Betreff
Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Rheine
Vorlage
461/21/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

I)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine das Wohnraumraumversorgungskonzept gemäß Anlage 1 zu beschließen, den in den Punkten E. und F. dieser Vorlage aufgeführten Anträgen nur in so weit zu folgen, wie sie den Inhalten des Wohnraumversorgungskonzeptes entsprechen und die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der benannten Ziele, Instrumente und Maßnahmen zu beauftragen.

 

Beschluss zu den Anträgen gemäß Punkten E. und F.

 

II)                  Der Rat der Stadt Rheine beschließt das Wohnraumraumversorgungskonzept gemäß Anlage 1, beschließt den in den Punkten E und F. dieser Vorlage aufgeführten Anträgen nur in so weit zu folgen, wie sie den Inhalten des Wohnraumversorgungskonzeptes entsprechen und beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der benannten Ziele, Instrumente und Maßnahmen.

 


Begründung:

 

A.     Ausgangssituation / Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat die Verwaltung mit der Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes beauftragt (Vorlage 260/19). Das nun vorliegende Wohnraumversorgungskonzept wurde in Zusammenarbeit mit den beauftragten Partnerbüros p+t aus Bremen sowie akp aus Kassel entwickelt.

 

Ziel des Wohnraumversorgungskonzeptes ist die Zusammenstellung von relevanten Daten und die abgestimmte Erstellung einer Handlungsstrategie für die Stadt Rheine, durch die ein zielgerichtetes und koordiniertes Vorgehen in der Wohnraumversorgung ermöglicht wird. Über die Verschneidung von Prognosen und Handlungsoptionen wurden Strategien der zukünftigen Entwicklung entworfen und gegenübergestellt. Dies mündete in Handlungsempfehlungen sowie konkreten Zielen, Maßnahmen und Instrumenten zur Entwicklung der Wohnraumversorgung in Rheine.

 

Die Vorgehensweise gestaltete sich wie folgt:

 

·         Analyse der Ausgangslage:

o   Auswertung von Daten und Prognosen (bspw. Bevölkerungsprognose)

o   Ermittlung quantitativer und qualitativer Wohnraumbedarfe

o   Beschluss zur Bevölkerungs- und Haushaltsprognose sowie der daraus abgeleiteten Wohnraumbedarfsprognose im StUK 23.09.2020 (Vorlage 341/20)

 

·         Entwicklung differenzierter Handlungskonzepte sowie Zielen, Maßnahmen und Instrumenten für Wohnungswirtschaft und Stadtplanung auf Ebene der:

o   Bestandsentwicklung

o   der Innenentwicklung

o   der Siedlungserweiterungen sowie

o   der spezifischen Bereiche barrierefreies und preisgünstiges Wohnen

 

·         Durchführung Wohnungsmarktgespräche

o   Akteuren der Wohnungswirtschaft wie auch Verwaltungs- und Teilhabestrukturen (Stadtplanung; Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration;  Wohnraumförderung des Kreises; Wohnmanagement; Seniorenbeirat; Beirat für Menschen mit Behinderung) wurde der Entwurf des Wohnraumversorgungskonzeptes vorgestellt

 

·         Durchführung Politischer Arbeitskreise

o   Es gab vier Sitzungen des politischen Arbeitskreises zur Rückkopplung der Ergebnisse sowie der Diskussion und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten zur realen Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzeptes

 

 

B.      Überblick über die Gliederung des Berichts

 

Die Wohnraumbedarfsanalyse ist in drei größere Teile aufgeteilt. Teil I beschäftigt sich mit der Analyse, Teil II mit den Wohnraumbedarfen und Teil III thematisiert die Handlungsempfehlungen, Ziele, Maßnahmen und Instrumente für die Stadt Rheine.

 

Teil I: Die Analyse beginnt in Kapitel 2 mit einer Zusammenstellung grundlegender Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt, wie beispielsweise der Stadtstruktur, der wirtschaftlichen Lage und der aktuellen Förderkulissen. Im Kapitel 3 folgt die Betrachtung der demografischen Entwicklung. Dazu gehören die Darstellung der Bevölkerungsstruktur, die Wanderungsbewegungen und die Entwicklung der Alters-, Sozial- und Haushaltsstruktur. In Kapitel 4 werden die Prognosen für die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte zu Bevölkerungszahlen, Haushaltszahlen und der Altersstruktur dargestellt und in Beziehung gesetzt. In Kapitel 5 wird die Entwicklung des Wohnungsmarktprofils speziell im Hinblick auf den Wohnungsbestand und die Bautätigkeit (Baugenehmigungen und Baufertigstellungen), besondere Teilmärkte sowie Nachfragetrends dargestellt. Die spezifischen Eigenschaften des Eigentums- und des Mietwohnungsmarkts in Rheine werden mit Hilfe der Grundstücksmarktberichte sowie von Mieterhebungen ermittelt.

 

Teil II: In Kapitel 6 findet sich die quantitative Prognose des Wohnungsmarkts. Diese begründet sich auf demografischen Vorausberechnungen zur Bevölkerungs-, Haushalts- und Altersentwicklung, die vom Pestel Institut bereitgestellt wurden, und wird für verschiedene Wohnungsteilmärkte differenziert im Zeithorizont 2020 bis 2035 berechnet. Im Anschluss an die Bedarfsprognose werden in Kapitel 7 auf Basis der Analyse und Prognose die qualitativen Wohnraumbedarfe dargestellt, unterteilt in Zielgruppen und Teilmärkte und in Kapitel 8 werden diese Bedarfe mit den vorhandenen Potenzialflächen abgeglichen.

 

Teil III: In Kapitel 9 werden die Strategien für den Wohnungsmarkt entwickelt und in Kapitel 10 direkt in konkrete Handlungsempfehlungen mit entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen übersetzt.

 

 

 

 

C.     Zusammenfassung der Ergebnisse

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der quantitativen und qualitativen Wohnraumbedarfsprognose sowie der Handlungsstrategie, hat die Stadt Rheine sich drei Oberziele für die Wohnraumversorgung bis 2025/2030 gesetzt, die jeweils ineinander greifen. Diese werden weiter ausdifferenziert und mit entsprechenden Instrumenten und Maßnahmen konkretisiert.

 

Die kurze Zusammenfassung soll einen ersten Überblick über die Themen und Ausarbeitungen bieten, die tiefergehenden Konkretisierungen sind dem Wohnraumversorgungskonzept zu entnehmen (siehe Anlage 1).

 

Abbildung 1: Oberziele des Wohnraumversorgungskonzeptes der Stadt Rheine

 

 

In Kapitel  10.1 „Ausreichend Wohnraum schaffen“ wird die Umsetzung der quantitativen Bedarfe im Vordergrund stehen, ein Schwerpunkt stellt hierbei die Flexibilisierung des Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Rheine dar.

 

Das Kapitel 10.2 befasst sich mit der Realisierung des bedarfsgerechten Wohnraums für alle Rheiner Bevölkerungsgruppen (qualitative Wohnraumbedarfe).

 

Den Abschluss bildet das Kapitel „Bezahlbaren Wohnraum schaffen“ mit Fokus auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

 

 

D.     Bürgerbeteiligung / Beschlussfassung der Ziele, Maßnahmen und Instrumente

 

Aus den Ergebnissen des Wohnraumversorgungskonzeptes resultieren Vorgaben und Aufgabenstellungen, die von weitreichender Konsequenz für die Stadtentwicklung und somit auch für die Bürgerinnen und Bürger haben (können).  Aufgrund dessen schlug die Stadtverwaltung vor, das Wohnraumversorgungskonzept vor einer abschließenden Beschlussfassung durch die Politik öffentlich auszulegen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich zu den Inhalten zu informieren und bei Bedarf zu äußern.

 

Das Wohnraumversorgungskonzept wurde daher im Zeitraum vom 28.06.2021 bis 02.08.2021 im Rathaus der Stadt Rheine zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und online über die Beteiligungssoftware tetraeder zum Download angeboten (öffentliche Bekanntmachung am 23.06.2021). Es wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben zum Wohnraumversorgungskonzept gemacht.

 

 

E.      Anträge zur Wohnraumversorgung in Rheine

 

Die Anträge Nr.1 – Nr.9 wurden bis Mai 2021 der Stadtverwaltung Rheine vorgelegt und waren Bestandteil der Vorlage 461/21 für den STUK am 06.10.2021. Die teils zusammengefassten Anträge Nr.10 – Nr.12 wurden zur Sitzung kurzfristig als Anlage eingereicht und am 06.10.2021 in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Zur zielgerichteten Bearbeitung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 04.11.2021 werden die Inhalte der Anträge 1 bis 12 für die Synopse im Anhang Kapitel F. aufbereitet und die Ideen und Anmerkungen sprachlich in das Wohnraumversorgungskonzept integriert.

 

1)   Antrag der Fraktion Die Linke vom 16. November 2018

Antrag zur Einführung einer Sozialquote bei künftigen Wohnbauprojekten

 

Der Antragsteller:

 

„Der Rat der Stadt Rheine möge beschließen:

 

- die Festsetzung einer Quote von 30-40% der Fläche für geförderten Wohnungsbau,

gemäß §9 Abs. (1) Satz 1 und 7 BauGB, für alle zukünftigen Bebauungspläne, die

Wohnflächen vorsehen.

 

- die Festsetzung einer Quote von 30-40% für Wohnraum, die den Sätzen der KdU

(Kosten der Unterkunft) nach SGB II und XII entsprechen, bei städtebaulichen

Verträgen mit privaten und juristischen Personen zur Schaffung von Wohnraum ab 4

Wohneinheiten nach §1 Abs. (6) Satz 2 und §11 Abs. (1) Satz 2 BauGB.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

 è K) WRVK Seite 63 | Kap. 10.3 a

 

 

2)   Anfrage der Fraktion SPD vom 27. November 2018

Verstetigte Erhebung und Berichterstattung der Verwaltung zu Daten, die die Wohnsituation von in Rheine lebenden Beziehern staatlicher Unterstützungsleistungen oder von Armut Bedrohten transparent macht.

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è H) WRVK Seite 62 | Kap. 10.2 h

 

 

3)   Antrag der Fraktion Die Linke vom 17. Oktober 2019

Ergänzung zum Antrag: Nachverdichtung und Erhalt des strukturellen und

baulichen Charakters eines Quartiers von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom

24.09.2019

 

Der Antragsteller:

 

„Der Bedarf des geförderten Wohnungsbaus und seine gleichmäßige Verteilung im gesamten Stadtgebiet sind bei der Planung zu berücksichtigen.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è J) WRVK Seite 63 | Kap. 10.3

 

 

4)   Antrag der Fraktion Die Linke vom 21. August 2020

Antrag auf Zurückstellung von Bebauungsplanänderungen

 

Der Antragsteller:

 

„Der Rat der Stadt Rheine möge beschließen:

 

Bis zur Beratung und Verabschiedung des Wohnraumversorgungskonzeptes werden alle Bebauungsplanänderungen, die das Thema Wohnraumversorgung zum Inhalt haben, zurückgestellt.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wurde in der Beschlussvorlage 341/20 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz behandelt.

 

 

5)   Antrag der Fraktion Bürger für Rheine vom 24. Januar 2021

 

Der Antragsteller:

 

„Die Fraktion Bürger für Rheine (BfR) stellt den Antrag auf Prüfung und Erstellung eines Katasters über leerstehende Industrie-, Gewerbe- und Geschäftsgebäude, leerstehende Wohngebäude und brachliegende bebaubare Grundstücke im innerstädtischen Bereich die einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten.

 

Ebenfalls bitten wir um Auskunft, wie viele geförderte Wohneinheiten im Jahr 2021 gebaut bzw. fertiggestellt werden und ob hierzu weitere Bauanträge vorliegen.“

 

Die Verwaltung:

 

Der erste Teil des Antrages wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è C) WRVK Seite 60 | Kap. 10.1

 

Zur zweiten Anfrage wird auf das Wohnraumversorgungskonzept verwiesen, es zeigt aktuelle Zahlen zu geförderten Wohneinheiten in Rheine.

 

Darüber hinaus lauten die aktuellen Zahlen – im öffentlich geförderten Wohnungsbau – im September 2021 wie folgt:

 

 

 

Bestand (WE)

In Beantragung/ Bau

Angekündigte Projekte beim Kreis Steinfurt

2020

1.766

130

100

2021

1.931

265

48

Delta

165

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziel 2025

(600 WE neu zu Bestand 2020)

2.366

Perspektive 2021 (Bestand, in Planung/Bau, angekündigte Projekte)

2.244

Delta Ziel 2025 zu Bestand 2021

435

Delta Ziel 2025 zu Perspektive 2021

122

 

 

Die Stadtverwaltung verweist an dieser Stelle auf eine positive Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohneinheiten hin und sieht die Erreichung der Zielmarke von 600 neu geschaffenen öffentlich geförderten Wohneinheiten (siehe Kapitel 10.3 des WRVK) als sehr wahrscheinlich an. Durch die bestehende Förderkulisse sowie bspw. die angelaufenen Konzeptvergaben zu Mehrfamilienhäusern auf der Eschendorfer Aue konnten Akzente – unabhängig von einer Quotierung – zur Zielerreichung gesetzt werden.

 

Die Budgets der städtischen Wohnungsbauförderung im Zeitraum 2017 – 2020 lauten wie folgt:

 

 

2017

2018

2019

2020

Budget EFH

60.000 EUR

30.000 EUR

150.000 EUR

150.000 EUR

Abgerufene Mittel EFH

-

-

95.400 EUR

53.570 EUR

Budget MFH

150.000 EUR

370.000 EUR

125.000 EUR

300.000 EUR

Abgerufene Mittel MFH

230.140 EUR

189.200 UR

46.560 EUR

85.000 EUR

 

 

 

 

 

6)   Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05. Februar 2021

 

Der Antragsteller:

Antrag für ein Gutachten: Soziale Effekte der Wohnraumentwicklung

 

„Vergabe eines Gutachtens zu den sozialen Effekten der Wohnraumentwicklung und -planung in Rheines Stadtteilen und Quartieren.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wurde in der Beschlussvorlage 077/21 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz behandelt. Des Weiteren wird auf die Synopse im Anhang Kapitel F. verwiesen.

 

è H) WRVK Seite 62 | Kap. 10.2 h

 

 

7)   Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 26. April 2021

Der Antragsteller:

 

„Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen, der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz soll folgendes beschließen:

 

 1. Die Aufstellung oder Aktualisierung von Dorfentwicklungsplänen für die

Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde.

 

2. Die Aufstellung von Bebauungsplänen für Innenentwicklung und Baulander-

weiterungen für Mehr- und Einfamilienhäuser in den unter Nr. 1 genannten

Stadtteilen.“

 

Die Verwaltung:

 

Der erste Punkt des Antrages wurde bereits in der Beschlussvorlage 339/21 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz behandelt.

 

Zum zweiten Punkt des Antrages wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è A) WRVK Seite 59/60 | Kap. 10.1 a

 

 

8)   Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 26. April.2021

 

Der Antragsteller:

 

„Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen, der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz soll folgendes beschließen:

 

Bereits erschlossene, bislang aber unbebaute Flächen sollen kurzfristig für die  Schaffung von Wohnraum aktiviert werden.“

 

Die Verwaltung:

 

Dem Antrag wurde im Wohnraumversorgungskonzept gefolgt, bspw. mit der jährlich fortzuschreibenden Prioritätenliste zur Wohnbaulandentwicklung und dem Ziel zur „Innenentwicklung vorrangig Bestands- und Konversionsflächen zu nutzen“.  „ […]Dabei soll ebenso betrachtet werden, welche Flächen bereits erschlossen, bislang aber unbebaut sind und somit kurzfristig umsetzbar sein könnten (bspw.  einseitige Straßenbebauungen, Baulücken), siehe WRVK Kapitel „Ausreichend Wohnraum schaffen“, S.60. Flankierend hierzu wird auf das Innenentwicklungskonzept verwiesen, in dem Gebiete mit Nachverdichtungspotenzial identifiziert werden, bspw. durch den Ersatz bestehender Bebauung als auch durch Ergänzung z.B. in der zweiten Reihe (siehe WRVK Kapitel „Ausreichend Wohnraum schaffen“, S.60).

 

Des Weiteren wird auf die Beschlussvorlage 289/21 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz verwiesen.

 

 

9)   Antrag der Fraktion Bürger für Rheine vom 16. Mai 2021

 

Der Antragsteller:

 

„Die Fraktion Bürger für Rheine (BfR) beantragt, gemäß §9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB, in den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 352, Kennwort: Emsauenquartier Kümpers, aus städtebaulichen Gründen folgende Regelung mit aufzunehmen:“

 

„Bei der Ausweisung des neuen Baugebietes im Bebauungsplan Nr. 352 „Emsauenquartier Kümpers“, und der Schaffung von neuem Wohnraum, muss ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau für den geförderten Mietwohnungsbau gesichert werden, wenn in dem Baugebiet mindestens 10 Geschosswohnungen vorgesehen wird.

 

1. Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten, die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründen (Neuaufstellung oder Änderungsverfahren der Bauleitplanung zur Schaffung von neuen Wohneinheiten), soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau für den geförderten Mietwohnungsbau gesichert werden, wenn das Baugebiet mindestens 10 Geschosswohnungen umfasst.“

 

2. Die Absicherung, dass der geforderte Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen auch tatsächlich erbracht wird, erfolgt durch:

- Festsetzung im Bebauungsplan nach §9 Abs.1 Nr.7 und

- für nicht städtische Flächen über Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag oder

- für städtische Flächen in Kaufverträgen.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag zur Quotierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è K) WRVK Seite 63 | Kap. 10.3 a

 

Der Einzelfall des Projektes „Emsauenquartier Kümpers“ wird im Zuge der Beschlussvorlage zum Wohnraumversorgungskonzept nicht tiefergehend diskutiert. Es wird auf das erarbeitete Wohnraumversorgungskonzept mit einer Quotierung von mindestens 10% der umgesetzten Bruttogrundfläche in jedem Baugebiet verwiesen. Die Quotierung stellt einen Richtwert für die Umsetzung der Ziele des Wohnraumversorgungskonzeptes dar und wird periodisch überprüft und ggf. nachjustiert, wenn erforderlich.

 

Die Umsetzung der Quotierung wird über verschiedene Instrumente (Städtebauliche Verträge, Konzeptvergaben, Kaufverträge; siehe Wohnraumversorgungskonzept) erfolgen. Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplanes sind ausschließlich flächenmäßig aufgrund städtebaulicher Gründe möglich, nicht aus sozialen Erfordernissen bzw. auf Grundlage statistischer Daten (enges rechtliches Gerüst), des Weiteren ist über das Instrument der Bauleitplanung keine konkrete Quotierung möglich.

 

 

10)Antrag der Fraktion Die Linke vom 20. September 2021

Antrag zum Wohnraumversorgungskonzept

 

a)

 

Der Antragsteller:

 

„Insbesondere der Antrag vom 16. November 2018, in dem wir die Einführung einer Sozialquote von 30 – 40% beantragt haben, wurde nicht hinreichend berücksichtigt. […] Mit Hinblick auf die derzeitige Lage und der faktisch vernachlässigten Schaffung bezahlbaren Wohnraums in den vergangenen Jahren, ist dieser geringe Ansatz inakzeptabel und muss deutlich erhöht werden.“

 

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è K) WRVK Seite 63 | Kap. 10.3 a

 

Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zum Antrag der Fraktion Bürger für Rheine vom 24. Januar 2021 sowie 16.05.2021 verwiesen.

 

            b)

 

Der Antragsteller:

 

„Mit der Bitte um Änderung des Wohnraumversorgungskonzeptes um folgende Formulierung. Der geförderte Mietwohnungsbau ist in der gesamten Stadt gleichmäßig zu verteilen.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet

 

è J) WRVK Seite 63 | Kap. 10.3:

 

            c)

 

Der Antragsteller:

 

„Das für die Stadtplanung immer noch in Anwendung gebrachte Wohnbaulandkonzept aus 1997 wird an mehreren Stellen des Entwurfs erwähnt, auch in der Fußnote auf Seite 6. Wir erwarten eine zügige Überprüfung und Überarbeitung, insbesondere mit Blick auf die Anteile des künftig durch die Stadt zu erwerbenden Baulands. Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass der Zwischenerwerb zur Bereitstellung von ausreichendem, bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum als wichtiges Instrument der kommunalen Bodenbevorratung genutzt wird.“

 

Die Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung wird dem Antrag auf Überprüfung und Überarbeitung des Wohnbaulandkonzeptes bereits durch die Ausführungen des Wohnraumversorgungskonzeptes gefolgt. Das Wohnbaulandkonzept aus 1997 wird durch die Aktualisierungen des Wohnraumversorgungskonzeptes (insbesondere Kap. 10, prioritär Entwicklung eigener Flächen) fortgeschrieben.

 

d)

 

Der Antragsteller:

 

„Ein weiterer Aspekt, der in dem vorliegenden Entwurf noch keine Berücksichtigung findet, ist die Bedeutung des derzeit in Arbeit befindlichen Sozialplans der Stadt Rheine. Die hierin enthaltenen Zahlen und Daten müssen in die Betrachtung und Beratung für die künftige Wohnraumversorgung einbezogen werden. Damit werden zum einen valide, lokale Daten verfügbar, auf die entsprechende Anpassungen generiert werden können, und zum anderen wird die bisher unberücksichtigte Beteiligung des Sozialausschusses als weiteres politisches Gremium implementiert, das in jedem Falle in die Beratungsfolge aufgenommen werden muss.“

 

Die Verwaltung:

 

Der Antrag wird innerhalb der Synopse im Anhang Kapitel F. bearbeitet.

 

è H) WRVK Seite 62 | Kap. 10.2 h

 

 

11)Antrag der Fraktion Bürger für Rheine vom 02. Oktober 2021

Antrag zum Wohnraumversorgungskonzept

 

Der Antragsteller:

 

„Zu den Beratungen zum Wohnraumversorgungskonzept und speziell zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Rheine, haben wir in der Vergangenheit einige Anträge gestellt. Diese liegen der Verwaltung vor, doch der Ordnung halber füge ich alle Anträge erneut dieser Mail bei. Da keiner dieser Anträge bisher Tagesordnungspunkt einer Fachausschusssitzung war und stets der Hinweis erfolgte, dass Beratungen hierzu in Verbindung mit dem Wohnraumversorgungskonzept beabsichtigt sind, bringen wir diese Anträge nun erneut ein.“

 

Die Verwaltung:

 

Es wird auf die bei Antragstellung im Umlauf befindliche Beschlussvorlage 461/21 zur Bearbeitung der Anträge verwiesen.

 

Des Weiteren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz in der Sitzung vom 16.06.2021 beschlossen, die im sachlichen Zusammenhang mit der Wohnraumversorgung gestellten Anträge, im Rahmen einer Gesamtbeschlussfassung zu behandeln.

 

 

12)Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 01.10.2021, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 02.10.2021 sowie der Fraktion SPD vom 04.10.2021

 

Zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz wurden die Anträge der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/ Die Grünen sowie SPD in Form einer Synopse aufbereitet eingereicht. Zur besseren Verarbeitung sowie zur Beratung im Zusammenhang wurden die Anträge der Fraktionen Die Linke sowie Bürger für Rheine aufbereitet. Die Synopse wird im Anhang F ausgeführt.

 

            Der Antragsteller (Fraktion CDU und FDP):

 

Die Änderungen werden innerhalb der Synopse in der Farbe Blau dargestellt.

 

Der Antragsteller (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN):

 

Die Änderungen werden innerhalb der Synopse in der Farbe Grün dargestellt.

 

Der Antragsteller (Fraktion SPD):

 

Die Änderungen werden innerhalb der Synopse in der Farbe Rot dargestellt.

 

Der Antragsteller (Fraktion Die Linke):

 

Die Änderungen werden innerhalb der Synopse in der Farbe Violett dargestellt.

 

Der Antragsteller (Fraktion Bürger für Rheine):

 

Die Änderungen werden innerhalb der Synopse in der Farbe Orange dargestellt.

 

Die Synopse wird im Anhang Kapitel F. ausgeführt.

 

 

Im STUK beschlossene Änderungen würden für die Ratssitzung in das Konzept eingearbeitet.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Rheine – Oktober 2021 –

Anlage 2: Anträge zur Wohnraumversorgung in Rheine November 2018 - Oktober 2021

Anlage 3: Synopse – Kapitel F – Anträge Wohnraumversorgung