Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 5 – PG 51 und 55 in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2022 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 5 – PG 51 und 55
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Stadtplanung/Bauleitplanung |
1,0 / EG 11 |
60 |
2 |
Radverkehrsmanagement |
1,0 / EG 11 |
24 |
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Summe |
2,0 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2022 der Stadt Rheine wurde am 28.09.2021 mit der Vorlage 413/21 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21.12.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2022 in seiner Sitzung im Januar 2022 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 413/21 vom 28.09.2021
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 5 vom 28.09.2021 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2021 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2022.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Controlling |
0,06 |
A 11 |
2 |
Verwaltung/Sitzungsdienst |
0,2 |
A 9 |
3 |
Projektmanagement Rahmenplan Innenstadt |
0,03 |
EG 12 |
4 |
Baulandmanagement und Konversion |
0,09 |
A 14 |
5 |
Städtebauliche Verträge |
0,09 |
EG 10 |
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Summe |
0,47 |
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Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1 bis 5: |
Die Stellenanteile für Querschnittsaufgaben wurden auf die Produktgruppen und Produkte im Fachbereich Planen und Bauen stellenplanneutral neu verteilt. |
Stellenausweitungen
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Eine bestehende Stelle wird um 0,5 auf 1,0 aufgestockt. Die derzeitigen und zukünftigen Aufgaben und die daraus resultierende perspektivische Arbeitsplanung im Bereich der Stadtplanung (vgl. auch Beschluss zum Arbeitsprogramm im StUK vom 01.07.2021, Vorlage 289/21) hat ergeben, dass die personellen Ressourcen im Bereich Planer und Planerinnen / Stadtplanung langfristig in der heutigen Größenordnung erhalten bleiben müssen. Im Abgleich mit den beabsichtigten Regelungen zu den kw-Vermerken und dem Umgang mit den befristeten Stellen ergibt sich das Erfordernis einer Aufstockung auf eine volle Stelle. |
zu 2 und 3: |
Die Stellenanteile für Querschnittsaufgaben wurden auf die Produktgruppen und Produkte im Fachbereich Planen und Bauen stellenplanneutral neu verteilt. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert alt |
Wert 2022 |
1 |
Fachbereichsleiter/in |
A 15 |
EG 15 |
2 |
Städtebauliche Verträge |
A 11 |
EG 10 |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1 und 2: |
Die Besetzung der Stelle ist durch eine/n Beschäftigte/n erfolgt. |
Aufhebung von kw-Vermerken |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert |
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1 |
Ing. Stadtplanung |
EG 12 |
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2 |
Ing. Stadtplanung |
A 13 |
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Begründungen zu den Aufhebungen von kw-Vermerken:
zu 1: |
Die Stelle ist aufgrund Eintritt des Stelleninhabers in die Altersteilzeit zum 01.10.2021 weggefallen. Die derzeitigen und zukünftigen Aufgaben und die daraus resultierende perspektivische Arbeitsplanung im Bereich der Stadtplanung (vgl. auch Beschluss zum Arbeitsprogramm im StUK vom 01.07.2021, Vorlage 289/21) hat ergeben, dass die personellen Ressourcen im Bereich Planer und Planerinnen / Stadtplanung langfristig in der heutigen Größenordnung erhalten bleiben müssen. Im Abgleich mit den beabsichtigten Regelungen zur Ausweitung der bisherigen 0,5-Stelle auf eine volle Stelle und dem Umgang mit den befristeten Stellen ergibt sich das Erfordernis einer Neubesetzung dieser Stelle und einer Aufhebung des kw-Vermerks. |
zu 2: |
Die Stelle wird zum 01.08.2023
aufgrund Eintritt des Stelleninhabers in die Altersteilzeit wegfallen.
Erläuterung zur Aufhebung des kw-Vermerks siehe Punkt 1. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 413/21
vom 28.09.2021
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz als zuständigem
Fachausschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 28.09.2021
erforderlich.
4. Endgültige Version Produktgruppenstellenplan 51 und 55 2022
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2022, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.12.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2022 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Planer Radverkehrskonzept/Umsetzung Maßnahmen aus Radverkehrskonzept |
1,0 / EG 11 |
14.02.2023 |
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Summe |
1,0 |
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5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2022
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in
Monate/befristet bis |
1 |
Stadtplanung/Bauleitplanung |
1,0 / EG 11 |
60 Monate |
|
Summe |
1,0 |
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Begründung zu der zusätzlichen befristeten Stelle:
zu 1: |
Die derzeitigen und zukünftigen Aufgaben und die daraus resultierende perspektivische Arbeitsplanung im Bereich der Stadtplanung (vgl. auch Beschluss zum Arbeitsprogramm im StUK vom 01.07.2021, Vorlage 289/21) hat ergeben, dass die personellen Ressourcen im Bereich Planer und Planerinnen / Stadtplanung langfristig in der heutigen Größenordnung erhalten bleiben müssen. Im Abgleich mit den beabsichtigten Regelungen zu den kw-Vermerken und den beabsichtigten Regelungen zur Ausweitung der bisherigen 0,5-Stelle auf eine volle Stelle ergibt sich das Erfordernis zu Schaffung einer weiteren befristeten Stelle. Im Gegenzug sollen die zzt. bestehenden befristeten Stellen entfallen (siehe Punkt 5.3). |
5.3 entfallende befristete Stellen zum
HH-Jahr 2022
Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2022:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil / Wert |
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1 |
Stadtplaner/in (Bebauungsplan 34er Gebiete BauGB) |
1,0 / EG 11 |
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2 |
Stadtplaner/in (Bebauungsplan 34er Gebiete BauGB) |
1,0 / EG 11 |
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Summe |
2,0 |
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Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:
Die zzt. bestehenden befristeten Stellen sollen zugunsten der Neuschaffung einer befristeten Stelle (siehe Punkt 5.2) entfallen. Aufgrund der Arbeitsplanung und daraus resultierenden Anforderungen an die personellen Ressourcen ist es erforderlich, anstelle der inhaltlich und zeitlich begrenzten Stellen eine neue, auf 60 Monate befristete Stelle zu besetzen, die die anstehenden Aufgaben in der Stadtplanung insgesamt unterstützt. |
Anlage
Stellenplan 2022, Fachbereich 5, PG 51 und 55