Betreff
Anbringung von Legendenschildern an Straßenschildern/Online-Datenbank - Antrag der Fraktionen CDU und FDP
Vorlage
486/21
Aktenzeichen
BdB-06-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP:

 

Die Fraktionen von CDU und FDP stellen den Antrag, der Kulturausschuss möge darüber beschließen, dass

 

1.      die Verwaltung prüfen soll, an welchen Straßenschildern mit Namen von Persönlichkeiten und Orten bereits Legendenhinweise bestehen bzw. die Anbringung von zusätzlichen Informationsschildern erforderlich ist,

 

2.      die Verwaltung prüfen soll, ob eine Verwendung von digitalen Hinweisen (wie z.B. QR-Codes, etc.) an den Straßenschildern machbar und sinnvoll ist,

 

3.      die Verwaltung eine Onlinedatenbank zur Erläuterung der Straßennamen anlegen soll.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

1.      Der Kulturausschuss lehnt die Überprüfung der Straßenschilder einschließlich der Anbringung weiterer Schilder auf Grund der entstehenden Kosten ab.

2.      Der Kulturausschuss spricht sich gegen die Einführung von „digitalen Hinweisen“ (z.B. QR-Codes) aus.

 

3.      Der Kulturausschuss begrüßt zwar die Erstellung einer (ausführlichen) Datenbank zur Erläuterung der Straßennamen. Die Umsetzung wird auf Grund der damit verbundenen Kosten und im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Haushaltes der Stadt Rheine bis auf weiteres verschoben.

 


Begründung:

 

Auf den als Anlage beigefügten Antrag vom 08.06.2021 wird verwiesen. Die Verwaltung hat alle im Antrag genannten Positionen aufgegriffen und bearbeitet. Hierzu die nachfolgenden Erläuterungen.

 

Zu 1.

Die Verwaltung soll prüfen, an welchen Straßenschildern mit Namen von Persönlichkeiten und Orten bereits Legendenhinweise bestehen bzw. die Anbringung von zusätzlichen Informationsschildern erforderlich ist:

 

Das amtliche Straßenverzeichnis der Stadt Rheine umfasst derzeit 1.198 Straßennamen. Eine interne Recherche ergab, dass Legendenschilder bis zum Jahr 2008 erstellt und montiert wurden. Mit Gründung der TBR am 01.01.2008 wurde aus Kostengründen auf die weitere Anbringung dieser Schilder verzichtet. Ein Verzeichnis, aus dem hervorgeht, an welchen Straßen tatsächlich entsprechende Zusatzschilder angebracht wurden, existiert nicht.

 

Um die gewünschte Aufstellung aller Straßen mit Zusatzschildern zu erhalten, müssten deshalb in einem ersten Schritt die Straßennamen dahingehend bewertet werden, ob eine zusätzliche Erläuterung sinnvoll erscheint, entsprechende Kriterien wären festzulegen. Im nächsten Schritt müssten dann alle in Frage kommenden Straßen vollumfänglich besichtigt werden um festzustellen, ob bereits eine Zusatzbeschilderung angebracht ist. Die Straßen an denen Legendenschilder wünschenswert aber nicht vorhanden sind, wären dabei zu erfassen. Für diese Straßen müssten dann Erläuterungstexte formuliert und die notwendigen Legendenschilder erstellt und angebracht werden.

 

Unter der Annahme, dass lediglich ca. 25 % der vorhandenen Straßennamen nach den festgelegten Kriterien (Namen wie Amselstraße z. B. würden dann voraussichtlich nicht erläutert) mit entsprechenden Zusatzschildern bestückt werden müssen, wären etwa 300 Straßen betroffen. Die Anzahl der Straßenschilder ist aber beträchtlich höher, da sie an jeder Einmündung stehen. Bei kurzen Straßen und Wegen reichen 2 bzw. 4 Schilder, bei längeren Straßen wie z.B. der Osnabrücker Straße würden ca. 50 Schilder benötigt. Legt man eine durchschnittliche Zahl von 10 Schildern zugrunde, wären 3000 Schilder zu beschaffen. Eine Recherche im Internet führte zu dem Ergebnis, dass die Kosten für ein einzelnes Schild inkl. Befestigungsmaterial zwischen 65 und 75 € (Brutto) liegen, so dass von Beschaffungskosten in Höhe von ca. 200.000 € auszugehen ist.

 

Zusätzlich ist erheblicher Personalaufwand erforderlich. Dieser beinhaltet die Auswertung des Straßenverzeichnisses, die Festlegung der tatsächlich zu erläuternden Straßen, die Kontrolle vor Ort, ob bereits ein Legendenschild vorhanden ist, die Recherche, die Erstellung entsprechender Texte für die Zusatzschilder sowie ihrer Anbringung. Dieser Aufwand wäre mit insgesamt ca. 1.400 Stunden zu veranschlagen (Bewertung von 1.200 Straßen a 5 Minuten = 100 Std, Recherche, Vor-Ort-Besichtigung, Texterstellung und Anbringung der Schilder bei ca. 300 Straßen a 4 Stunden = 1.200 Std). Hinzu kommen Verwaltungstätigkeiten für die Ausschreibung, Bestellung und Bezahlung der Schilder (in zeitlichen Abschnitten) mit einem geschätzten Zeitaufwand von 100 Stunden. Dies entspricht fast dem Umfang einer Vollzeitstelle für ein Jahr (1.590 Stunden). Der Aufwand für die anschließende Unterhaltung der Schilder wäre ebenfalls einzuplanen.

 

Vor dem Hintergrund der hohen finanziellen Belastung wie auch des hohen personellen Aufwandes – auch wenn diese auf mehrere Jahre verteilt würden - spricht sich die Verwaltung gegen eine Umsetzung in der beantragten Form aus.

 

Zu 2.

Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Verwendung von digitalen Hinweisen (wie z.B. QR-Codes, etc.) an den Straßenschildern machbar und sinnvoll ist:

 

Die Verwendung „digitaler Hinweise“ ist grundsätzlich machbar, aber nach Ansicht der Verwaltung nicht sinnvoll.

Möglich wären z.B. QR-Code, RFID-Technologie („Tag-R“) oder Augmented-Reality-Anwendungen. Die Kosten für die Beschaffung von wetterfesten QR-Codes in Kleinstauflagen würden geschätzt insgesamt 45.000 € betragen (300 Straßen á 10 QR/Codes á 15 €). Hinzu kommen noch Kosten für die grafische Gestaltung der Codes und ihre Anbringung an den Straßenschildern. Zu beachten ist auch, dass das Verhältnis von QR-Code-Größe zu Aufnahmeentfernung 1:10 ist. Ein QR-Code, der an einem Straßenschild in ca. 3 Meter Höhe angebracht ist und damit aus ca. 2 Metern aufgenommen wird, sollte deshalb ca. 20x20 cm groß sein. Mit Beschädigungen und Beschmierungen der QR-Codes ist im öffentlichen Verkehrsraum leider immer zu rechnen.

 

Bei Einsatz der TAG-R-Technologie sind in etwa gleich hohe Materialkosten für RFID-Karten in einfachster Qualität (es ist nicht gewährleistet, dass diese Qualität ausreicht) anzusetzen, auch hier kommen Kosten für die Programmierung und Montage hinzu, die noch nicht berechnet werden können. Allerdings gibt es zum Einsatz der „Tag-R“-Technologie Fragen die zu klären sind, wie zum Beispiel, ob die Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen RFID nutzen darf, wenn diese Technik mit den mobilen Endgeräten von Dritten kommuniziert. Oder ob tatsächlich diese Technik wartungs- und verschleißfrei arbeitet.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung würde der Aufwand (bei beiden Varianten) nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum erhofften Nutzen (hohe Nachfrage aus der Bürgerschaft) stehen.

 

 

Zu 3.

Die Verwaltung soll eine Onlinedatenbank zur Erläuterung der Straßennamen anlegen:

 

Es gibt bereits eine Liste aller Straßennamen  auf der Homepage der Stadt Rheine (Straßenverzeichnis in Form einer pdf-Datei):

https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-verkehr/5093.Strassennamen-in-Rheine.html

 

Grundlage dieser Auflistung ist ein tabellarisches Verzeichnis, das sowohl in der Bauverwaltung wie auch beim Kulturservice geführt wird. Die Liste enthält auch bereits Erläuterungen insbesondere zu Persönlichkeiten und Orten.

 

Die Verwaltung sieht bei einer Datenbank keinen deutlichen Mehrwert.

 

Die aktuelle Liste bietet genügend Informationen, um dem interessierten Bürger den Einstieg in die tiefergehende Recherche zu erleichtern.

 

Sollte die Datenbank bereits tiefergehende Rechercheergebnisse enthalten, steht der Aufwand nach Ansicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zur erwarteten Nachfrage.

 

Die Einführung einer Datenbank setzt die Festlegung der Informationsinhalte voraus, da nur mit diesem Wissen entschieden werden kann, ob bereits vorhandene Software (z.B. Redaktionssystem rheine.de oder Geodatenportal der Stadt) genutzt werden kann, oder ob zusätzliche Software und Schnittstellen zu rheine.de beschafft werden müssen. Hierauf aufbauend erfolgt anschließend die Aufbereitung vorhandenen Informationen zu Straßennamen bzw. die Beschaffung dieser Informationen. Der damit verbundene Aufwand ist schwer zu bewerten, da das vorhandene Material von unterschiedlicher Qualität ist. So gibt es z. B. zu Straßennamen in Mesum eine umfangreiche Artikelserie des Kulturpreisträgers, Historikers und Heimatforschers Franz Greiwe in der Münsterländischen Volkszeitung. Bei anderen Straßennamen müssen die Quellen dagegen gesucht und ausgewertet werden.

 

Die Erstellung einer qualitativ guten Onlinedatenbank bedeutet auf Grund der vorgenannten Anforderungen einen erheblichen Zusatzaufwand von personellen und finanziellen Ressourcen. Dieser kann mit dem jetzt vorhandenen Personal im laufenden Geschäftsbetrieb nicht geleistet werden. Allerdings könnte ein derartiges Projekt eine ideale Aufgabe für einen Werkstudenten darstellen, dessen Interessenlage in den Bereichen Stadtgeschichte/Öffentlichkeitsarbeit/Informationsverarbeitung/Geodaten liegen und der die in diesem Projekt gewonnene Erkenntnisse für eine anschließende Abschlussarbeit nutzen möchte. Es ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe in einem Zeitraum von max. 18 Monaten erledigt werden kann. Allerdings ist festzustellen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel nicht im Haushalt der Stadt Rheine eingeplant sind.

 

Die anschließende Pflege der Datenbank verursacht voraussichtlich wenig Aufwand, da vorhandene Straßennamen nur sehr selten verändert werden. Insoweit werden anschließend nur noch Ergänzungen bei neuen Straßennamen eingefügt. Dies kann im Tagesgeschäft erledigt werden.

 


Anlagen:

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 08.06.2021