Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Beratungsergebnis der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Ambulante erzieherische Hilfen“ zum Top
„Ausbau teilstationärer Hilfen für Familien in Rheine“ zur Kenntnis.
Begründung:
Der
Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Beratung am 27.05.2021 (Vorlage 329/21)
die Verwaltung beauftragt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Ausbau teilstationärer Hilfen für Familien in Rheine in der kommenden Sitzung
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Ambulante erzieherische Hilfen“
vorzustellen und einen möglichen zusätzlichen Bedarf für die Familien in Rheine
vor dem Hintergrund der bereits bestehenden differenzierten Angebote an
ambulanten, flexiblen und teilstationären Hilfen einzuschätzen. Über das
Ergebnis dieser Beratung sollte die Verwaltung unaufgefordert den Jugendhilfeausschuss
informieren.
Die
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat in der Sitzung am 01.09.2021 den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgiebig und abschließend beraten.
In der Einladung zur Sitzung waren allen Mitgliedern der AG der Antrag, die
Beschlussvorlage vom 27.05.2021, die erweiterte Stellungnahme der Fraktion zur
Vorlage 329/21 und auch das Konzept zum Edith-Stein-Haus in Lingen zur Verfügung
gestellt worden.
In einer
fachlichen Diskussion konnten folgende Ergebnisse für das Protokoll zur Sitzung
festgehalten werden:
„Herr Jüttner-von
der Gathen berichtet über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und den Auftrag
aus dem JHA an die Arbeitsgemeinschaft sich zu einem möglichen Bedarf fachlich
zu positionieren. Der Antrag, die Beschlussvorlage, sowie die erweiterte
Stellungnahme der Fraktion waren mit der Einladung fristgerecht den Mitgliedern
der AG zur Verfügung gestellt worden. In der Tendenz ergeben die Rückmeldungen
und der Diskussionsverlauf ein differenziertes Votum:
·
Rheine
besitzt eine gute und breit aufgestellte Infrastruktur im Feld der
erzieherischen Hilfen.
·
Parallel
bietet die Tagesklinik in Rheine Angebote für Familien, die systemisch angelegt
sind und Eltern sehr deutlich einbeziehen.
·
Ziele
und Effekte in Familien werden eher erreicht, wenn nicht nur mit den Kindern,
sondern mit den Kindern und Eltern gleichzeitig gearbeitet wird. In vielen
Einzelfällen ist dieses bestehende Praxis im System der jeweiligen Familien.
·
Grundsätzlich
liegen auch Erfahrungen zu Einzelfällen in Familien vor, in denen es zunächst
weniger um pädagogische Zielsetzungen, denn um das Erlernen von festen und
verlässlichen Strukturen gegangen ist.
·
Ob eine
bestimmte Anzahl von Familien keine oder keine ausreichenden Leistungen erhalten,
weil diese gemeinsame Hilfe nicht in Form einer Gruppe angeboten wird, ist quantitativ
nicht zu beziffern. Die AG geht aber aufgrund der flexibel angebotenen ambulanten
Hilfen in Rheine von eher geringen Fallzahlen aus, die eine nicht ausreichende
Substanz für ein fest etabliertes und eigens konzeptioniertes Angebot bietet.
·
Als
Alternative sollten in den Einzelfällen, die sich in den Randbereichen der
Hilfen nach § 31, SPFH, oder § 32 Tagesgruppe bewegen, auch weiterhin
flexible den Zielen der Hilfe gemäßen Angebote eingerichtet werden.
·
Beim
Vorliegen vergleichbarer Bedarfe in Familien und bei potenziell homogenen Zielgruppen
kann bereits auch jetzt schon in eine Hilfe ein Gruppenangebot integriert werden.
Mehrheitlich
spricht sich die AG für eine weiterhin flexible den Bedarfen der Zielgruppen
Rechnung tragende Interpretation der erzieherischen Hilfen in erster Linie als
systemisch angelegte Einzelfallhilfe aus.
Bei einem sich
abzeichnenden Bedarf, der eine homogene Gruppe begründen könnte, können
sich mehrere Anbieter vorstellen in Ergänzung zu der Laufenden Hilfe die
Methode Gruppe zusätzlich auf Anfrage anzubieten.
Eine vergleichbare
Struktur, wie diese in Lingen von der Stadt Lingen praktiziert wird, wird nicht
für notwendig eingeschätzt. Das konzeptionelle Gesamtpaket in Lingen beinhaltet
definitiv zu über 90 % Angebote, die bereits in Rheine ausreichend von den
Trägern in hoher Qualität abgedeckt werden. Ein Bedarf darüber hinaus wird
derzeit als nicht notwendig eingeschätzt.“