Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2022 – 2025, Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters, Produktbereich 06 - Kultur
Vorlage
545/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters / Produktgruppe 06 – Kultur mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters / Produktbereiches 06 - Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Produktbereich vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters / Produktgruppe 06 – Kultur im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 34.000 EUR. Für das Projekt „Dritte Orte – Erprobung Jugendkunstschule“ werden die Schätzungen aus dem Entwurf konkretisiert.

 

Der aktuelle Kostenplan 2021 – 2023, sowie der Finanzplan 2024 - 2026 des Projektes Jugendkunstschule inkl. der Veränderungen sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe bzw. Produkt 0602 – Kulturförderung und Stadthalle

Erträge

Landesförderung Dritte Orte - Jugendkunstschule

 

Zuwendungen und allgem. Umlagen

 

2022

2023

2024

2025

Anpassung der erwarteten Zuwendungen:

 

Landesförderung Dritte Orte

 

 

 

alt

 

 

 

332.000

 

 

 

53.000

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

Spenden

 

Neu

 

alt

neu

336.000

 

0

10.000

76.000

 

0

25.000

0

 

0

13.500

0

 

0

13.500

Verbesserung

 

14.000

48.000

 13.500

 13.500

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte

 

2022

2023

2024

2025

Anpassung der erwarteten:

 

Kursgebühren Jugendkunstschule

 

 

alt

 

 

5.000

 

 

5.000

 

 

5.000

 

 

5.000

 

 

Veranstaltungserlöse Jugendkunstschule

neu

 

alt

neu

10.000

 

0

20.000

20.000

 

0

30.000

10.000

 

0

30.000

10.000

 

0

30.000

Verbesserung

 

25.000

45.000

35.000

35.000

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

Aufwendungen Dritte Orte zum Aufbau der Jugendkunstschule

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

2022

2023

2024

2025

Anpassung der zu erwartenden Aufwendungen für die Weiterentwicklung der Jugendkunstschule

alt

455.000

147.000

17.000

17.000

 

neu

460.000

175.000

17.000

17.000

Verschlechterung

 

 - 5.000

 - 28.000

0

0

 


 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur im Investitionsplan keine Verbesserung/Verschlechterung.

 

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.