Beschlussvorschlag laut Fraktionsantrag DIE LINKE:
Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Rheine widmet das „Kriegerehrenmal“ auf dem Thieberg in ein
Anti-Kriegs-Denkmal um.
2. Der Rat setzt dem Denkmal ein eigenständiges (Kunst)-Objekt als Friedensdenkmal
entgegen. Damit macht die Stadt Rheine jeder Besucherin und jedem Besucher des
Thiebergs unübersehbar und unmissverständlich ihre Position zu Krieg und Frieden deutlich.
Sie distanziert sich damit auch von der völkisch/militaristischen Bedeutung des Denkmals.
3. Der Rat schlägt den Nutzerinnen und Nutzern der Jugendkunstschule bzw. des
ARTandTECH.space vor, sich der Erstellung des (Kunst)-Objektes als eines ihrer Projekte
anzunehmen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Tafel mit der Überschrift:
„Es starben den Heldentod für das Vaterland“, die ursprünglich nicht zum Denkmal gehörte,
entfernt und durch eine Tafel mit neutraler Überschrift („Es starben in drei Kriegen“) ersetzt
werden kann (Denkmalschutz). Gegebenenfalls ist der Austausch vorzunehmen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Der
Antrag der Fraktion DIE LINKE wird abgelehnt.
2.
Es wird
angeregt, dass der „Arbeitskreis Gedenken und Erinnern“ bei Erarbeitung des
Programms 2022/2023 ein öffentlichkeitswirksames Format entwickelt, um die
geschichtliche Einordnung und die heutige Bedeutung der Hünenborg
hervorzuheben. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, ob und wie die
unter Ziffer 4 der Antragstellering genannte Tafel verändert bzw. erläutert
werden kann. Denkmalschutzrechtliche Belange sind dabei zu berücksichtigen.
Begründung:
I.
Vorbemerkung
Bereits am 5.
Dezember 1985 stellte die Fraktion DIE GRÜNEN den Antrag, „in Rheine ein
Friedensmal zu errichten“ (s. Anlage 2).
Diskutiert wurde
der Antrag in der Ratssitzung am 11. März 1986 (s. Anlage 3) unter folgenden Aspekten:
·
Entfernen
des Schildes mit der Aufschrift „Den künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung“
·
Anbringen
eines zusätzlichen Schildes mit der Aufschrift „Den gefallenen zum Andenken den
Lebenden und künftigen Geschlechtern zur Mahnung“.
Bei zwei Gegenstimmen
wurde beschlossen, die vorhandene Tafel zu belassen, die vorgeschlagene neue
Tafel zu installieren und beide Schilder mit Jahreszahlen zu versehen. Die
Umsetzung ist am 7. Mai 1986 erfolgt, wie dem als Anlage 4 beigefügten
Ausschnitt der Münsterländischen Volkszeitung zu entnehmen ist.
Trotz bereits
erfolgter Beschlussfassung in der vg. Ratssitzung hat sich der Kulturausschuss
in seiner Sitzung am 30. April 1986 erneut mit dem Thema befasst. Eine
Beschlussfassung ist jedoch nicht erfolgt. Der Auszug aus der Niederschrift ist
als Anlage 5 beigefügt.
Die Verwaltung hält die in den Beratungen angebrachten Argumente und damit auch
die Entscheidung grundsätzlich auch heute noch für nachvollziehbar,
insbesondere die seinerzeitige Argumentation, dass die Hünenborg einen Teil der
Geschichte Rheines wiederspiegele, mit der sich auch nachfolgende Generationen
auseinandersetzen sollten.
Die Verwaltung
stimmt der Einschätzung der Antragstellerin zu, dass vielen Bürgerinnen und
Bürgern der geschichtliche Hintergrund nicht hinreichend bekannt und (weitere
Aufklärung) grundsätzlich wünschenswert ist.
II.
Zu den Beschlussvorschlägen der
Antragstellerin
Zu 1: Die
Verwaltung spricht sich gegen eine förmliche Umwidmung in ein
„Anti-Kriegs-Denkmal“ durch den Rat aus. Zunächst ist davon auszugehen, dass
die damalige Stadtverordnetenversammlung keine förmliche Widmung für ein
„Kriegerehrenmal“ bzw. „Kriegerdenkmal“
ausgesprochen hat, sondern „nur“ einen Beschluss zur Bereitstellung des
Grundstückes für den Kriegerbund, der dann das Denkmal als Bauherr errichten
ließ.
Gleichwohl kann
damals eine Widmung auch konkludent erfolgt sein. Dennoch bedarf es hier heute
nach Ansicht der Verwaltung keines Umwidmungsbeschlusses durch den Rat.
Hervorzuheben ist, dass der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und die
Stadt an diesem Ort jedes Jahr gemeinsam zum Volkstrauertag öffentlich
einladen. Bestandteil ist dann jedes Jahr u.a. auch das Sprechen des sog.
Totengedenkens, das Bundespräsident Theodor Heuss zum Volkstrauertag 1952
eingeführt hat. Zudem gibt es einen Beitrag der Kirche (Gedenkrede). In den letzten Jahren haben sich auch
verschiedene Schulen in die Gestaltung des Volkstrauertages eingebracht.
Der Charakter des
Volkstrauertages vor dem Denkmal der Hünenborg – so wie wir ihn seit Jahren
begehen - hat nichts mit „Heldenverehrung“ zu tun, sondern es geht um das
Gedenken aller Opfer von Krieg und Gewalt. Eine breitere Beteiligung der
Öffentlichkeit und des Rates wäre in Zukunft wünschenswert und wertvoller, als
eine politisch beschlossene „Umwidmung“.
Zu 2:
Bezüglich des Antrages, dem Kriegerehrenmal ein eigenständiges Friedensdenkmal
entgegenzusetzen (Ziffer 2 des Antrages), wurde die Untere Denkmalbehörde
(Stadt Rheine) um eine Stellungnahme gebeten. Die Untere Denkmalbehörde kann
sie sich keine Art bzw. Form eines Kunstwerkes vorstellen, dass sich in das
Ensemble und die Gesamtansicht auf der Hünenborg einfügt.
Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Hünenborg in der gesamten Fläche
unter Denkmalschutz steht. In der Denkmalschutzliste ist unter anderem
vermerkt: „Bemerkenswert ist die auf Großartigkeit bedachte Einbindung in die
Landschaft und die (schutzwürdige) Freianlage im Bereich der Thiebergschanze
des 30-jährigen Krieges“.
Auch die unter
Ziffer 1 genannten Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen die
Errichtung eines sog. Gegendenkmals.
Zu 3: Damit
ist der Antrag, eine kurz- und mittelfristige Realisierung durch den
ArtandTech.space zu empfehlen, hinfällig und sollte ebenfalls abgelehnt werden.
Zu 4: Siehe
Beschlussvorschlag Ziffer 2 der Verwaltung.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag von der Fraktion DIE LINKE
Anlage 2: Antrag von der Fraktion DIE GRÜNEN aus dem Jahr 1985
Anlage 3: Protokollauszug der Ratssitzung vom 11. März 1986
Anlage 4: Pressebericht der MV vom 8. Mai 1986
Anlage 5: Protokollauszug der Kulturausschusssitzung vom 30. April 196