Betreff
Teilstationäres Angebot für Mütter/Väter/Eltern und Kinder (Grundlage der §§ 27, 31 und 32 SGB VIII)
Vorlage
530/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Beratungsergebnis der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Ambulante erzieherische Hilfen“ zum Top „Ausbau teilstationärer Hilfen für Familien in Rheine“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Beratung am 27.05.2021 (Vorlage 329/21) die Verwaltung beauftragt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausbau teilstationärer Hilfen für Familien in Rheine in der kommenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Ambulante erzieherische Hilfen“ vorzustellen und einen möglichen zusätzlichen Bedarf für die Familien in Rheine vor dem Hintergrund der bereits bestehenden differenzierten Angebote an ambulanten, flexiblen und teilstationären Hilfen einzuschätzen. Über das Ergebnis dieser Beratung sollte die Verwaltung unaufgefordert den Jugendhilfeausschuss informieren.

 

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat in der Sitzung am 01.09.2021 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgiebig und abschließend beraten. In der Einladung zur Sitzung waren allen Mitgliedern der AG der Antrag, die Beschlussvorlage vom 27.05.2021, die erweiterte Stellungnahme der Fraktion zur Vorlage 329/21 und auch das Konzept zum Edith-Stein-Haus in Lingen zur Verfügung gestellt worden.

 

In einer fachlichen Diskussion konnten folgende Ergebnisse für das Protokoll zur Sitzung festgehalten werden:

 

„Herr Jüttner-von der Gathen berichtet über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und den Auftrag aus dem JHA an die Arbeitsgemeinschaft sich zu einem möglichen Bedarf fachlich zu positionieren. Der Antrag, die Beschlussvorlage, sowie die erweiterte Stellungnahme der Fraktion waren mit der Einladung fristgerecht den Mitgliedern der AG zur Verfügung gestellt worden. In der Tendenz ergeben die Rückmeldungen und der Diskussionsverlauf ein differenziertes Votum:

 

·         Rheine besitzt eine gute und breit aufgestellte Infrastruktur im Feld der erzieherischen Hilfen.


 

 

·         Parallel bietet die Tagesklinik in Rheine Angebote für Familien, die systemisch angelegt sind und Eltern sehr deutlich einbeziehen.

·         Ziele und Effekte in Familien werden eher erreicht, wenn nicht nur mit den Kindern, sondern mit den Kindern und Eltern gleichzeitig gearbeitet wird. In vielen Einzelfällen ist dieses bestehende Praxis im System der jeweiligen Familien.

·         Grundsätzlich liegen auch Erfahrungen zu Einzelfällen in Familien vor, in denen es zunächst weniger um pädagogische Zielsetzungen, denn um das Erlernen von festen und verlässlichen Strukturen gegangen ist.
 

·         Ob eine bestimmte Anzahl von Familien keine oder keine ausreichenden Leistungen erhalten, weil diese gemeinsame Hilfe nicht in Form einer Gruppe angeboten wird, ist quantitativ nicht zu beziffern. Die AG geht aber aufgrund der flexibel angebotenen ambulanten Hilfen in Rheine von eher geringen Fallzahlen aus, die eine nicht ausreichende Substanz für ein fest etabliertes und eigens konzeptioniertes Angebot bietet.

·         Als Alternative sollten in den Einzelfällen, die sich in den Randbereichen der Hilfen nach § 31, SPFH, oder § 32 Tagesgruppe bewegen, auch weiterhin flexible den Zielen der Hilfe gemäßen Angebote eingerichtet werden.

·         Beim Vorliegen vergleichbarer Bedarfe in Familien und bei potenziell homogenen Zielgruppen kann bereits auch jetzt schon in eine Hilfe ein Gruppenangebot integriert werden.

 

Mehrheitlich spricht sich die AG für eine weiterhin flexible den Bedarfen der Zielgruppen Rechnung tragende Interpretation der erzieherischen Hilfen in erster Linie als systemisch angelegte Einzelfallhilfe aus.

 

Bei einem sich abzeichnenden Bedarf, der eine homogene Gruppe begründen könnte, können sich mehrere Anbieter vorstellen in Ergänzung zu der Laufenden Hilfe die Methode Gruppe zusätzlich auf Anfrage anzubieten.

 

Eine vergleichbare Struktur, wie diese in Lingen von der Stadt Lingen praktiziert wird, wird nicht für notwendig eingeschätzt. Das konzeptionelle Gesamtpaket in Lingen beinhaltet definitiv zu über 90 % Angebote, die bereits in Rheine ausreichend von den Trägern in hoher Qualität abgedeckt werden. Ein Bedarf darüber hinaus wird derzeit als nicht notwendig eingeschätzt.“