Betreff
Antrag B90/Grüne zum Thema Schwammstadt vom 14.09.2021
Vorlage
560/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung der Antragstellerin:

Der Stadtentwicklungsausschuss fordert die Verwaltung auf, ein Schwammstadt-Konzept als

Grundlage für weitere Entscheidungen bei der Flächenentwicklung, des Umbaus vorhandene Flächen und der Infrastruktur vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung der Verwaltung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Stadtverwaltung, Aspekte und Grundlagen einer Schwammstadt als Bestandteil in das Klimafolgenanpassungskonzept aufzunehmen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch weiterhin bei zukünftigen Planungen diese Aspekte zu berücksichtigen.

 


Begründung der Antragstellerin:

Es wird auf den Antrag von Bündnis 90 / Grüne vom 14.09.2021 wird verwiesen.

 

Begründung der Stadtverwaltung:

 

Das Thema Schwammstadt findet bei der Planung und Umsetzung, insbesondere bei neuen Quartieren (z.B. Eschendorfer Aue) und der Umgestaltung von Plätzen (z.B. Bernburgplatz) bereits Anwendung.

 

Eine konzeptionelle Zusammenfassung der inhaltlichen Aspekte unter dem Begriff „Schwammstadt“ liegt bislang indes nicht vor.

Die Stadtverwaltung Rheine wurde mit dem Beschluss zur Vorlage 462/21 beauftragt, die Ergebnisse des European Climate Awards (eca) und der Stadtklimaanalyse in einem Klimafolgeanpassungskonzept zusammenzufassen. Die inhaltliche Nähe der durch die Antragstellerin formulierten Aspekte einer nachhaltigen Wasserhaltung und -nutzung zu denen des Klimafolgenanpassungskonzeptes legt eine gemeinsame Bearbeitung nahe. Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher, die im Antrag genannten Aspekte durch die jeweiligen Fachabteilungen zusammenstellen zu lassen und in das Klimafolgenanpassungskonzept zu integrieren. Hierbei sind insbesondere bereits geltende rechtliche wie planerische Vorgaben (z.B. Wasserhaltung bei neuen Quartieren) sowie vorhandene Konzepte und Planungen der Stadtverwaltung (Stadtplanung, Verkehrsplanung, Grünplanung) und der Technischen Betriebe Rheine (Entwässerung) aufzuzeigen. Nach Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes sollen dann weitere zielgerichtet Maßnahmen benannt und von den jeweiligen Fachabteilungen realisiert werden. Die Einbindung externer Expertisen und Förderprogramme findet im Einzelfall bereits Anwendung und wird zukünftig weiterhin geprüft. Für diese sind ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Haushaltsmittel einzuplanen.

 


Anlage:

 

Antrag Bündnis90 / Grüne vom 14.09.2021