Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Integrationsrat lehnt den Antrag auf Bezuschussung des muttersprachlichen Unterrichts des tamilischen Verein „Thamilalayam Rheine“ ab.
Begründung:
Antrag:
Der tamilische
Verein „Thamilalayam Rheine“ hat in der letzten Integrationsratssitzung am 19.
August 2021 einen Antrag auf Bezuschussung des stattfindenden
muttersprachlichen Unterrichts gestellt. Er beantragte einen einmaligen finanziellen
Zuschuss sowie eine laufende monatliche bzw. jährliche finanzielle Unterstützung
durch den Integrationsrat (Anlage 1).
Begründet wurde
dieser Antrag aus Sicht des Vereins mit der coronabedingten notwendigen
finanziellen Entlastung der Familien und dass deshalb die Zahlungen der
Familien an den Verein erst einmal gestoppt wurden.
Grundlage des
herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) (siehe Vorlage 214/21):
Der HSU beruht auf
dem Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 06.02.2012. Dieses begründet das
Angebot von HSU mit der Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit von
Schülerinnen und Schülern. Aufgabe des Unterrichts ist es, die
herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten
zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.
Möglichkeiten
HSU in Tamilisch anzubieten:
In der
Integrationsratssitzung am 14. November 2018 wurde darüber berichtet, dass der
Kreis Steinfurt zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass herkunftssprachlicher
Unterricht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch in Tamilisch und Kurdisch
angeboten werden könne. Es wurde in dieser Sitzung von Seiten des Integrationsrates
positiv hervorgehoben, dass sich der herkunftssprachliche Unterricht auch in
den Zeugnissen der Kinder und Jugendlichen widerspiegeln würde.
Entscheidung
des Vereins zum HSU:
Der tamilische
Verein nutzt aktuell nicht die Möglichkeit des herkunftssprachlichen
Unterrichts entsprechend des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Er begründete
diese Entscheidung in der Integrationsratssitzung vom 14. November 2018 und in
der Sitzung vom 19. August 2021 damit, dass der Verein zwar um diese
Möglichkeiten wisse, die Anforderungen an die Durchführung von herkunftssprachlichem
Unterricht seien jedoch nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Verein
vereinbar. Zum einen kämen die Kinder für den aktuell samstags stattfindenden
Unterricht aus dem gesamten Kreisgebiet, zudem werde die Qualifikation der vom
Verein beschäftigten Lehrkräfte durch den Kreis Steinfurt nicht anerkannt.
Möglichkeiten
der in Rheine bestehenden Bezuschussungswege der Integrationsarbeit:
- Bezuschussung aus Mitteln der Sprachoffensive
Eine Bezuschussung
über das Budget der Sprachoffensive ist nicht möglich, da die Sprachoffensive
dazu dient, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Sprache
erlernen. Eine Förderung des muttersprachlichen Unterrichtes passt nicht zu
dieser Zielsetzung.
- Bezuschussung über die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen
und sozialen Integration von zugewanderten Menschen
Gefördert werden
Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen sowie Sachkosten (gebunden an die
beantragte Förderung der Projekte), die einen integrationsfördernden Charakter
haben und in Rheine stattfinden. Dadurch soll ein Beitrag zur wechselseitigen
Akzeptanz von Zugewanderten und Einheimischen geleistet werden.
Wie oben näher
erläutert, dient der HSU der Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit von
Schülerinnen und Schülern. Aufgabe des Unterrichts ist es, die herkunftssprachlichen
Fähigkeiten in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten zu erweitern und
wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.
Der
integrationsfördernde Charakter im Sinne der Richtlinien lässt sich daraus
nicht erkennen, so dass eine Förderung des HSU über die vor genannten Richtlinien
entfällt.
- Bezuschussung durch den Integrationsrat
Der
Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 4.000 Euro.
Entscheidungen
über die Verwendung des Budgets erfolgen in analoger Anwendung der Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration von
zugewanderten Menschen:
„6. Förderung durch den Integrationsrat der
Stadt Rheine
Der Integrationsrat der Stadt Rheine kann in
analoger Anwendung dieser Richtlinien im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden
Budgets über die finanzielle Förderung von integrationsfördernden Aktivitäten
entscheiden oder eigene Maßnahmen, Projekte oder Veranstaltungen durchführen.
Entsprechende Anträge sind an den Integrationsrat der Stadt Rheine zu
richten.“
Insofern entfällt
eine Bezuschussung, siehe Ziffer 2.
Der
Integrationsrat hat aus seinem Budget in der Vergangenheit Zuschüsse in
unterschiedlichen Höhen gewährt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Bezuschussungen
durch den Integrationsrat in den Jahre 2018 bis 2020 aufgeführt:
Jahr |
Grund |
Betrag |
2018 |
°Preisgelder und
Sachkosten Integrationspreis °Fotomemory
Vielfalt – Aktion des Integrationsrates zur °Zuschuss an das
Netzwerk Gesundheit, Prävention und |
1.300 € 1.000 € 1.000 € |
2019 |
°
Bierdeckelaktion „Für Demokratie gegen Rassismus“ Initiative Jugend macht Politik °Projekt
„Weltethos“ des Netzwerks interreligiöser Dialog °Länderquartett
Aktion des Integrationsrates zur Interkulturellen Woche °Workshop Jugend
macht Politik °Afrikafest |
650 € 700 € 1.000 € 200 € 1.500 € |
2020 |
°Preisgelder und
Sachkosten Integrationspreis 2020 °Pandemiebedingt
keine weiteren Ausgaben in 2020 |
2.500 € |
Die finanzielle
Situation des Vereins wird vom Integrationsrat gesehen. Allerdings wird es
allen anderen Migrantenselbstorganisationen aktuell nicht anders ergehen. Alle
Vereine sind betroffen und haben mit den coronabedingten Auswirkungen zu
kämpfen. Zahlungsfähige Mitglieder sind in dieser Zeit weggebrochen, Mieten,
Betriebskosten und ähnliche Ausgabeverpflichtungen fallen weiterhin bei allen
Vereinen an. Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sieht der
Integrationsrat keinerlei Möglichkeit, nur den tamilischen Verein aus seinen
Mitteln zu unterstützen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag des tamilischen Vereins Thamilalaym Rheine