Beschlussvorschlag der Antragsstellerin
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
die Klimaschutzziele dem Pariser Klimaabkommen anzupassen und die neuen
Erkenntnisse zum Klimawandel dabei zu berücksichtigen: Der Rat möge
beschließen:
1. Klimaneutralität der Stadt Rheine bis
2030
2. Kurzfristige Erarbeitung der
aktualisierten Klimaschutzstrategie bis zum StUK am
03.11.2021.
Die Strategie berücksichtigt prioritär die Handlungsfelder, die die Betrachtung
des Territorialprinzips vorgeben. Im zweiten Schritt werden die Handlungsfelder
die im Monitoring des Verursacherprinzips zusätzlich betrachtet werden
berücksichtigt, um das Ziel etwa 2 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr zu
erreichen.
3. Vorschläge für die Festlegung der
Meilensteine bis 2030 auf der Grundlage der
Strategie
4. Kurzfristige Erarbeitung des
Maßnahmenkatalogs für Sektor-spezifische Maßnahmen,
insbesondere in den Bereichen Wärme
und Mobilität und solche zur Sektorkupplung.
5. Berücksichtigung der THG-Effekte der
Maßnahmen
6. Überprüfung aller beschlossenen
Maßnahmen der Stadt im Hinblick auf THG-
Emissionen
7. Wissenschaftliche Begleitung der
Erhebung der Kennzahlen und des Monitorings
8. Pilotmaßnahme: Einrichtung eines
Effizienznetzwerkes für Unternehmen
Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt die Verwaltung, die Aspekte und Erkenntnisse des Masterplans
Klimaschutz 2.0 des Kreises Steinfurt bei der Fortschreibung des eigenen
Masterplans 100% Klimaschutz zu berücksichtigen. Die Verwaltung soll prüfen,
inwiefern die Zielsetzung, die Szenarien und die sektorenspezifischen Maßnahmen
des Kreises Steinfurt dabei auf die Stadt Rheine übertragbar sind.
2. Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt die Verwaltung, bei der Erarbeitung der Fortschreibung des
Masterplans 100% Klimaschutz Handlungsfelder und Maßnahmen sowohl für eine
Klimaneutralität bis 2030 als auch für eine Klimaneutralität bis 2040
aufzuzeigen.
Begründung der Antragsstellerin
Es wird auf den
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.09.2021 verwiesen.
Begründung der Verwaltung:
Das Ziel
„Klimaneutralität bis 2030“ ist sehr ambitioniert. Die Stadt Rheine muss ihren
Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens leisten. Dies ist jedoch nur
auf Basis einer fundierten Erhebung inklusive eines seriösen Maßnahmenkatalogs
(Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz) möglich.
Eine klimaneutrale
Stadt Rheine beinhaltet alle Sektoren, nicht nur die der Stadtverwaltung.
Aspekte wie Transformation der Strom- und Wärmeversorgung (Ausstieg aus
fossilen Energieträgern), Mobilitätswende mit dem Ziel deutliche Reduktion des
motorisierten Individualverkehrs oder Erhöhung der Sanierungsquote im
Altbaubestand sind mit entsprechenden Maßnahmen umzusetzen bzw. zu
unterstützen.
Die sechs primären
Handlungsfelder:
werden hierbei im
Masterplan 100% Klimaschutz übernommen.
Eine
Klimaschutzstrategie, die die Klimaneutralität bis 2030 gewährleistet, bedarf
einer gründlichen Analyse und Konzeption. Aktuell erstellt der Bereich Umwelt,
Klimaschutz und Grünplanung Szenarien zum Ziel „Klimaneutral 2040“ analog zum
Beschluss des Kreises Steinfurt. Diese werden in die Fortschreibung des
Masterplans 100 % Klimaschutz aufgenommen. Ein Maßnahmenkatalog soll im
Frühjahr 2022, unter Beteiligung Dritter (Politik, Bürger, etc.), erarbeitet
werden. Sobald der Maßnahmenkatalog vorliegt, werden Meilensteine festgelegt.
Für die Zielsetzung / Szenarien 2040 werden diese bereits erarbeitet. Für eine
Anpassung der Zielsetzung / Szenarien auf das Jahr 2030 muss eine weitere
externe fachliche Beauftragung erfolgen. Bei der Erstellung des
Maßnahmenkatalogs wird die Effektivität der Maßnahmen beurteilt und eine
Priorisierung durchgeführt. Die Handlungsfelder aus der Treibhausgasbilanz
(Klimaschutzplaner) werden bei der Erstellung des Maßnahmenkatalogs berücksichtigt.
Das von der
Antragstellerin geforderte Monitoring auf Basis des Verursacherprinzips
empfiehlt die Verwaltung. Von Seiten des Bundes wird das Territorialprinzip
bevorzugt und den Kommunen empfohlen. Die parallele Durchführung zweier
Bilanzierungen führt nicht zu besseren oder vollständigeren Ergebnissen und ist
somit nicht zielführend.
Eine Überprüfung
aller beschlossenen Maßnahmen der Stadt im Hinblick auf die THG-Emissionen
erscheint nicht sinnvoll. Bei einer konkreten Benennung von Maßnahmen und
Projekten, könnte die Verwaltung bewerten, ob zu diesem Zeitpunkt eine
Neubewertung aus Klimaschutzprojekten möglich und sinnvoll sein könnte.
Relevante Maßnahmen (überwiegend Beratung im Fachbereich Planen und Bauen)
werden bereits durch die Fachabteilungen auf ihren Beitrag zum Klimaschutz
geprüft. Eine Treibhausgasbilanz wird derzeit nicht vorgenommen, dies würde
auch einen enormen Aufwand bedeuten, eine vertiefende Betrachtung für bestimmte
Baumaßnahmen aufgrund von allgemeinen Kennwerten (z.B. Co2-Auswirkungen für
Straßenbau in m²) könnte künftig ergänzt werden.
Die von der
Antragstellerin geforderte Pilotmaßnahme bzgl. Einrichtung eines
Effizienznetzwerkes für Unternehmen wird an die EWG weitergegeben.
Anlagen:
Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen