Beschlussvorschlag/Empfehlung der Antragstellerin:
Der
Stadtentwicklungsausschuss fordert die Verwaltung auf, ein Schwammstadt-Konzept
als
Grundlage
für weitere Entscheidungen bei der Flächenentwicklung, des Umbaus vorhandene
Flächen und der Infrastruktur vorzulegen.
Beschlussvorschlag/Empfehlung der
Verwaltung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz beauftragt die Stadtverwaltung, Aspekte und Grundlagen einer
Schwammstadt als Bestandteil in das Klimafolgenanpassungskonzept aufzunehmen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch weiterhin bei zukünftigen Planungen
diese Aspekte zu berücksichtigen.
Begründung der Antragstellerin:
Es wird auf den
Antrag von Bündnis 90 / Grüne vom 14.09.2021 wird verwiesen.
Begründung der Stadtverwaltung:
Das Thema
Schwammstadt findet bei der Planung und Umsetzung, insbesondere bei neuen
Quartieren (z.B. Eschendorfer Aue) und der Umgestaltung von Plätzen (z.B.
Bernburgplatz) bereits Anwendung.
Eine
konzeptionelle Zusammenfassung der inhaltlichen Aspekte unter dem Begriff
„Schwammstadt“ liegt bislang indes nicht vor.
Die
Stadtverwaltung Rheine wurde mit dem Beschluss zur Vorlage 462/21 beauftragt,
die Ergebnisse des European Climate Awards (eca) und der Stadtklimaanalyse in
einem Klimafolgeanpassungskonzept zusammenzufassen. Die inhaltliche Nähe der
durch die Antragstellerin formulierten Aspekte einer nachhaltigen Wasserhaltung
und -nutzung zu denen des Klimafolgenanpassungskonzeptes legt eine gemeinsame
Bearbeitung nahe. Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher, die im Antrag
genannten Aspekte durch die jeweiligen Fachabteilungen zusammenstellen zu
lassen und in das Klimafolgenanpassungskonzept zu integrieren. Hierbei sind
insbesondere bereits geltende rechtliche wie planerische Vorgaben (z.B.
Wasserhaltung bei neuen Quartieren) sowie vorhandene Konzepte und Planungen der
Stadtverwaltung (Stadtplanung, Verkehrsplanung, Grünplanung) und der
Technischen Betriebe Rheine (Entwässerung) aufzuzeigen. Nach Erstellung des
Klimafolgenanpassungskonzeptes sollen dann weitere zielgerichtet Maßnahmen
benannt und von den jeweiligen Fachabteilungen realisiert werden. Die
Einbindung externer Expertisen und Förderprogramme findet im Einzelfall bereits
Anwendung und wird zukünftig weiterhin geprüft. Für diese sind ggf. zu einem späteren
Zeitpunkt Haushaltsmittel einzuplanen.
Anlage:
Antrag Bündnis90 / Grüne vom 14.09.2021