Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung und 55 – Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung und 55 – Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. Euro aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. Euro bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Mindererträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51, und 55 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 15.000 €. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 51
Aufwendungen
Im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung zur Attraktivierung der umliegenden Stadtteile werden Mittel für die Jahre 2023 und 2024 benötigt.
Berichtszeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Dorfentwicklungsplanung |
Alt |
0 € |
0 € |
|
|
Neu |
50.000 € |
100.000 € |
|
||
Verschlechterung |
|
50.000 € |
100.000 € |
|
Produktgruppe 55
Aufwendungen
Zur Einrichtung der Hundeauslaufflächen fallen für die Beschilderung und die Hundekotbeutelspender 5.000 € an (siehe Vorlage 479/21).
Berichtszeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Hundeauslaufflächen |
Alt |
0 € |
|
|
|
Neu |
5.000 € |
|
|
|
|
Verschlechterung |
|
5.000 € |
|
|
|
Die Prozesse des European Climate Award und der Stadtklimaanalyse sollen in einem Klimafolgenanpassungskonzept zusammengeführt werden (siehe Vorlage 462/21). Ein externes Büro soll vorhandene und noch ausstehende Ergebnisse zu einem Klimafolgenanpassungskonzept zusammenstellen, den Partizipationsprozess koordinieren und die Kommunikationsstrategie erstellen.
Berichtszeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Klimafolgenanpassungskonzept |
Alt |
0 € |
|
|
|
Neu |
10.000 € |
|
|
|
|
Verschlechterung |
|
10.000 € |
|
|
|
II. Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51 und 55 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 890.000 €. Folgende Änderung ist vorgesehen:
Produktgruppe 55
Auszahlungen
Die Neugestaltung des Bernburgparks beläuft sich auf insgesamt 2,678 Mio. € und setzt sich folgendermaßen zusammen:
23.000 € Beteiligungsverfahren
66.973 € freiraumplanerisches Gutachterverfahren (bereits abgeschlossen)
352.000 € Planungskosten
2.236.000 € Baukosten
Im Haushalt sind bereits 1,788 Mio. € bereitgestellt, so dass die Differenz noch zu veranschlagen ist.
Den Ausgaben steht eine Förderzusage in Höhe von rd. 1,6 Mio. als Einnahme gegenüber, die ebenfalls bereits im Haushalt abgebildet ist.
Berichtszeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bernburgpark |
Alt |
90.000 € |
638.000 |
|
|
Neu |
90.000 € |
1.528.000 |
|
|
|
Verschlechterung |
|
0 € |
890.000 |
|
|
Sonderprojekte
Im Fachbereich 5 werden auch verschiedene Sonderprojekte betreut. Die Sonderprojekte werden mit ihren gesamten finanziellen Auswirkungen einmalig über den voraussichtlichen Projektzeitraum veranschlagt. Änderungen, die sich im Rahmen der Projektabwicklung zwischen den einzelnen Teilmaßnahmen ergeben und keine Auswirkungen auf die Höhe des finanziellen Gesamtrahmens des Sonderprojektes haben, werden im Haushaltsplan nicht abgebildet. Ein Umschichten der Mittel würde insgesamt im Sonderprojekt zur Unübersichtlichkeit führen. Die Änderungen werden im jährlichen Sachstandsbericht in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für das Sonderprojekt Konversion folgende Veränderungen:
Ergebnisplan
Damloup Kaserne
Aufwendungen
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Jahr 2023 vorgesehen.
Berichtszeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
alt |
100.000 € |
0 € |
|
|
|
neu |
0 € |
320.000 € |
|
|
||
Verbesserung/Verschlechterung |
|
100.000 € |
320.000 € |
|
|
|
Investitionsplan
Damloup Kaserne
Auszahlungen
Aufgrund neuer Erkenntnisse kann die Veranschlagung für den Abbruch und die Entsorgung konkretisiert werden.
Berichtszeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Abbruch und Entsorgung |
alt |
500.000 € |
1.000.000 € |
|
|
|
neu |
500.000 € |
3.000.000 € |
|
|
||
Verschlechterung |
|
0 € |
2.000.000 € |
|
|
|
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist. Zwischenzeitlich hat
die Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für
das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022
alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach– und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51, und 55 keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.