starke (planungs-)rechtliche Einschränkung

-          hohe Herstellungskosten

-          hohe Unterhaltungskosten

 

Eine geeignete Fläche muss entsprechend groß und zudem für keine anderweitige Nutzung (Verpachtung, Wohnbauland, …) vorgesehen sein. Bei den bisherigen Planungen ist von einem weitläufig eingezäunten Bereich ausgegangen worden. Dieser setzt hohe Herstellungs- sowie Unterhaltungskosten voraus. Die geschätzten Herstellungskosten einer Einzäunung für eine größere Fläche im Walshagenpark wurden in etwa mit 25.000 - 30.000 € benannt. Hinzu kämen Kosten für die Herstellung eines Parkplatzes sowie für Einrichtungsgegenstände. Für Zaun und Parkplatz wurde mit Unterhaltungskosten gerechnet. Vor allem diese Aspekte führten in der Vergangenheit dazu, dass Hundeauslaufflächen in der Stadt Rheine nicht umgesetzt worden sind. Ob das Konzept der Flächen funktionieren würde, konnte also nicht getestet werden.

 

Das Prinzip der Pop-up-Hundeauslauffläche

 

In Anlehnung an die mittlerweile immer häufiger in Innenstädten kurzfristig und provisorisch betriebenen „Pop-up-Stores“ (Einzelhandelsgeschäfte, die in vorübergehend leerstehenden Geschäftsräumen betrieben werden) könnte das Konzept der „Pop-up-Hundeauslaufflächen“ eine Wende herbeiführen. Dabei ist die Überlegung, mit einfachsten Mitteln Auslaufflächen einzurichten, in denen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt Hunde ohne Leine und bis jetzt illegal frei laufen. Als temporärer Rahmen wäre ein „Testlauf“ in einer Zeitspanne von drei bis vier Monaten vorstellbar.

 

Denkbar für die Ausweisung dieser zunächst zeitlich begrenzten, öffentlichen Hundeauslaufbereiche sind:

 

-          nördliche Fläche im Salinenpark (s. Anlage 1)

-          süd-westliche Fläche im Walshagenpark (s. Anlage 2)

-          südliche Fläche im Stadtpark (s. Anlage 3)

 

aus gestalterischen Gründen und um Kosten zu sparen und dennoch den Versuch unternehmen zu können, Hundeauslaufflächen anzubieten, würde dabei von einer Einzäunung abgesehen. Dies ist bereits ein funktionierendes Prinzip in anderen Städten (Beispiele Hannover, Köln). Selbstverständlich müssten die Hundeführer nach wie vor ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und nicht nur für den Schutz ihres Tieres sorgen, sondern auch für den der anderen Nutzer der öffentlichen Grünanlagen, die zu jeder Tageszeit frei zugänglich sind.

 

Hundekot muss immer entfernt werden. An jeder der drei Flächen würde hierfür ein Hundekotbeutelspender angeboten. Die Hundeauslaufflächen befänden sich in Grünanlagen, die entsprechend mit Abfallbehältern ausgestattet sind und regelmäßig gepflegt werden.

 

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung Rheines ist geregelt, wie sich Hundeführer zu verhalten haben. Darüber hinaus wird hierin auf die Einhaltung des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen. Die potenziellen Hundefreilaufflächen würden mit diesen Hinweisen beschildert. An je drei Zugangsbereichen soll ein Schild angebracht werden. Dies dient zum einen der Kenntlichmachung, damit die Möglichkeit gegeben ist, die Fläche räumlich zu umgehen. Zum anderen fänden sich dort die Voraussetzungen für die Nutzung wieder, samt einschlägigen Hinweisen auf die Gesetzestexte und einem Lageplan, der die Grenzen für die Fläche unmissverständlich darstellt.

 

Dort, wo Radfahren erlaubt ist, darf dies weiterhin getan werden. Die Radfahrer sind jedoch zur entsprechenden Rücksichtnahme auf andere Wegenutzer gehalten. Das heißt, bei der Querung einer Hundefreilauffläche muss damit gerechnet werden, dass ein Tier den Weg kreuzen kann. Hundeführer sind dagegen ebenso gehalten, ihre Tiere zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass andere Personen nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden. Sobald ein Tier in einen Beißvorfall oder Ähnliches verwickelt wird, kommt für Schäden die entsprechende Tierschutzhaftpflichtversicherung des Halters auf. Dies sollte sich auch deutlich auf den Schildern der Auslaufflächen wiederfinden.

 

Die Parkflächen an sich sind als öffentliche Flächen abgesichert durch die erweiterte Haftpflichtversicherung der Stadt Rheine. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da die Pop-up-Hundeauslaufflächen nicht eingezäunt würden und es in den drei Parkanlagen Salinenpark (s. Anlage 1), Walshagenpark (s. Anlage 2) und Stadtpark (s. Anlage 3) bereits ausreichend dimensionierte Parkplätze gibt, entfallen diese Kosten. Eine Abstimmung mit dem Walshagenparkverein und dem Stadtparkverein würde gem. Beschlussfassung erfolgen. Aufgrund der zunächst zeitlichen Begrenzung des Projektes kann von Beginn an kommuniziert werden, dass das Angebot bei Nichtbeachtung der Regeln nicht fortgeführt wird. Die Kosten, die aufzubringen sind, wären mit knapp 5.000 € brutto überschaubar.

 

 

Gesamtkosten

 

Die Kosten für die Beschilderung (neun Schilder => für jede Pop-up-Hundeauslauffläche drei einschließlich der Pfähle) und die Hundekotbeutelspender belaufen sich grob geschätzt auf ca. 5.000 € brutto. Hinzu kommen die Kosten für die Abwicklung über die Technischen Betriebe Rheine. Jährliche Kosten fallen für den höheren Unterhaltungsaufwand an (nachfüllen von Hundekotbeuteln, Beseitigung von Hundekot, zusätzliches Leeren von Abfalleimern). Eine Umsetzung der Maßnahme könnte für Anfang 2022 geplant werden.

 

Für die Realisierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bislang noch keine Mittel eingeplant worden. Sofern die Umsetzung der Maßnahme beschlossen wird, sind die erforderlichen Mittel im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen und im Haushaltsplan 2022 entsprechend zu veranschlagen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die Einrichtung der drei Hundeauslaufflächen hat keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bis auf die Aufstellung der genannten Schilder und Hundekotbeutelspender werden keine weitergehenden Maßnahmen durchgeführt. Zudem werden, aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, keine zusätzlichen Flächen für die Schaffung von Stellplätzen versiegelt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Plan temporäre Hundeauslauffläche Salinenpark

Anlage 2: Plan temporäre Hundeauslauffläche Walshagenpark

Anlage 3: Plan temporäre Hundeauslauffläche Stadtpark

Anlage 4: Beispielfotos Hundeauslauffläche Hannover