Betreff
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - Informationen aus der Präsentation in der letzten Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII "Ambulante Hilfen zur Erziehung"
Vorlage
553/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die weiteren Informationen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Bereits in den vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses hatte die Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen“ über den Stand des Reformprozesses zum SGB VIII regelmäßig informiert. In der Sitzung vom 22.06.2021 waren unter anderem die Synopse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) mit Stand vom 10.06.2021, sowie ein umfangreicher Fachaufsatz der Autorinnen Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse aus den fachlichen und rechtlichen Leitungsbereichen des DIJuF zur Verfügung gestellt worden.

 

In der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII sind die Neuerungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Rahmen einer Präsentation vorgestellt und beraten worden. Die Verwaltung stellt die in der Sitzung verwendete Präsentation auch den Ausschussmitgliedern zur Verfügung.

 

In den bisherigen Publikationen des für den Reformprozess verantwortlichen Ministeriums waren insbesondere 5 Zielstellungen formuliert worden:

 

1.      Verbesserung im Kinder- und Jugendschutz

2.      Stärkung der Kinderrechte in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe

3.      Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung

4.      Mehr Prävention vor Ort

5.      Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

 

Auf eine Kurzformel gebracht, zielt das Gesetz auf einen verbesserten Kinderschutz, auf mehr Mitsprache und Beteiligung, sowie auf einen Stufenplan zur Inklusion.

 

Besondere Herausforderungen und Veränderungen gelten für die fachliche Arbeit in den Bereichen der sozialen Dienste (Produkt 2101). Darüber hinaus wirken sich die Veränderungen auch in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit (bspw. Beteiligung und Inklusion) und in den Bereich der Kindertagesbetreuung (Schutzkonzepte in der Kindertagespflege) aus.

 

Unterschiedliche weitere Herausforderungen befinden sich in der fachlichen Diskussion und Umsetzung. Die Jugendämter im Kreis Steinfurt befinden sich dazu in einem regelmäßigen Austausch- und Abstimmungsprozess, der auch die Umsetzung gemeinsamer Fortbildungsbedarfe beinhaltet.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind zum gegenwertigen Zeitraum noch nicht differenziert abschätzbar.

 


Anlagen:

Anlage 1:  SGB VIII Reform Präsentation Rheine