Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorgehensweise zum Umgang mit den Fördermitteln
„Aufholen nach Corona – Fördersäule III Jugendarbeit“ zur Kenntnis.
Begründung:
Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien haben eine lange Zeit der Einschränkungen
während der Pandemie hinter sich. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, dass Kinder und Jugendliche wieder aufholen und Versäumtes nachholen
können. Neben der Kompensation schulischer Benachteiligungen und
Lernrückständen sollen ihnen Gelegenheiten zum sozialen Lernen und
Erholungsangebote ermöglicht werden. Dafür hat die Bundesregierung das
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen.
Ziel des Aktionsprogramms im Bereich der Jugendhilfe in NRW ist es, für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene in den Jahren 2021 und 2022 Angebote der Jugendförderung
(§§ 11, 12, 13 SGB VIII) neu auf den Weg zu bringen, die bestehenden Angebote
der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe quantitativ auszubauen oder
auch qualitativ zu verbessern. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie,
insbesondere die bestehenden Ungleichheiten und Benachteiligungen bei
Heranwachsenden, sollen somit abgemildert werden.
Für die Stadt
Rheine stehen in der Fördersäule III „Kinder- und Jugendferienfreizeiten, außerschulische
Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“ für das Jahr 2021 finanzielle
Mittel in Höhe von 34.075,00 Euro und im Jahr 2022 in Höhe von 68.150,99 Euro
zur Verfügung. Diese Mittel sind für die Förderung bzw. Finanzierung
zusätzlicher Angebote, die Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich
pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder-
und Jugendhilfe vorgesehen.
Förderfähig sind
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der kulturellen Jugendarbeit,
der Jugendverbandsarbeit, Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten, Angebote der
internationalen Jugendarbeit, Jugendreisen (nicht kommerziell) sowie Angebote
zur Förderung des jungen Ehrenamtes. Wichtig ist auch die Öffnung für junge
Menschen mit Behinderungen.
Die Stadt Rheine
hat sich entschieden, diese Mittel über ein Antragsverfahren an die freien
Träger der Kinder- und Jugendarbeit weiterzugeben. Die Träger haben
Projektanträge an die Stadt Rheine gestellt, welche am 23.09.2021 in der AG §
78 Kinder- und Jugendarbeit beraten wurden. Das Antragsvolumen hat insgesamt
80.959,39 Euro betragen. Da nur 34.075,00 Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung
stehen, aber das große Engagement der sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich
strukturierten Jugendverbände und -vereine honoriert werden soll, wurde
angestrebt, die Projekte zu ermöglichen. So wurden einige Projekte über die
Richtlinienförderung der Stadt Rheine bewilligt, andere ins Jahr 2022
geschoben, wo der Stadt Rheine weitere 68.150,99 Euro über das Förderprogramm
„Aufholen nach Corona“ zur Verfügung stehen.
Insgesamt konnten
alle Anträge, wenn auch nicht in der gesamten beantragten Fördersumme,
berücksichtigt werden. Das Vorgehen
konnte einvernehmlich mit den Mitgliedern der AG § 78 Kinder- und
Jugendarbeit sowie den dort teilnehmenden Interessensvertretern der Kinder- und
Jugendförderung in Rheine vereinbart werden.
Anlage
Anlage 1: Bewilligungen Aufholen nach Corona