Betreff
Bezuschussung der Migrantenselbstorganisationen durch den Integrationsrat
Vorlage
561/21
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat beschließt den bekannten Migrantenselbstorganisationen in Rheine einen einmaligen Corona-Zuschuss von 100 EUR für das Jahr 2021 zu gewähren.

 


Begründung:

 

Die finanzielle Situation der Migrantenselbstorganisationen ist im Jahr 2021 aufgrund der an-dauernden Pandemie sehr angespannt (vgl. auch Antrag des Tamilischen Vereins, Vorlage 528/21). Ehemals zahlungsfähige Mitglieder sind möglicherweise aufgrund coronabedingter Einkommenseinbußen kaum in der Lage Mitgliedsbeiträge in der gewohnten Höhe zu zahlen bzw. sich bei anstehenden Aktivitäten finanziell zu beteiligen.

 

Aus diesem Grunde möchte der Integrationsrat in diesem Jahr ein kleines Zeichen setzen und den bekannten Migrantenselbstorganisationen aus dem Budget des Integrationsrates einen einmaligen Zuschuss von 100 EUR z. B. für die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten zukommen lassen.

 

Der Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 4.000 EUR. Hiervon wurde im Jahr 2021 aufgrund fehlender Anträge noch kein Zuschuss zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen bewilligt. Die Beträge für die Integrationspreisvergabe 2020 wurden aus Mitteln des Jahres 2020 geleistet, so dass das Budget des Integrationsrates noch in voller Höhe zur Verfügung steht.

 

Die Entscheidungen über die Verwendung des Budgets erfolgen in analoger Anwendung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen:

 „6. Förderung durch den Integrationsrat der Stadt Rheine

Der Integrationsrat der Stadt Rheine kann in analoger Anwendung dieser Richtlinien im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Budgets über die finanzielle Förderung von integrationsfördernden Aktivitäten entscheiden oder eigene Maßnahmen, Projekte oder Veranstaltungen durchführen. Entsprechende Anträge sind an den Integrationsrat der Stadt Rheine zu

richten.“

 

Ein einmaliger Zuschuss an die Migrantenselbstorganisationen für die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten entspricht dem Zweck der v. g. Richtlinien, so dass der Bezuschussung in dieser Form nichts entgegensteht.

 

In der Anlage ist eine Liste der bei der Stadt Rheine bekannten 16 Migrantenselbstorganisationen beigefügt. Diese Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten den Mitgliedern des Integrationsrates weitere Vereine und Gruppierungen bekannt sein, so sollten diese in der Sitzung benannt werden, damit die Liste der zuschussberechtigen Vereine in der Sitzung vervollständigt werden kann. Die finanziellen Auswirkungen sind vorbehaltlich der Benennung weiterer Gruppen mit 2.000,00 € angegeben.

 


Anlage:

 

Liste der bekannten Migrantenselbstorganisationen