Betreff
Antrag an den Integrationsrat auf Bezuschussung des muttersprachlichen Unterrichts
Vorlage
528/21
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat lehnt den Antrag auf Bezuschussung des muttersprachlichen Unterrichts des tamilischen Verein „Thamilalayam Rheine“ ab.

 


Begründung:

 

 

Antrag:

Der tamilische Verein „Thamilalayam Rheine“ hat in der letzten Integrationsratssitzung am 19. August 2021 einen Antrag auf Bezuschussung des stattfindenden muttersprachlichen Unterrichts gestellt. Er beantragte einen einmaligen finanziellen Zuschuss sowie eine laufende monatliche bzw. jährliche finanzielle Unterstützung durch den Integrationsrat (Anlage 1).

Begründet wurde dieser Antrag aus Sicht des Vereins mit der coronabedingten notwendigen finanziellen Entlastung der Familien und dass deshalb die Zahlungen der Familien an den Verein erst einmal gestoppt wurden.

 

Grundlage des herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) (siehe Vorlage 214/21):

Der HSU beruht auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 06.02.2012. Dieses begründet das Angebot von HSU mit der Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern. Aufgabe des Unterrichts ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.

 

Möglichkeiten HSU in Tamilisch anzubieten:

In der Integrationsratssitzung am 14. November 2018 wurde darüber berichtet, dass der Kreis Steinfurt zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass herkunftssprachlicher Unterricht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch in Tamilisch und Kurdisch angeboten werden könne. Es wurde in dieser Sitzung von Seiten des Integrationsrates positiv hervorgehoben, dass sich der herkunftssprachliche Unterricht auch in den Zeugnissen der Kinder und Jugendlichen widerspiegeln würde.

 

Entscheidung des Vereins zum HSU:

Der tamilische Verein nutzt aktuell nicht die Möglichkeit des herkunftssprachlichen Unterrichts entsprechend des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Er begründete diese Entscheidung in der Integrationsratssitzung vom 14. November 2018 und in der Sitzung vom 19. August 2021 damit, dass der Verein zwar um diese Möglichkeiten wisse, die Anforderungen an die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht seien jedoch nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Verein vereinbar. Zum einen kämen die Kinder für den aktuell samstags stattfindenden Unterricht aus dem gesamten Kreisgebiet, zudem werde die Qualifikation der vom Verein beschäftigten Lehrkräfte durch den Kreis Steinfurt nicht anerkannt.

 


 

 

Möglichkeiten der in Rheine bestehenden Bezuschussungswege der Integrationsarbeit:

 

 

  1. Bezuschussung aus Mitteln der Sprachoffensive

 

Eine Bezuschussung über das Budget der Sprachoffensive ist nicht möglich, da die Sprachoffensive dazu dient, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Sprache erlernen. Eine Förderung des muttersprachlichen Unterrichtes passt nicht zu dieser Zielsetzung.

 

 

  1. Bezuschussung über die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen

 

Gefördert werden Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen sowie Sachkosten (gebunden an die beantragte Förderung der Projekte), die einen integrationsfördernden Charakter haben und in Rheine stattfinden. Dadurch soll ein Beitrag zur wechselseitigen Akzeptanz von Zugewanderten und Einheimischen geleistet werden. 

Wie oben näher erläutert, dient der HSU der Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern. Aufgabe des Unterrichts ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.

Der integrationsfördernde Charakter im Sinne der Richtlinien lässt sich daraus nicht erkennen, so dass eine Förderung des HSU über die vor genannten Richtlinien entfällt.

 

 

  1. Bezuschussung durch den Integrationsrat

 

Der Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 4.000 Euro.

 

Entscheidungen über die Verwendung des Budgets erfolgen in analoger Anwendung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen:

„6. Förderung durch den Integrationsrat der Stadt Rheine

Der Integrationsrat der Stadt Rheine kann in analoger Anwendung dieser Richtlinien im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Budgets über die finanzielle Förderung von integrationsfördernden Aktivitäten entscheiden oder eigene Maßnahmen, Projekte oder Veranstaltungen durchführen. Entsprechende Anträge sind an den Integrationsrat der Stadt Rheine zu

richten.“

 

Insofern entfällt eine Bezuschussung, siehe Ziffer 2.

 

Der Integrationsrat hat aus seinem Budget in der Vergangenheit Zuschüsse in unterschiedlichen Höhen gewährt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Bezuschussungen durch den Integrationsrat in den Jahre 2018 bis 2020 aufgeführt:

 


 

 

Jahr

Grund

Betrag

2018

°Preisgelder und Sachkosten Integrationspreis

°Fotomemory Vielfalt – Aktion des Integrationsrates zur
  Interkulturellen Woche

°Zuschuss an das Netzwerk Gesundheit, Prävention und
  psychologische Unterstützung für eine Fortbildung

1.300 €

 

1.000 €

 

1.000 €

2019

° Bierdeckelaktion „Für Demokratie gegen Rassismus“

   Initiative Jugend macht Politik

°Projekt „Weltethos“ des Netzwerks interreligiöser Dialog

°Länderquartett Aktion des Integrationsrates zur

  Interkulturellen Woche

°Workshop Jugend macht Politik

°Afrikafest

   650 €

 

   700 €

1.000 €

 

   200 €

1.500 €

2020

°Preisgelder und Sachkosten Integrationspreis 2020

°Pandemiebedingt keine weiteren Ausgaben in 2020

2.500 €

 

 

Die finanzielle Situation des Vereins wird vom Integrationsrat gesehen. Allerdings wird es allen anderen Migrantenselbstorganisationen aktuell nicht anders ergehen. Alle Vereine sind betroffen und haben mit den coronabedingten Auswirkungen zu kämpfen. Zahlungsfähige Mitglieder sind in dieser Zeit weggebrochen, Mieten, Betriebskosten und ähnliche Ausgabeverpflichtungen fallen weiterhin bei allen Vereinen an. Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sieht der Integrationsrat keinerlei Möglichkeit, nur den tamilischen Verein aus seinen Mitteln zu unterstützen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag des tamilischen Vereins Thamilalaym Rheine