Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt
den Vorschlag, in den drei städtischen Parkanlagen Salinenpark (s. Anlage 1),
Walshagenpark (s. Anlage 2) und Stadtpark (s. Anlage 3) probeweise temporäre
Pop-up-Hundeauslaufflächen einzurichten, zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmen nach Abstimmung mit
den Vereinen entsprechend der in den Anlagen enthaltenen Pläne und
Beispielbilder umzusetzen.
Begründung:
Bisherige Situation
Laut § 5 Abs. 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheine, Halten und Mitführen von Tieren, sind „Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (sind) Hunde, sofern sie nicht durch diese Verordnung oder eine entsprechende Beschilderung grundsätzlich von der Benutzung bestimmter Verkehrsflächen bzw. Anlagen ausgeschlossen sind, an der Leine zu führen.“
Überdies gelten bei der Haltung
von Hunden die Vorschriften des Landeshundegesetzes. Es besagt, dass alle Hunde
angeleint sein müssen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen
innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
Gleiches gilt für die der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-,
Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen. Eine Ausnahme bilden
die sogenannten besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereiche
(§ 2 Abs. 2 LHundG NRW).
Seit vielen Jahren ist das Thema „Hundeauslauffläche“ in Rheine ein immer
wieder kontrovers diskutiertes Thema. Verschiedene Versuche, Auslaufflächen
einzurichten, sind gescheitert. Als Gründe hierfür sind vor allem zu nennen:
-
starke
(planungs-)rechtliche Einschränkung
-
hohe
Herstellungskosten
-
hohe
Unterhaltungskosten
Eine geeignete Fläche muss entsprechend groß und zudem für keine
anderweitige Nutzung (Verpachtung, Wohnbauland, …) vorgesehen sein. Bei den
bisherigen Planungen ist von einem weitläufig eingezäunten Bereich ausgegangen
worden. Dieser setzt hohe Herstellungs- sowie Unterhaltungskosten voraus. Die
geschätzten Herstellungskosten einer Einzäunung für eine größere Fläche im
Walshagenpark wurden in etwa mit 25.000 - 30.000 € benannt. Hinzu kämen Kosten
für die Herstellung eines Parkplatzes sowie für Einrichtungsgegenstände. Für
Zaun und Parkplatz wurde mit Unterhaltungskosten gerechnet. Vor allem diese
Aspekte führten in der Vergangenheit dazu, dass Hundeauslaufflächen in der
Stadt Rheine nicht umgesetzt worden sind. Ob das Konzept der Flächen
funktionieren würde, konnte also nicht getestet werden.
Das Prinzip der
Pop-up-Hundeauslauffläche
In Anlehnung an die mittlerweile immer häufiger in Innenstädten
kurzfristig und provisorisch betriebenen „Pop-up-Stores“
(Einzelhandelsgeschäfte, die in vorübergehend leerstehenden Geschäftsräumen
betrieben werden) könnte das Konzept der „Pop-up-Hundeauslaufflächen“
eine Wende herbeiführen. Dabei ist die Überlegung, mit einfachsten Mitteln
Auslaufflächen einzurichten, in denen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt Hunde
ohne Leine und bis jetzt illegal frei laufen. Als temporärer Rahmen wäre ein
„Testlauf“ in einer Zeitspanne von drei bis vier Monaten vorstellbar.
Denkbar für die Ausweisung dieser zunächst zeitlich begrenzten,
öffentlichen Hundeauslaufbereiche sind:
-
nördliche
Fläche im Salinenpark (s. Anlage 1)
-
süd-westliche
Fläche im Walshagenpark (s. Anlage 2)
-
südliche
Fläche im Stadtpark (s. Anlage 3)
aus gestalterischen Gründen
und um Kosten zu sparen und dennoch den Versuch unternehmen zu können,
Hundeauslaufflächen anzubieten, würde dabei von einer Einzäunung abgesehen.
Dies ist bereits ein funktionierendes Prinzip in anderen Städten (Beispiele
Hannover, Köln). Selbstverständlich müssten die Hundeführer nach wie vor ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und nicht
nur für den Schutz ihres Tieres sorgen, sondern auch für den der anderen Nutzer
der öffentlichen Grünanlagen, die zu jeder Tageszeit frei zugänglich sind.
Hundekot muss immer entfernt
werden. An jeder der drei Flächen würde hierfür ein Hundekotbeutelspender
angeboten. Die Hundeauslaufflächen befänden sich in Grünanlagen, die
entsprechend mit Abfallbehältern ausgestattet sind und regelmäßig gepflegt
werden.
In der Ordnungsbehördlichen
Verordnung Rheines ist geregelt, wie sich Hundeführer zu verhalten haben.
Darüber hinaus wird hierin auf die Einhaltung des Hundegesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen verwiesen. Die potenziellen Hundefreilaufflächen würden mit
diesen Hinweisen beschildert. An je drei Zugangsbereichen soll ein Schild
angebracht werden. Dies dient zum einen der Kenntlichmachung, damit die
Möglichkeit gegeben ist, die Fläche räumlich zu umgehen. Zum anderen fänden
sich dort die Voraussetzungen für die Nutzung wieder, samt einschlägigen Hinweisen
auf die Gesetzestexte und einem Lageplan, der die Grenzen für die Fläche
unmissverständlich darstellt.
Dort, wo Radfahren erlaubt
ist, darf dies weiterhin getan werden. Die Radfahrer sind jedoch zur
entsprechenden Rücksichtnahme auf andere Wegenutzer gehalten. Das heißt, bei
der Querung einer Hundefreilauffläche muss damit gerechnet werden, dass ein
Tier den Weg kreuzen kann. Hundeführer sind dagegen ebenso gehalten, ihre Tiere
zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass andere Personen nicht gefährdet
oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden. Sobald ein
Tier in einen Beißvorfall oder Ähnliches verwickelt wird, kommt für Schäden die
entsprechende Tierschutzhaftpflichtversicherung des Halters auf. Dies sollte
sich auch deutlich auf den Schildern der Auslaufflächen wiederfinden.
Die Parkflächen an sich sind als öffentliche Flächen abgesichert durch die erweiterte Haftpflichtversicherung der Stadt Rheine. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da die Pop-up-Hundeauslaufflächen nicht eingezäunt würden und es in den drei Parkanlagen Salinenpark (s. Anlage 1), Walshagenpark (s. Anlage 2) und Stadtpark (s. Anlage 3) bereits ausreichend dimensionierte Parkplätze gibt, entfallen diese Kosten. Eine Abstimmung mit dem Walshagenparkverein und dem Stadtparkverein würde gem. Beschlussfassung erfolgen. Aufgrund der zunächst zeitlichen Begrenzung des Projektes kann von Beginn an kommuniziert werden, dass das Angebot bei Nichtbeachtung der Regeln nicht fortgeführt wird. Die Kosten, die aufzubringen sind, wären mit knapp 5.000 € brutto überschaubar.
Gesamtkosten
Die Kosten für die Beschilderung (neun Schilder => für jede
Pop-up-Hundeauslauffläche drei einschließlich der Pfähle) und die
Hundekotbeutelspender belaufen sich grob geschätzt auf ca. 5.000 € brutto.
Hinzu kommen die Kosten für die Abwicklung über die Technischen Betriebe
Rheine. Jährliche Kosten fallen für den höheren Unterhaltungsaufwand an
(nachfüllen von Hundekotbeuteln, Beseitigung von Hundekot, zusätzliches Leeren
von Abfalleimern). Eine Umsetzung der Maßnahme könnte für Anfang 2022 geplant
werden.
Für die Realisierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2022
bislang noch keine Mittel eingeplant worden. Sofern die Umsetzung der Maßnahme
beschlossen wird, sind die erforderlichen Mittel im Rahmen der weiteren
Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen und im Haushaltsplan 2022
entsprechend zu veranschlagen.
Auswirkungen auf den
Klimaschutz
Die Einrichtung
der drei Hundeauslaufflächen hat keine negativen Auswirkungen auf den
Klimaschutz. Bis auf die Aufstellung der genannten Schilder und
Hundekotbeutelspender werden keine weitergehenden Maßnahmen durchgeführt. Zudem
werden, aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, keine zusätzlichen Flächen für
die Schaffung von Stellplätzen versiegelt.
Anlagen:
Anlage 1: Plan temporäre Hundeauslauffläche Salinenpark
Anlage 2: Plan temporäre Hundeauslauffläche Walshagenpark
Anlage 3: Plan temporäre Hundeauslauffläche Stadtpark
Anlage 4: Beispielfotos Hundeauslauffläche Hannover