Betreff
Verwendung der Fördergelder "Aufholen nach Corona – Fördersäule III Jugendarbeit"
Vorlage
518/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorgehensweise zum Umgang mit den Fördermitteln „Aufholen nach Corona – Fördersäule III Jugendarbeit“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien haben eine lange Zeit der Einschränkungen während der Pandemie hinter sich. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Kinder und Jugendliche wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Neben der Kompensation schulischer Benachteiligungen und Lernrückständen sollen ihnen Gelegenheiten zum sozialen Lernen und Erholungsangebote ermöglicht werden. Dafür hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Ziel des Aktionsprogramms im Bereich der Jugendhilfe in NRW ist es, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Jahren 2021 und 2022 Angebote der Jugendförderung (§§ 11, 12, 13 SGB VIII) neu auf den Weg zu bringen, die bestehenden Angebote der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe quantitativ auszubauen oder auch qualitativ zu verbessern. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die bestehenden Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Heranwachsenden, sollen somit abgemildert werden.

 

Für die Stadt Rheine stehen in der Fördersäule III „Kinder- und Jugendferienfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“ für das Jahr 2021 finanzielle Mittel in Höhe von 34.075,00 Euro und im Jahr 2022 in Höhe von 68.150,99 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind für die Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, die Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.

 

Förderfähig sind Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der kulturellen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten, Angebote der internationalen Jugendarbeit, Jugendreisen (nicht kommerziell) sowie Angebote zur Förderung des jungen Ehrenamtes. Wichtig ist auch die Öffnung für junge Menschen mit Behinderungen.

 

Die Stadt Rheine hat sich entschieden, diese Mittel über ein Antragsverfahren an die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit weiterzugeben. Die Träger haben Projektanträge an die Stadt Rheine gestellt, welche am 23.09.2021 in der AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit beraten wurden. Das Antragsvolumen hat insgesamt 80.959,39 Euro betragen. Da nur 34.075,00 Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung stehen, aber das große Engagement der sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich strukturierten Jugendverbände und -vereine honoriert werden soll, wurde angestrebt, die Projekte zu ermöglichen. So wurden einige Projekte über die Richtlinienförderung der Stadt Rheine bewilligt, andere ins Jahr 2022 geschoben, wo der Stadt Rheine weitere 68.150,99 Euro über das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung stehen.

 


 

Insgesamt konnten alle Anträge, wenn auch nicht in der gesamten beantragten Fördersumme, berücksichtigt werden. Das Vorgehen  konnte einvernehmlich mit den Mitgliedern der AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit sowie den dort teilnehmenden Interessensvertretern der Kinder- und Jugendförderung in Rheine vereinbart werden.

 


Anlage

 

Anlage 1: Bewilligungen Aufholen nach Corona