Betreff
Umwidmung des Kriegerehrenmals auf dem Thieberg (Hünenborg)
Vorlage
546/21
Aktenzeichen
BdB - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag laut Fraktionsantrag DIE LINKE:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Rheine widmet das „Kriegerehrenmal“ auf dem Thieberg in ein

Anti-Kriegs-Denkmal um.

 

2. Der Rat setzt dem Denkmal ein eigenständiges (Kunst)-Objekt als Friedensdenkmal

entgegen. Damit macht die Stadt Rheine jeder Besucherin und jedem Besucher des

Thiebergs unübersehbar und unmissverständlich ihre Position zu Krieg und Frieden deutlich.

Sie distanziert sich damit auch von der völkisch/militaristischen Bedeutung des Denkmals.

 

3. Der Rat schlägt den Nutzerinnen und Nutzern der Jugendkunstschule bzw. des

ARTandTECH.space vor, sich der Erstellung des (Kunst)-Objektes als eines ihrer Projekte

anzunehmen.

 

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Tafel mit der Überschrift:

„Es starben den Heldentod für das Vaterland“, die ursprünglich nicht zum Denkmal gehörte,

entfernt und durch eine Tafel mit neutraler Überschrift („Es starben in drei Kriegen“) ersetzt

werden kann (Denkmalschutz). Gegebenenfalls ist der Austausch vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird abgelehnt.

2.      Es wird angeregt, dass der „Arbeitskreis Gedenken und Erinnern“ bei Erarbeitung des Programms 2022/2023 ein öffentlichkeitswirksames Format entwickelt, um die geschichtliche Einordnung und die heutige Bedeutung der Hünenborg hervorzuheben. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, ob und wie die unter Ziffer 4 der Antragstellering genannte Tafel verändert bzw. erläutert werden kann. Denkmalschutzrechtliche Belange sind dabei zu berücksichtigen.

 


Begründung:

 

I.             Vorbemerkung

 

Bereits am 5. Dezember 1985 stellte die Fraktion DIE GRÜNEN den Antrag, „in Rheine ein Friedensmal zu errichten“ (s. Anlage 2).

Diskutiert wurde der Antrag in der Ratssitzung am 11. März 1986 (s. Anlage 3) unter folgenden Aspekten:

·         Entfernen des Schildes mit der Aufschrift „Den künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung“

·         Anbringen eines zusätzlichen Schildes mit der Aufschrift „Den gefallenen zum Andenken den Lebenden und künftigen Geschlechtern zur Mahnung“.

 

Bei zwei Gegenstimmen wurde beschlossen, die vorhandene Tafel zu belassen, die vorgeschlagene neue Tafel zu installieren und beide Schilder mit Jahreszahlen zu versehen. Die Umsetzung ist am 7. Mai 1986 erfolgt, wie dem als Anlage 4 beigefügten Ausschnitt der Münsterländischen Volkszeitung zu entnehmen ist.

 

Trotz bereits erfolgter Beschlussfassung in der vg. Ratssitzung hat sich der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 30. April 1986 erneut mit dem Thema befasst. Eine Beschlussfassung ist jedoch nicht erfolgt. Der Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 5 beigefügt.

Die Verwaltung hält die in den Beratungen angebrachten Argumente und damit auch die Entscheidung grundsätzlich auch heute noch für nachvollziehbar, insbesondere die seinerzeitige Argumentation, dass die Hünenborg einen Teil der Geschichte Rheines wiederspiegele, mit der sich auch nachfolgende Generationen auseinandersetzen sollten.

 

Die Verwaltung stimmt der Einschätzung der Antragstellerin zu, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern der geschichtliche Hintergrund nicht hinreichend bekannt und (weitere Aufklärung) grundsätzlich wünschenswert ist. 

 

II.           Zu den Beschlussvorschlägen der Antragstellerin

 

Zu 1: Die Verwaltung spricht sich gegen eine förmliche Umwidmung in ein „Anti-Kriegs-Denkmal“ durch den Rat aus. Zunächst ist davon auszugehen, dass die damalige Stadtverordnetenversammlung keine förmliche Widmung für ein „Kriegerehrenmal“ bzw. „Kriegerdenkmal“  ausgesprochen hat, sondern „nur“ einen Beschluss zur Bereitstellung des Grundstückes für den Kriegerbund, der dann das Denkmal als Bauherr errichten ließ.

 

Gleichwohl kann damals eine Widmung auch konkludent erfolgt sein. Dennoch bedarf es hier heute nach Ansicht der Verwaltung keines Umwidmungsbeschlusses durch den Rat. Hervorzuheben ist, dass der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und die Stadt an diesem Ort jedes Jahr gemeinsam zum Volkstrauertag öffentlich einladen. Bestandteil ist dann jedes Jahr u.a. auch das Sprechen des sog. Totengedenkens, das Bundespräsident Theodor Heuss zum Volkstrauertag 1952 eingeführt hat. Zudem gibt es einen Beitrag der Kirche (Gedenkrede).  In den letzten Jahren haben sich auch verschiedene Schulen in die Gestaltung des Volkstrauertages eingebracht.

 

Der Charakter des Volkstrauertages vor dem Denkmal der Hünenborg – so wie wir ihn seit Jahren begehen - hat nichts mit „Heldenverehrung“ zu tun, sondern es geht um das Gedenken aller Opfer von Krieg und Gewalt. Eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit und des Rates wäre in Zukunft wünschenswert und wertvoller, als eine politisch beschlossene „Umwidmung“.  

 

Zu 2: Bezüglich des Antrages, dem Kriegerehrenmal ein eigenständiges Friedensdenkmal entgegenzusetzen (Ziffer 2 des Antrages), wurde die Untere Denkmalbehörde (Stadt Rheine) um eine Stellungnahme gebeten. Die Untere Denkmalbehörde kann sie sich keine Art bzw. Form eines Kunstwerkes vorstellen, dass sich in das Ensemble und die Gesamtansicht auf der Hünenborg einfügt.

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Hünenborg in der gesamten Fläche unter Denkmalschutz steht. In der Denkmalschutzliste ist unter anderem vermerkt: „Bemerkenswert ist die auf Großartigkeit bedachte Einbindung in die Landschaft und die (schutzwürdige) Freianlage im Bereich der Thiebergschanze des 30-jährigen Krieges“.

 

Auch die unter Ziffer 1 genannten Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen die Errichtung eines sog. Gegendenkmals.

 

Zu 3: Damit ist der Antrag, eine kurz- und mittelfristige Realisierung durch den
ArtandTech.space zu empfehlen, hinfällig und sollte ebenfalls abgelehnt werden.

 

Zu 4: Siehe Beschlussvorschlag Ziffer 2 der Verwaltung.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag von der Fraktion DIE LINKE

Anlage 2: Antrag von der Fraktion DIE GRÜNEN aus dem Jahr 1985

Anlage 3: Protokollauszug der Ratssitzung vom 11. März 1986

Anlage 4: Pressebericht der MV vom 8. Mai 1986

Anlage 5: Protokollauszug der Kulturausschusssitzung vom 30. April 196