Betreff
Antrag SPD Fraktion zum Thema Photovoltaik auf kommunalen Dächern und Flächen
Vorlage
519/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

 

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt beantragt,

·         die Verpachtung aller Dächer von Gebäuden im Besitz der Stadt Rheine oder im Besitz einer der Tochtergesellschaften, auf denen eine Stromerzeugung möglich ist, an die Stadtwerke Rheine. Die Höhe der Pacht soll sich an dem mit der Anlage zu erzeugenden Gewinn aus dem Stromverkauf orientieren.

·         die Verpachtung aller Freiflächen im Besitz der Stadt Rheine oder im Besitz einer der Tochtergesellschaften, auf denen eine Stromerzeugung möglich ist, an die Stadtwerke Rheine. Die Höhe der Pacht soll sich an dem mit der Anlage zu erzeugenden Gewinn aus dem Stromverkauf orientieren.

·         Diese Verpachtung soll auch alle bereits in Planung befindlichen Vorhaben zur Stromerzeugung auf öffentlichen Dächern und Flächen betreffen.

·         Errichtung von PV Anlagen zur Stromerzeugung auf den oben genannten Flächen durch die Stadtwerke Rheine, auch über die Grenze von 100kWp hinaus.

·         Ein Angebot der Stadtwerke Rheine an alle Firmen und sonstigen Großinvestoren, deren Dächer mit demselben Modell zur Errichtung von PV- Anlagen zu pachten. Die Höhe der Pacht soll sich an dem mit der Anlage zu erzeugenden Gewinn aus dem Stromverkauf orientieren.

 

Alternativer Vorschlag der Verwaltung:

 

I.                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Stellungnahmen der Stadtverwaltung, der Technischen Betriebe und der Stadtwerke Rheine zur Kenntnis.

 

II.                  Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Stellungnahmen der Stadtverwaltung, der Technischen Betriebe und der Stadtwerke Rheine zur Kenntnis

 

 


Begründung der Antragstellerin:

Auf den Antrag der SPD Fraktion vom 28.092.2021 wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Photovoltaik auf kommunalen Dächern

Die Stadtverwaltung verweist auf die Beschlüsse zur Vorlage Nr. 023/15. Seit der Berichterstattung aus 2015 hat sich die Sachlage bei Dachanlagen wie folgt geändert:

 

-          Kosten für PV-Anlagen sind weiter gesunken (aktuell ca. 1.200€/kWp)

-          Kosten für Stromspeicher sind gesunken; Förderungen von Bund/Land vorhanden

-          Wärme- und Kälteenergie muss bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen zu einem bestimmten Anteil aus Erneuerbaren Energie bereitgestellt werden

-          Die Eigenstromnutzung ist auf Grund gestiegener Stromverbräuche und Energiekosten in den kommunalen Gebäuden (Digitalisierung, Nutzungszeiten, etc.) noch interessanter geworden; selbst Schulen haben inzwischen ganzjährig einen Grundbedarf

 

Aus diesen Gründen ergibt sich, dass eine Nutzung der Dachflächen für stadteigene Anlagen vorrangig ist. Photovoltaikanalagen auf kommunalen Dächern, welche in den nächsten Jahren aus der Förderung fallen und somit der 20-jährige Pachtvertrag ausläuft, sollen für stadteigene Anlagen Platz machen. Eine Verpachtung ist nur auf Gebäuden mit geringem Energiebedarf (z. B. Fahrzeughallen) angedacht.

Die Stadtverwaltung Rheine bereitet aktuell einen Förderantrag zum Thema „Beratungsleistung PV-Ausbau“ vor. Das Land NRW fördert die Beauftragung eines externen Büros mit der Erstellung von Gutachten für eine Kommune mit 90% der Gesamtkosten. Die Analyse soll alle Dächer einbeziehen und Aufschluss z. B. über Dachstatik, Dacheindeckung, Sanierungsstand und Nutzbarkeit (Aufbauten, Lage, etc.) sowie Wirtschaftlichkeit geben. Ein entsprechendes Richtpreisangebot wird aktuell erstellt und der Verwaltung in Kürze vorgelegt werden. Eigenmittel sind im Produkt Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung vorhanden.

Eine grundsätzliche bzw. vorrangige Verpachtung an die Stadtwerke Rheine wird daher nicht gesehen.

 

 

Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen

Der Kreis Steinfurt hat im Jahr 2018 eine kreisweite Potentialstudie zum Thema Solarenergie auf Basis des Solarpotentialkatasters erstellt. Für die Stadt Rheine kam die Studie zu dem Schluss, dass ca. 114.400 kWp auf Freiflächen realisiert werden könnten. Hierzu zählen aber alle Flächen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Welche Flächen hiervon im Zugriff der Stadt Rheine befindlich sind, ist nicht abschließend geklärt.

 

 

Kommunale Flächen und auch Flächen Dritter sind in Rheine ein wertvolles Gut. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zum Wohnbauversorgungskonzept, der anvisierten Flächennutzung für die Entwicklung der Wirtschaft und dem Bedarf an ökologischen Flächen (Tausch- und Ausgleichsflächen), sieht die Stadt Rheine auf kommunalen Flächen keine Realisation für Freiflächenphotovoltaik.

Bei der (Weiter-) Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen wird das Thema Photovoltaik zukünftig einen grundsätzlichen Aspekt darstellen, so dass diese Potentiale ausgeschöpft werden sollen. Die Nutzung von Randstreifen an Autobahnen und Bahnstrecken hingegen müssen im Einzelfall geprüft werden.

 

 

Stellungnahme der Technischen Betriebe Rheine

Bei der TBR wird die Installation von PV Anlagen systematisch verfolgt. Dies insbesondere beim Umbau von Gebäuden und auf Gebäuden mit großen Dachflächen.

 

1.         Aktuell wird das Dach des Hauptgebäudes am Baubetriebshof saniert. Bei der Planung ist die Möglichkeit einer PV Anlage geprüft worden. Leider ist die Installation von PV Modulen aus statischen Gründen nicht möglich.

2.         Auf den großen Dachflächen der Kläranlage wird bereits seit längerer Zeit die Installation von PV Anlagen geprüft. Aufgrund der besonderen Umstände auf der Kläranlage (Mittelspannungsebene) und der möglichen Größe einer Anlage (bis zu 300 kWp) mussten komplizierte betriebliche, wirtschaftliche und energierechtliche Fragen geklärt werden. Mit dem Beschluss im letzten BA der TBR (443/21) wir im ersten Schritte eine 100kWp Anlage installiert. Weitere Anlagen werden auf der Kläranlage folgen.

 

 

Stellungnahme der Stadtwerke Rheine:

 

Die EWR steht mit der Stadt Rheine bereits seit vielen Jahren im engen Kontakt zur Realisierung von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden. Bereits vor einigen Jahren wurde gemeinsam ein Großteil der Dachflächen städtischer Gebäude auf die Nutzbarkeit für Photovoltaikanlagen hin untersucht. Gegenstand der Untersuchung war hierbei eine wirtschaftliche Nutzung unter folgenden Gesichtspunkten:

 

           Zustand des Daches (Statik, Alter)

           Ausrichtung des Daches für einen möglichst optimalen Wirkungsgrad der Anlagen

           nutzbare Fläche für Photovoltaikanlagen (Verschattungen durch Aufbauten, Dachausbauten, Kabelführungen, etc.)

           Aufwand für die Installation der Photovoltaikanlagen

 

Aufgrund der vorgenannten Kriterien stellte sich heraus, dass einige der untersuchten städtischen Dachflächen für eine wirtschaftliche Nutzung zum damaligen Zeitpunkt ungeeignet waren. Andere Standorte, die sich als wirtschaftlich geeignet erwiesen, wurden in der Folgezeit mit PV-Anlagen ausgestattet. Die Dachflächen wurden seitens der EWR für die Errichtung der PV-Anlagen von der Stadt Rheine für einen Zeitraum von zwanzig Jahren angemietet und der produzierte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. In 2015 wurde die Nutzung weiterer städtischer Flächen gemeinsam mit der Stadt Rheine geprüft. Bereits zum damaligen Zeitpunkt waren PV-Anlagen, die alleine der Einspeisung in das Stromnetz dienen, aufgrund der geringen Einspeisevergütung nicht wirtschaftlich. Eine Installation weiterer Anlagen auf den Dachflächen der städtischen Gebäude war zum damaligen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen (z. B. Dachausrichtung bzw. Verschattung durch Aufbauten, Alter oder Statik des Daches, denkmalschutzrechtlichen Gründen, aber auch fehlender Speichermöglichkeiten) somit nicht wirtschaftlich darstellbar.

 

Die EWR hat in der Vergangenheit auch mit zahlreichen Gewerbe- und Industrieunternehmen Kontakt aufgenommen, wenn diese über Dachflächen verfügen, die sich für eine PV-Nutzung eignen. In den letzten Jahren hat die EWR den Unternehmen nicht nur eine Pacht der Dachflächen angeboten, sondern auch eine gemeinsame Projektentwicklung. Nach umfangreichen Gesprächen und Beratungen durch die EWR haben die Unternehmen allerdings dann häufig die Projekte in Eigenregie ohne die EWR umgesetzt.

 

Auch heute ist die Investition in eine PV-Anlage in der Regel nur wirtschaftlich, wenn ein Eigenverbrauch des erzeugten Stroms möglich ist. Für Kleinanlagen <500 kWp steht darüber hinaus u. a. der organisatorische Aufwand, die technischen Vorschriften (z.B. Viertelstundenmessung, Fernsteuerbarkeit) und das Mengen- oder Balancing-Risiko in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen, wenn diese in das Vertriebs-/Beschaffungsportfolio aufgenommen werden. Dies gilt grundsätzlich sowohl für eigene Dachflächen als auch für Dachflächen Dritter.

 

Bei PV- Freiflächenanlagen ist im Idealfall erst ab Anlagengrößen >2 MW mit einer Wirtschaftlichkeit bei 100%iger Einspeisung zu rechnen. Bei Anlagen in der Größenordnung >5 MW ist die Wirtschaftlichkeit bei Abschluss eines Energieliefervertrags (PPA) mit dem Anlagenbetreiber zu prüfen, um so die erzeugten Strommengen ins Beschaffungsportfolio aufzunehmen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion