Betreff
Eckpunkte zur Vertragsgestaltung im Bereich der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
514/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die vertraglichen Vereinbarungen mit entsprechenden Eckpunkten zu treffen.

 


Begründung:

 

Am 31. Dezember 2021 endet die Laufzeit der aktuell gültigen Verträge mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit. Nach den Vertragsverhandlungen mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Eckpunkte zu den Verträgen abgestimmt worden:

 

Kath. Jugendwerk Mesum e. V.

 

Personalkostenzuschuss

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 3,5 Stellen.

Eingruppierung

Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Eine Leitungsstelle kann bis zu TVöD SuE 12 abgerechnet werden. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. 

Im Ausnahmefall können Einrichtungen mit mindestens drei Sozialarbeiterstellen eine Stelle umwandeln in eine Stelle mit vergleichbarer Qualifizierung (z. B. Erzieherausbildung). Dafür ist die Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.

Personelle Veränderung

Bei personellen Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger erfolgen.

Betriebs-/Programm-kostenzuschuss

41.500,00 €

 

Leistungserbringung

Eine zentrale Einrichtung in Mesum; zwei Einrichtungen im Südraum (Hauenhorst/Elte).
Die allgemeinen Öffnungszeiten werden bedarfsorientiert festgelegt.

 

Es werden vier Wochen Ferienprogramm pro Jahr vorgehalten.

 

Weitere Schwerpunkte in der Projektarbeit:

·         Kreativangebote / Holzwerkstatt

·         Musikförderung / Probekeller

·         Projektarbeit

 

Insgesamt besteht eine Öffnungszeit von mindestens 45 Wochen pro Jahr.

 


 

 

Kath. Jugendwerk Rheine e. V.

 

Personalkostenzuschuss

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 5 Stellen.

Eingruppierung

Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Eine Leitungsstelle kann bis zu TVöD SuE 12 abgerechnet werden. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. 

Im Ausnahmefall können Einrichtungen mit mindestens drei Sozialarbeiterstellen eine Stelle umwandeln in eine Stelle mit vergleichbarer Qualifizierung (z. B. Erzieherausbildung). Dafür ist die Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.

Personelle Veränderung

Bei personellen Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger erfolgen.

Betriebs-/ Programm-kostenzuschuss

83.000,00 €

 

Leistungserbringung

6 dezentrale Einrichtungen:

Bistro Charly – St. Marien

Der Keller – St. Antonius

Schülercafé JOT – Innenstadt (FBS)

Underground – St. Ludgerus

Café Elsbeth – St. Michael (voraussichtlicher Umzug in 2022)

JUPP – St. Josef: Wiedereröffnung im Januar 2022 zum Übergang, bis die Räumlichkeiten in St Michael bezugsfertig sind.

Ob dann eine zusätzliche Stelle einzurichten ist, um die 6 Einrichtungen zu betreiben, ist spätestens zu den Stellenplanberatungen 2023 zu entscheiden.

 

Die allgemeinen Öffnungszeiten werden bedarfsorientiert festgelegt.

 

Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden Ferienangebote und Projektarbeit durchgeführt.

 

Insgesamt besteht eine Öffnungszeit von mindestens 45 Wochen pro Jahr, verteilt auf alle Einrichtungen.

 


 

Jugendzentrum Jakobi

 

Personalkostenzuschuss

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 3 Stellen.

Eingruppierung

Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Eine Leitungsstelle kann bis zu TVöD SuE 12 abgerechnet werden. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung. 

Im Ausnahmefall können Einrichtungen mit mindestens drei Sozialarbeiterstellen eine Stelle umwandeln in eine Stelle mit vergleichbarer Qualifizierung (z. B. Erzieherausbildung). Dafür ist die Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.

Personelle Veränderung

Bei personellen Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger erfolgen.

Betriebs-/ Programm-kostenzuschuss

41.500,00 €

 

Leistungserbringung

1 zentrale Einrichtung in der Innenstadt mit folgenden Schwerpunkten:

·         Offener Treff (Die allgemeinen Öffnungszeiten werden bedarfsorientiert festgelegt.)

·         Ferienbetreuung -> 4 Wochen pro Jahr werden vorgehalten

·         SaM Projekt

·         Medienpädagogik

·         Politische Bildung

Insgesamt besteht eine Öffnungszeit von mindestens 45 Wochen pro Jahr.

 

Jugend- und Familiendienst Rheine e. V.

 

Personalkostenzuschuss

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für eine Stelle (30 Std.) in der Jugendförderung und eine Stelle (30 Std.) Leitung der Bildungsstätte.

Eingruppierung

Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung.

Personelle Veränderung

Bei personellen Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger erfolgen

Mietkostenzuschuss

10.430,00€

Betriebs-/Programm-kostenzuschuss/Förderung zusätzlicher Unterrichtsstunden

45.323,00 €

 

Leistungserbringung

Folgende inhaltliche Schwerpunkte in der Jugendförderung werden vereinbart:

·         Ferienbetreuung

·         Politische Bildung / Demokratieentwicklung

·         Partizipationsprojekte

 

Stadtjugendring Rheine e. V.

 

Personalkostenzuschuss

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100 % der Personalkosten für 1 Stelle (30 Std.) des hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiters und einer Verwaltungsfachkraft (9 Std.)

Der Stadtjugendring ist aktuell im Kontext der Förderung der Jugendarbeit der einzige Verein, der bislang lediglich einen 97 % Personalkostenzuschuss erhalten hat.

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, dem Stadtjugendring ebenfalls einen 100 % Zuschuss zu den Personalkosten zu gewähren, dies entspricht einer Erhöhung um 1.539,44 €. Zur Kompensation wird der Zuschuss zu den Mietkosten für das Zeltdepot analog gekürzt.

Eingruppierung

Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), eingruppiert in SuE 11b, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten. Es besteht ein dynamischer Bestandsschutz im Sinne der bisherigen tariflichen Eingruppierung.

Personelle Veränderung

Bei personellen Veränderungen soll grundsätzlich die Rücksprache mit dem öffentlichen Träger erfolgen

Mietkostenzuschuss

Zeltdepot

Zum Ausgleich der Erhöhung der Personalkosten um 3 % wird der Mietkostenzuschuss für das Zeltdepot um 3 % der Personalkosten gekürzt. Dies ergibt einen Mietkostenzuschuss für das Zeltdepot in Höhe von 525,00 €.

Dies berechnet sich aus dem Mietzuschuss 2020 (2.064,00 €) minus 3 % Personalkosten 2020 (1.539,44 €).

Betriebs-/ Programm-kostenzuschuss

6.800,00 €

 

Leistungserbringung

Folgende inhaltliche Schwerpunkte werden vereinbart:

·         Interessensvertretung und Unterstützung der in Rheine tätigen Organisationen der Jugendarbeit

·         Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche

·         Schulungsangebote zum Thema Kinderschutz

·         Politische Bildung / Demokratieentwicklung

·         Pilotprojekte in der Jugendarbeit

 

Verbraucherindex:

Das im Basisjahr fixierte Budget „Betriebskostenzuschüsse“ wird jährlich um die Entwicklung des Verbraucherindex für die Bundesrepublik Deutschland (VPI) angepasst. Für das Basisjahr 2022 gilt der VPI zum 30.06.2021. Die erste Anpassung erfolgt für das Jahr 2022 gemäß Entwicklung des VPI vom 30.06.2020 zum 30.06.2021. Für die Folgejahre gilt diese Anpassung entsprechend und bleibt für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung bestehen.