Betreff
Information zu den Stadtteilbeiräten
Vorlage
050/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat nimmt die Informationen zu den Stadtteilbeiräten zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrates hatte die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Sachstand zur Neubesetzung der Stadtteilbeiräte der Stadt Rheine zu berichten.

 

Änderungen in den Verfahrensregelungen:

Für die Arbeit der Stadtteilbeiräte gelten entsprechende Verfahrensregelungen. Die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte wurden im Rahmen des Prozesses zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte überarbeitet und in der Ratssitzung am 28.9.2021 wurde die geänderte Fassung beschlossen, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Die wesentlichen Änderungen werden im Folgenden beschrieben:

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile sollen künftig noch aktiver in die Stadtteilbeiratsarbeit eingebunden und dazu eingeladen werden, sich an stadtteilbezogenen

Projekten zu beteiligen. Die hierzu erforderliche Öffentlichkeitsarbeit soll mit Unterstützung des städtischen Pressereferats optimiert werden, sodass die Bürgerinnen

und Bürger noch besser über Sitzungen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten der

Stadtteilbeiräte informiert sind und zum Mitmachen motiviert werden.

 

Die Stadtteilbeiräte können jährlich Projektmittel in festgelegter Höhe für die Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z. B. Erstellung einer Informationsbroschüre,

Durchführung einer Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt Rheine

hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel abrufen, die sie selbstständig verwalten. Darüber hinaus soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, für große und kostenintensive

Projekte, die sich mit den jährlich ausgezahlten Projektmitteln nicht finanzieren lassen, beim Rat der Stadt Rheine zusätzliche Finanzmittel zu beantragen. Die Anträge

auf zusätzliche finanzielle Förderung sollen an den Bürgermeister gerichtet

werden, der sie im Rat bekannt gibt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen

soll der Rat dann entscheiden, welchen der Anträge stattgegeben wird. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die Stadtteilbeiräte große Projekte mit entsprechendem Vorlauf planen, damit sie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das nächste

Haushaltsjahr eingestellt werden können.

 

Sachkundige Bürger können gleichzeitig Mitglied in einem Stadtteilbeirat sein.

 

Da die Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte in die Entwicklung von Leitlinien zur

Bürgerbeteiligung der Stadt Rheine eingebettet ist, wird darauf hingewiesen, dass eine

weitere Optimierung der Verfahrensregelungen im Rahmen dieses Prozesses möglich ist.

 

Die neuen Verfahrensregelungen beinhalten die Vorschläge aus einem digitalen Workshop

von Politik, Vertretern der Stadtteilbeiräte sowie der Verwaltung aus dem Frühjahr 2021, die

die Verwaltung eingearbeitet hat. Gleichzeitig wurden die Vorschläge von CDU und

FDP, die mit dem Fraktionsantrag eingebracht wurden, ebenfalls aufgenommen, aber noch

an drei Punkten wie folgt geändert:

Ziffer 2.2: Die Mitglieder des Europaparlaments wurden in die Regelung aufgenommen.

Ziffer 2.4: Der Passus wurde um die Mitglieder der Fraktionen erweitert.

Ziffer 2.6: Die Regelung für Vereine wurde vereinfacht.

 

Beteiligungsmöglichkeiten im Stadtteilbeirat:

Die Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind grundsätzlich immer öffentlich, und alle Einwohnerinnen und Einwohner eines Stadtteils sind dazu eingeladen, mitzumachen und sich aktiv einzubringen. Die Sitzungstermine werden im Ratsinformationssystem sowie im Sitzungskalender der Stadt Rheine veröffentlicht.

 

Interessierte Bürger/-innen können sich außerdem in einen entsprechenden Mailverteiler aufnehmen lassen und so Sitzungseinladungen erhalten.

 

Sofern noch Plätze im Stadtteilbeirat frei sind und die Reserveliste mit Nachrückkandidaten erschöpft ist, können Mitglieder für die Stadtteilbeiräte vom Rat der Stadt Rheine mit einem

entsprechenden Beschluss nachbenannt werden. Interessenten können sich entweder beim

Stadtteilbeiratsvorsitzenden oder der zuständigen Ansprechperson der Verwaltung melden.

Hinweis: Jeder Stadtteilbeirat hat bis zu 12 Mitglieder. In einigen Stadtteilbeiräten können zur

Zeit noch Mitglieder nachbenannt werden. Dabei handelt es sich um die Stadtteilbeiräte Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe, Hauenhorst/Catenhorn, Gellendorf/Südesch, Rodde/Kanalhafen und Schotthock.

 

Zuständigkeit in der Verwaltung:

Die Arbeit der Stadtteilbeiräte wird durch das Büro des Bürgermeisters koordiniert, Ansprechpartnerin ist Frau Wördemann, Tel. 05971 939-219,

E-Mail: diana.woerdermann@rheine.de


Anlagen:

 

Anlage 1: Verfahrensregeln für die Stadtteilbeiräte