Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Integrationsrat nimmt die Informationen zu den Stadtteilbeiräten zur Kenntnis.
Begründung:
Die Arbeitsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrates hatte die Verwaltung gebeten, über
den aktuellen Sachstand zur Neubesetzung der Stadtteilbeiräte der Stadt Rheine
zu berichten.
Änderungen in den Verfahrensregelungen:
Für die Arbeit der
Stadtteilbeiräte gelten entsprechende Verfahrensregelungen. Die
Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte wurden im Rahmen des Prozesses
zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte überarbeitet und in der Ratssitzung
am 28.9.2021 wurde die geänderte Fassung beschlossen, die der Vorlage als
Anlage 1 beigefügt ist.
Die wesentlichen
Änderungen werden im Folgenden beschrieben:
Die Bürgerinnen
und Bürger der Stadtteile sollen künftig noch aktiver in die
Stadtteilbeiratsarbeit eingebunden und dazu eingeladen werden, sich an stadtteilbezogenen
Projekten zu
beteiligen. Die hierzu erforderliche Öffentlichkeitsarbeit soll mit Unterstützung
des städtischen Pressereferats optimiert werden, sodass die Bürgerinnen
und Bürger noch
besser über Sitzungen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten der
Stadtteilbeiräte
informiert sind und zum Mitmachen motiviert werden.
Die
Stadtteilbeiräte können jährlich Projektmittel in festgelegter Höhe für die
Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z. B. Erstellung einer Informationsbroschüre,
Durchführung einer
Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt Rheine
hierfür
bereitgestellten Haushaltsmittel abrufen, die sie selbstständig verwalten.
Darüber hinaus soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, für große und kostenintensive
Projekte, die sich
mit den jährlich ausgezahlten Projektmitteln nicht finanzieren lassen, beim Rat
der Stadt Rheine zusätzliche Finanzmittel zu beantragen. Die Anträge
auf zusätzliche
finanzielle Förderung sollen an den Bürgermeister gerichtet
werden, der sie im
Rat bekannt gibt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
soll der Rat dann
entscheiden, welchen der Anträge stattgegeben wird. Dieses Vorgehen setzt
voraus, dass die Stadtteilbeiräte große Projekte mit entsprechendem Vorlauf
planen, damit sie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das nächste
Haushaltsjahr
eingestellt werden können.
Sachkundige Bürger
können gleichzeitig Mitglied in einem Stadtteilbeirat sein.
Da die
Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte in die Entwicklung von Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung
der Stadt Rheine eingebettet ist, wird darauf hingewiesen, dass eine
weitere
Optimierung der Verfahrensregelungen im Rahmen dieses Prozesses möglich ist.
Die neuen Verfahrensregelungen beinhalten die Vorschläge aus einem digitalen Workshop
von Politik, Vertretern der Stadtteilbeiräte sowie der Verwaltung aus dem Frühjahr 2021, die
die Verwaltung eingearbeitet hat. Gleichzeitig wurden die Vorschläge von CDU und
FDP, die mit dem Fraktionsantrag eingebracht wurden, ebenfalls aufgenommen, aber noch
an drei Punkten wie folgt geändert:
Ziffer 2.2: Die Mitglieder des Europaparlaments wurden in die Regelung aufgenommen.
Ziffer 2.4: Der Passus wurde um die Mitglieder der Fraktionen erweitert.
Ziffer 2.6: Die Regelung für Vereine wurde vereinfacht.
Beteiligungsmöglichkeiten
im Stadtteilbeirat:
Die Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind grundsätzlich immer öffentlich, und alle Einwohnerinnen und Einwohner eines Stadtteils sind dazu eingeladen, mitzumachen und sich aktiv einzubringen. Die Sitzungstermine werden im Ratsinformationssystem sowie im Sitzungskalender der Stadt Rheine veröffentlicht.
Interessierte Bürger/-innen können sich außerdem in einen entsprechenden Mailverteiler aufnehmen lassen und so Sitzungseinladungen erhalten.
Sofern noch Plätze im Stadtteilbeirat frei sind und die Reserveliste mit Nachrückkandidaten erschöpft ist, können Mitglieder für die Stadtteilbeiräte vom Rat der Stadt Rheine mit einem
entsprechenden Beschluss nachbenannt werden. Interessenten können sich entweder beim
Stadtteilbeiratsvorsitzenden oder der zuständigen Ansprechperson der Verwaltung melden.
Hinweis: Jeder Stadtteilbeirat hat bis zu 12 Mitglieder. In einigen Stadtteilbeiräten können zur
Zeit noch Mitglieder nachbenannt werden. Dabei handelt es sich um die Stadtteilbeiräte Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe, Hauenhorst/Catenhorn, Gellendorf/Südesch, Rodde/Kanalhafen und Schotthock.
Zuständigkeit in der
Verwaltung:
Die Arbeit der Stadtteilbeiräte wird durch das Büro des Bürgermeisters koordiniert, Ansprechpartnerin ist Frau Wördemann, Tel. 05971 939-219,
E-Mail: diana.woerdermann@rheine.de
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensregeln für die Stadtteilbeiräte