Beschlussvorschlag der Antragstellerin:
Die SPD Fraktion im Rat
der Stadt beantragt,
·
die Verpachtung
aller Dächer von Gebäuden im Besitz der Stadt Rheine oder im Besitz einer der
Tochtergesellschaften, auf denen eine Stromerzeugung möglich ist, an die Stadtwerke
Rheine. Die Höhe der Pacht soll sich an dem mit der Anlage zu erzeugenden
Gewinn aus dem Stromverkauf orientieren.
·
die Verpachtung
aller Freiflächen im Besitz der Stadt Rheine oder im Besitz einer der
Tochtergesellschaften, auf denen eine Stromerzeugung möglich ist, an die
Stadtwerke Rheine. Die Höhe der Pacht soll sich an dem mit der Anlage zu
erzeugenden Gewinn aus dem Stromverkauf orientieren.
·
Diese
Verpachtung soll auch alle bereits in Planung befindlichen Vorhaben zur
Stromerzeugung auf öffentlichen Dächern und Flächen betreffen.
·
Errichtung von
PV Anlagen zur Stromerzeugung auf den oben genannten Flächen durch die
Stadtwerke Rheine, auch über die Grenze von 100kWp hinaus.
·
Ein Angebot der
Stadtwerke Rheine an alle Firmen und sonstigen Großinvestoren, deren Dächer mit
demselben Modell zur Errichtung von PV- Anlagen zu pachten. Die Höhe der Pacht
soll sich an dem mit der Anlage zu erzeugenden Gewinn aus dem Stromverkauf
orientieren.
Alternativer Vorschlag der Verwaltung:
I.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Stellungnahmen
der Stadtverwaltung, der Technischen Betriebe und der Stadtwerke Rheine zur
Kenntnis.
II.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt die Stellungnahmen der Stadtverwaltung, der Technischen
Betriebe und der Stadtwerke Rheine zur Kenntnis
Begründung der Antragstellerin:
Auf den Antrag der SPD Fraktion vom 28.092.2021 wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Photovoltaik
auf kommunalen Dächern
Die
Stadtverwaltung verweist auf die Beschlüsse zur Vorlage Nr. 023/15. Seit der Berichterstattung
aus 2015 hat sich die Sachlage bei Dachanlagen wie folgt geändert:
-
Kosten
für PV-Anlagen sind weiter gesunken (aktuell ca. 1.200€/kWp)
-
Kosten
für Stromspeicher sind gesunken; Förderungen von Bund/Land vorhanden
-
Wärme-
und Kälteenergie muss bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen zu einem
bestimmten Anteil aus Erneuerbaren Energie bereitgestellt werden
-
Die
Eigenstromnutzung ist auf Grund gestiegener Stromverbräuche und Energiekosten
in den kommunalen Gebäuden (Digitalisierung, Nutzungszeiten, etc.) noch
interessanter geworden; selbst Schulen haben inzwischen ganzjährig einen
Grundbedarf
Aus diesen Gründen
ergibt sich, dass eine Nutzung der Dachflächen für stadteigene Anlagen
vorrangig ist. Photovoltaikanalagen auf kommunalen Dächern, welche in den
nächsten Jahren aus der Förderung fallen und somit der 20-jährige Pachtvertrag
ausläuft, sollen für stadteigene Anlagen Platz machen. Eine Verpachtung ist nur
auf Gebäuden mit geringem Energiebedarf (z. B. Fahrzeughallen) angedacht.
Die Stadtverwaltung
Rheine bereitet aktuell einen Förderantrag zum Thema „Beratungsleistung
PV-Ausbau“ vor. Das Land NRW fördert die Beauftragung eines externen Büros mit
der Erstellung von Gutachten für eine Kommune mit 90% der Gesamtkosten. Die
Analyse soll alle Dächer einbeziehen und Aufschluss z. B. über Dachstatik,
Dacheindeckung, Sanierungsstand und Nutzbarkeit (Aufbauten, Lage, etc.) sowie
Wirtschaftlichkeit geben. Ein entsprechendes Richtpreisangebot wird aktuell
erstellt und der Verwaltung in Kürze vorgelegt werden. Eigenmittel sind im
Produkt Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung vorhanden.
Eine
grundsätzliche bzw. vorrangige Verpachtung an die Stadtwerke Rheine wird daher
nicht gesehen.
Photovoltaikanlagen
auf Freilandflächen
Der Kreis
Steinfurt hat im Jahr 2018 eine kreisweite Potentialstudie zum Thema
Solarenergie auf Basis des Solarpotentialkatasters erstellt. Für die Stadt
Rheine kam die Studie zu dem Schluss, dass ca. 114.400 kWp auf Freiflächen
realisiert werden könnten. Hierzu zählen aber alle Flächen, unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen. Welche Flächen hiervon im Zugriff der Stadt Rheine
befindlich sind, ist nicht abschließend geklärt.
Kommunale Flächen
und auch Flächen Dritter sind in Rheine ein wertvolles Gut. Vor dem Hintergrund
der aktuellen Entwicklungen zum Wohnbauversorgungskonzept, der anvisierten
Flächennutzung für die Entwicklung der Wirtschaft und dem Bedarf an
ökologischen Flächen (Tausch- und Ausgleichsflächen), sieht die Stadt Rheine
auf kommunalen Flächen keine Realisation für Freiflächenphotovoltaik.
Bei der (Weiter-)
Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen wird das Thema Photovoltaik
zukünftig einen grundsätzlichen Aspekt darstellen, so dass diese Potentiale
ausgeschöpft werden sollen. Die Nutzung von Randstreifen an Autobahnen und
Bahnstrecken hingegen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Stellungnahme
der Technischen Betriebe Rheine
Bei der TBR wird
die Installation von PV Anlagen systematisch verfolgt. Dies insbesondere beim
Umbau von Gebäuden und auf Gebäuden mit großen Dachflächen.
1. Aktuell wird das Dach des
Hauptgebäudes am Baubetriebshof saniert. Bei der Planung ist die Möglichkeit
einer PV Anlage geprüft worden. Leider ist die Installation von PV Modulen aus
statischen Gründen nicht möglich.
2. Auf den großen
Dachflächen der Kläranlage wird bereits seit längerer Zeit die Installation von
PV Anlagen geprüft. Aufgrund der besonderen Umstände auf der Kläranlage
(Mittelspannungsebene) und der möglichen Größe einer Anlage (bis zu 300 kWp)
mussten komplizierte betriebliche, wirtschaftliche und energierechtliche Fragen
geklärt werden. Mit dem Beschluss im letzten BA der TBR (443/21) wir im ersten
Schritte eine 100kWp Anlage installiert. Weitere Anlagen werden auf der
Kläranlage folgen.
Stellungnahme
der Stadtwerke Rheine:
Die EWR steht mit
der Stadt Rheine bereits seit vielen Jahren im engen Kontakt zur Realisierung
von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden. Bereits vor einigen Jahren wurde
gemeinsam ein Großteil der Dachflächen städtischer Gebäude auf die Nutzbarkeit
für Photovoltaikanlagen hin untersucht. Gegenstand der Untersuchung war hierbei
eine wirtschaftliche Nutzung unter folgenden Gesichtspunkten:
• Zustand des Daches (Statik, Alter)
• Ausrichtung des Daches für einen
möglichst optimalen Wirkungsgrad der Anlagen
• nutzbare Fläche für
Photovoltaikanlagen (Verschattungen durch Aufbauten, Dachausbauten,
Kabelführungen, etc.)
• Aufwand für die Installation der
Photovoltaikanlagen
Aufgrund der
vorgenannten Kriterien stellte sich heraus, dass einige der untersuchten
städtischen Dachflächen für eine wirtschaftliche Nutzung zum damaligen
Zeitpunkt ungeeignet waren. Andere Standorte, die sich als wirtschaftlich
geeignet erwiesen, wurden in der Folgezeit mit PV-Anlagen ausgestattet. Die
Dachflächen wurden seitens der EWR für die Errichtung der PV-Anlagen von der
Stadt Rheine für einen Zeitraum von zwanzig Jahren angemietet und der
produzierte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. In 2015 wurde die
Nutzung weiterer städtischer Flächen gemeinsam mit der Stadt Rheine geprüft.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt waren PV-Anlagen, die alleine der Einspeisung
in das Stromnetz dienen, aufgrund der geringen Einspeisevergütung nicht
wirtschaftlich. Eine Installation weiterer Anlagen auf den Dachflächen der
städtischen Gebäude war zum damaligen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen (z.
B. Dachausrichtung bzw. Verschattung durch Aufbauten, Alter oder Statik des
Daches, denkmalschutzrechtlichen Gründen, aber auch fehlender
Speichermöglichkeiten) somit nicht wirtschaftlich darstellbar.
Die EWR hat in der
Vergangenheit auch mit zahlreichen Gewerbe- und Industrieunternehmen Kontakt
aufgenommen, wenn diese über Dachflächen verfügen, die sich für eine PV-Nutzung
eignen. In den letzten Jahren hat die EWR den Unternehmen nicht nur eine Pacht
der Dachflächen angeboten, sondern auch eine gemeinsame Projektentwicklung.
Nach umfangreichen Gesprächen und Beratungen durch die EWR haben die
Unternehmen allerdings dann häufig die Projekte in Eigenregie ohne die EWR
umgesetzt.
Auch heute ist die
Investition in eine PV-Anlage in der Regel nur wirtschaftlich, wenn ein
Eigenverbrauch des erzeugten Stroms möglich ist. Für Kleinanlagen <500 kWp
steht darüber hinaus u. a. der organisatorische Aufwand, die technischen
Vorschriften (z.B. Viertelstundenmessung, Fernsteuerbarkeit) und das Mengen-
oder Balancing-Risiko in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen, wenn
diese in das Vertriebs-/Beschaffungsportfolio aufgenommen werden. Dies gilt
grundsätzlich sowohl für eigene Dachflächen als auch für Dachflächen Dritter.
Bei PV-
Freiflächenanlagen ist im Idealfall erst ab Anlagengrößen >2 MW mit einer
Wirtschaftlichkeit bei 100%iger Einspeisung zu rechnen. Bei Anlagen in der
Größenordnung >5 MW ist die Wirtschaftlichkeit bei Abschluss eines Energieliefervertrags
(PPA) mit dem Anlagenbetreiber zu prüfen, um so die erzeugten Strommengen ins
Beschaffungsportfolio aufzunehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion