Fachbereich 7 - Interner Service
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 7 – Interner Service
mit dem Stand der Daten zum 31.10.2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2021 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 204.000 EUR.
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2021 ergeben sich im
Finanzplan Verbesserungen in Höhe von 212.100 EUR.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Folgende
Abweichungen in dem Fachbereich 7 – Interner Service sind dabei insbesondere
auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produktgruppe: 71 –
Service Organisation
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
5 |
Privatrechtliche
Leistungsentgelte |
Mehrerträge
begründen sich in der Weitergabe von Antigen-Schnelltest
(Corona-Schnelltests) zum Selbstkostenpreis an die Beteiligungsgesellschaften
der Stadt Rheine. Anmerkung: über
die Beschaffung der Schnelltests und Masken ist im Berichtswesen zum 31.05.21
berichtet worden (vgl. Vorlage 257/21/1) |
+ 35.000 EUR |
Auf
Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen in den kommunalen Haushalten sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) können nur coronabedingte
Mindererträge bzw. Mehraufwendungen isoliert werden. Sofern Mehrerträge
und/oder Minderaufwendungen die coronabedingten Belastungen mindern, ist dies
bei der Isolierung entsprechend zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2021