Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die weiteren Informationen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
zur Kenntnis.
Begründung:
Bereits in den
vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses hatte die Verwaltung unter dem
Tagesordnungspunkt „Informationen“ über den Stand des Reformprozesses zum SGB
VIII regelmäßig informiert. In der Sitzung vom 22.06.2021 waren unter anderem
die Synopse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
mit Stand vom 10.06.2021, sowie ein umfangreicher Fachaufsatz der Autorinnen
Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse aus den fachlichen und rechtlichen
Leitungsbereichen des DIJuF zur Verfügung gestellt worden.
In der letzten
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII sind die Neuerungen aus dem
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Rahmen einer Präsentation vorgestellt und
beraten worden. Die Verwaltung stellt die in der Sitzung verwendete
Präsentation auch den Ausschussmitgliedern zur Verfügung.
In den bisherigen
Publikationen des für den Reformprozess verantwortlichen Ministeriums waren
insbesondere 5 Zielstellungen formuliert worden:
1.
Verbesserung
im Kinder- und Jugendschutz
2.
Stärkung
der Kinderrechte in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
3.
Hilfen
aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
4.
Mehr
Prävention vor Ort
5.
Mehr
Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Auf eine Kurzformel
gebracht, zielt das Gesetz auf einen verbesserten Kinderschutz, auf mehr
Mitsprache und Beteiligung, sowie auf einen Stufenplan zur Inklusion.
Besondere
Herausforderungen und Veränderungen gelten für die fachliche Arbeit in den Bereichen
der sozialen Dienste (Produkt 2101). Darüber hinaus wirken sich die
Veränderungen auch in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit (bspw.
Beteiligung und Inklusion) und in den Bereich der Kindertagesbetreuung
(Schutzkonzepte in der Kindertagespflege) aus.
Unterschiedliche
weitere Herausforderungen befinden sich in der fachlichen Diskussion und
Umsetzung. Die Jugendämter im Kreis Steinfurt befinden sich dazu in einem
regelmäßigen Austausch- und Abstimmungsprozess, der auch die Umsetzung
gemeinsamer Fortbildungsbedarfe beinhaltet.
Die finanziellen
Auswirkungen sind zum gegenwertigen Zeitraum noch nicht differenziert
abschätzbar.
Anlagen:
Anlage 1: SGB VIII Reform Präsentation Rheine