Betreff
Antrag B90/Grüne Klimaziele neu festlegen. Strategien und Maßnahmen beschließen und umsetzen
Vorlage
483/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der Antragsstellerin

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Klimaschutzziele dem Pariser Klimaabkommen anzupassen und die neuen Erkenntnisse zum Klimawandel dabei zu berücksichtigen: Der Rat möge beschließen:

 

1.         Klimaneutralität der Stadt Rheine bis 2030

2.         Kurzfristige Erarbeitung der aktualisierten Klimaschutzstrategie bis zum StUK am

03.11.2021. Die Strategie berücksichtigt prioritär die Handlungsfelder, die die Betrachtung des Territorialprinzips vorgeben. Im zweiten Schritt werden die Handlungsfelder die im Monitoring des Verursacherprinzips zusätzlich betrachtet werden berücksichtigt, um das Ziel etwa 2 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr zu erreichen.

3.         Vorschläge für die Festlegung der Meilensteine bis 2030 auf der Grundlage der

            Strategie

4.         Kurzfristige Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs für Sektor-spezifische Maßnahmen,

            insbesondere in den Bereichen Wärme und Mobilität und solche zur Sektorkupplung.

5.         Berücksichtigung der THG-Effekte der Maßnahmen

6.         Überprüfung aller beschlossenen Maßnahmen der Stadt im Hinblick auf THG-

            Emissionen

7.         Wissenschaftliche Begleitung der Erhebung der Kennzahlen und des Monitorings

8.         Pilotmaßnahme: Einrichtung eines Effizienznetzwerkes für Unternehmen

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.         Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die Aspekte und Erkenntnisse des Masterplans Klimaschutz 2.0 des Kreises Steinfurt bei der Fortschreibung des eigenen Masterplans 100% Klimaschutz zu berücksichtigen. Die Verwaltung soll prüfen, inwiefern die Zielsetzung, die Szenarien und die sektorenspezifischen Maßnahmen des Kreises Steinfurt dabei auf die Stadt Rheine übertragbar sind.

 

2.         Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, bei der Erarbeitung der Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz Handlungsfelder und Maßnahmen sowohl für eine Klimaneutralität bis 2030 als auch für eine Klimaneutralität bis 2040 aufzuzeigen.

 


Begründung der Antragsstellerin

Es wird auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.09.2021 verwiesen.

 

Begründung der Verwaltung:

Das Ziel „Klimaneutralität bis 2030“ ist sehr ambitioniert. Die Stadt Rheine muss ihren Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens leisten. Dies ist jedoch nur auf Basis einer fundierten Erhebung inklusive eines seriösen Maßnahmenkatalogs (Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz) möglich.

Eine klimaneutrale Stadt Rheine beinhaltet alle Sektoren, nicht nur die der Stadtverwaltung. Aspekte wie Transformation der Strom- und Wärmeversorgung (Ausstieg aus fossilen Energieträgern), Mobilitätswende mit dem Ziel deutliche Reduktion des motorisierten Individualverkehrs oder Erhöhung der Sanierungsquote im Altbaubestand sind mit entsprechenden Maßnahmen umzusetzen bzw. zu unterstützen.

 

Die sechs primären Handlungsfelder:

 

Kachel Wirtschaft & Gewerbe-002Kachel Erneuerbare Energien-002 Kachel Gebäude-002 Kachel Lebensstile-002Kachel Mobilität-002Kachel Netzwerke-002

 

werden hierbei im Masterplan 100% Klimaschutz übernommen.

 

Eine Klimaschutzstrategie, die die Klimaneutralität bis 2030 gewährleistet, bedarf einer gründlichen Analyse und Konzeption. Aktuell erstellt der Bereich Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung Szenarien zum Ziel „Klimaneutral 2040“ analog zum Beschluss des Kreises Steinfurt. Diese werden in die Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz aufgenommen. Ein Maßnahmenkatalog soll im Frühjahr 2022, unter Beteiligung Dritter (Politik, Bürger, etc.), erarbeitet werden. Sobald der Maßnahmenkatalog vorliegt, werden Meilensteine festgelegt. Für die Zielsetzung / Szenarien 2040 werden diese bereits erarbeitet. Für eine Anpassung der Zielsetzung / Szenarien auf das Jahr 2030 muss eine weitere externe fachliche Beauftragung erfolgen. Bei der Erstellung des Maßnahmenkatalogs wird die Effektivität der Maßnahmen beurteilt und eine Priorisierung durchgeführt. Die Handlungsfelder aus der Treibhausgasbilanz (Klimaschutzplaner) werden bei der Erstellung des Maßnahmenkatalogs berücksichtigt.

 

Das von der Antragstellerin geforderte Monitoring auf Basis des Verursacherprinzips empfiehlt die Verwaltung. Von Seiten des Bundes wird das Territorialprinzip bevorzugt und den Kommunen empfohlen. Die parallele Durchführung zweier Bilanzierungen führt nicht zu besseren oder vollständigeren Ergebnissen und ist somit nicht zielführend.

 

Eine Überprüfung aller beschlossenen Maßnahmen der Stadt im Hinblick auf die THG-Emissionen erscheint nicht sinnvoll. Bei einer konkreten Benennung von Maßnahmen und Projekten, könnte die Verwaltung bewerten, ob zu diesem Zeitpunkt eine Neubewertung aus Klimaschutzprojekten möglich und sinnvoll sein könnte. Relevante Maßnahmen (überwiegend Beratung im Fachbereich Planen und Bauen) werden bereits durch die Fachabteilungen auf ihren Beitrag zum Klimaschutz geprüft. Eine Treibhausgasbilanz wird derzeit nicht vorgenommen, dies würde auch einen enormen Aufwand bedeuten, eine vertiefende Betrachtung für bestimmte Baumaßnahmen aufgrund von allgemeinen Kennwerten (z.B. Co2-Auswirkungen für Straßenbau in m²) könnte künftig ergänzt werden.

 

Die von der Antragstellerin geforderte Pilotmaßnahme bzgl. Einrichtung eines Effizienznetzwerkes für Unternehmen wird an die EWG weitergegeben.

 


Anlagen:

 

Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen