Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Trägern der
hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit mit Wirkung zum 1. Januar
2022 die vertraglichen Vereinbarungen mit entsprechenden Eckpunkten zu treffen.
Begründung:
Am 31. Dezember
2021 endet die Laufzeit der aktuell gültigen Verträge mit den Trägern der
Kinder- und Jugendarbeit. Nach den Vertragsverhandlungen mit den Trägern der
Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Eckpunkte zu den Verträgen abgestimmt
worden:
Kath. Jugendwerk Mesum e. V.
Personalkostenzuschuss |
Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 3,5 Stellen. |
Eingruppierung |
Die Zuwendung
der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung
entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Eine Leitungsstelle kann bis zu
TVöD SuE 12 abgerechnet werden. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im
Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. Im Ausnahmefall
können Einrichtungen mit mindestens drei Sozialarbeiterstellen eine Stelle
umwandeln in eine Stelle mit vergleichbarer Qualifizierung (z. B.
Erzieherausbildung). Dafür ist die Absprache mit dem Jugendamt erforderlich. |
Personelle Veränderung |
Bei personellen
Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger
erfolgen. |
Betriebs-/Programm-kostenzuschuss |
41.500,00 € |
Leistungserbringung |
Eine zentrale
Einrichtung in Mesum; zwei Einrichtungen im Südraum (Hauenhorst/Elte). Es werden vier
Wochen Ferienprogramm pro Jahr vorgehalten. Weitere
Schwerpunkte in der Projektarbeit: ·
Kreativangebote
/ Holzwerkstatt ·
Musikförderung
/ Probekeller ·
Projektarbeit Insgesamt
besteht eine Öffnungszeit von mindestens 45 Wochen pro Jahr. |
Kath. Jugendwerk Rheine e. V.
Personalkostenzuschuss |
Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 5 Stellen. |
Eingruppierung |
Die Zuwendung
der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung
entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Eine Leitungsstelle kann bis zu
TVöD SuE 12 abgerechnet werden. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im
Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. Im Ausnahmefall
können Einrichtungen mit mindestens drei Sozialarbeiterstellen eine Stelle
umwandeln in eine Stelle mit vergleichbarer Qualifizierung (z. B.
Erzieherausbildung). Dafür ist die Absprache mit dem Jugendamt erforderlich. |
Personelle Veränderung |
Bei personellen
Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger
erfolgen. |
Betriebs-/ Programm-kostenzuschuss |
83.000,00 € |
Leistungserbringung |
6 dezentrale
Einrichtungen: Bistro Charly –
St. Marien Der Keller – St.
Antonius Schülercafé JOT
– Innenstadt (FBS) Underground –
St. Ludgerus Café Elsbeth –
St. Michael (voraussichtlicher Umzug in 2022) JUPP – St.
Josef: Wiedereröffnung im Januar 2022 zum Übergang, bis die Räumlichkeiten in
St Michael bezugsfertig sind. Ob dann eine
zusätzliche Stelle einzurichten ist, um die 6 Einrichtungen zu betreiben, ist
spätestens zu den Stellenplanberatungen 2023 zu entscheiden. Die allgemeinen
Öffnungszeiten werden bedarfsorientiert festgelegt. Zusätzlich zu
den allgemeinen Öffnungszeiten werden Ferienangebote und Projektarbeit
durchgeführt. Insgesamt
besteht eine Öffnungszeit von mindestens 45 Wochen pro Jahr, verteilt auf
alle Einrichtungen. |
Jugendzentrum Jakobi
Personalkostenzuschuss |
Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 3 Stellen. |
Eingruppierung |
Die Zuwendung
der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung
entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Eine Leitungsstelle kann bis zu
TVöD SuE 12 abgerechnet werden. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im
Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. Im Ausnahmefall
können Einrichtungen mit mindestens drei Sozialarbeiterstellen eine Stelle
umwandeln in eine Stelle mit vergleichbarer Qualifizierung (z. B.
Erzieherausbildung). Dafür ist die Absprache mit dem Jugendamt erforderlich. |
Personelle Veränderung |
Bei personellen
Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger
erfolgen. |
Betriebs-/ Programm-kostenzuschuss |
41.500,00 € |
Leistungserbringung |
1 zentrale
Einrichtung in der Innenstadt mit folgenden Schwerpunkten: ·
Offener
Treff (Die allgemeinen Öffnungszeiten werden bedarfsorientiert festgelegt.) ·
Ferienbetreuung
-> 4 Wochen pro Jahr werden vorgehalten ·
SaM
Projekt ·
Medienpädagogik ·
Politische
Bildung Insgesamt
besteht eine Öffnungszeit von mindestens 45 Wochen pro Jahr. |
Jugend- und Familiendienst Rheine e. V.
Personalkostenzuschuss |
Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für eine Stelle (30 Std.) in
der Jugendförderung und eine Stelle (30 Std.) Leitung der Bildungsstätte. |
Eingruppierung |
Die Zuwendung
der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung
entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Es besteht ein dynamischer
Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. |
Personelle Veränderung |
Bei personellen
Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger
erfolgen |
Mietkostenzuschuss |
10.430,00€ |
Betriebs-/Programm-kostenzuschuss/Förderung
zusätzlicher Unterrichtsstunden |
45.323,00 € |
Leistungserbringung |
Folgende
inhaltliche Schwerpunkte in der Jugendförderung werden vereinbart: ·
Ferienbetreuung ·
Politische
Bildung / Demokratieentwicklung ·
Partizipationsprojekte |
Stadtjugendring Rheine e. V.
Personalkostenzuschuss |
Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 1 Stelle (30 Std.) des
hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiters und einer Verwaltungsfachkraft (9
Std.) Der
Stadtjugendring ist aktuell im Kontext der Förderung der Jugendarbeit der
einzige Verein, der bislang lediglich einen 97 % Personalkostenzuschuss
erhalten hat. Die Verwaltung
schlägt aus diesem Grunde vor, dem Stadtjugendring ebenfalls einen 100 %
Zuschuss zu den Personalkosten zu gewähren, dies entspricht einer Erhöhung um
1.539,44 €. Zur Kompensation wird der Zuschuss zu den Mietkosten für das
Zeltdepot analog gekürzt. |
Eingruppierung |
Die Zuwendung
der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung
entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Es besteht ein dynamischer
Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. |
Personelle Veränderung |
Bei personellen
Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger
erfolgen |
Mietkostenzuschuss Zeltdepot |
Zum Ausgleich
der Erhöhung der Personalkosten um 3 % wird der Mietkostenzuschuss für das
Zeltdepot um 3 % der Personalkosten gekürzt. Dies ergibt einen
Mietkostenzuschuss für das Zeltdepot in Höhe von 525,00 €. Dies berechnet
sich aus dem Mietzuschuss 2020 (2.064,00 €) minus 3 % Personalkosten 2020
(1.539,44 €). |
Betriebs-/ Programm-kostenzuschuss |
6.800,00 € |
Leistungserbringung |
Folgende
inhaltliche Schwerpunkte werden vereinbart: ·
Interessensvertretung
und Unterstützung der in Rheine tätigen Organisationen der Jugendarbeit ·
Qualifizierungsangebote
für Ehrenamtliche ·
Schulungsangebote
zum Thema Kinderschutz ·
Politische
Bildung / Demokratieentwicklung ·
Pilotprojekte
in der Jugendarbeit |
Verbraucherindex:
Das im Basisjahr
fixierte Budget „Betriebskostenzuschüsse“ wird jährlich um die Entwicklung des
Verbraucherindex für die Bundesrepublik Deutschland (VPI) angepasst. Für das
Basisjahr 2022 gilt der VPI zum 30.06.2021. Die erste Anpassung erfolgt für das
Jahr 2022 gemäß Entwicklung des VPI vom 30.06.2020 zum 30.06.2021. Für die
Folgejahre gilt diese Anpassung entsprechend und bleibt für die gesamte
Laufzeit der Vereinbarung bestehen.