Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Integrationsrat beschließt den bekannten Migrantenselbstorganisationen in
Rheine einen einmaligen Corona-Zuschuss von 100 EUR für das Jahr 2021 zu
gewähren.
Begründung:
Die
finanzielle Situation der Migrantenselbstorganisationen ist im Jahr 2021
aufgrund der an-dauernden Pandemie sehr angespannt (vgl. auch Antrag des
Tamilischen Vereins, Vorlage 528/21). Ehemals zahlungsfähige Mitglieder sind
möglicherweise aufgrund coronabedingter Einkommenseinbußen kaum in der Lage
Mitgliedsbeiträge in der gewohnten Höhe zu zahlen bzw. sich bei anstehenden
Aktivitäten finanziell zu beteiligen.
Aus diesem
Grunde möchte der Integrationsrat in diesem Jahr ein kleines Zeichen setzen und
den bekannten Migrantenselbstorganisationen aus dem Budget des
Integrationsrates einen einmaligen Zuschuss von 100 EUR z. B. für die
Durchführung gemeinsamer Aktivitäten zukommen lassen.
Der
Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 4.000 EUR.
Hiervon wurde im Jahr 2021 aufgrund fehlender Anträge noch kein Zuschuss zur
Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen Integration von
zugewanderten Menschen bewilligt. Die Beträge für die Integrationspreisvergabe
2020 wurden aus Mitteln des Jahres 2020 geleistet, so dass das Budget des
Integrationsrates noch in voller Höhe zur Verfügung steht.
Die
Entscheidungen über die Verwendung des Budgets erfolgen in analoger Anwendung
der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen und sozialen
Integration von zugewanderten Menschen:
„6. Förderung durch den Integrationsrat der
Stadt Rheine
Der
Integrationsrat der Stadt Rheine kann in analoger Anwendung dieser Richtlinien
im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Budgets über die finanzielle
Förderung von integrationsfördernden Aktivitäten entscheiden oder eigene
Maßnahmen, Projekte oder Veranstaltungen durchführen. Entsprechende Anträge
sind an den Integrationsrat der Stadt Rheine zu
richten.“
Ein
einmaliger Zuschuss an die Migrantenselbstorganisationen für die Durchführung
gemeinsamer Aktivitäten entspricht dem Zweck der v. g. Richtlinien, so dass der
Bezuschussung in dieser Form nichts entgegensteht.
In der Anlage
ist eine Liste der bei der Stadt Rheine bekannten 16 Migrantenselbstorganisationen
beigefügt. Diese Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten den
Mitgliedern des Integrationsrates weitere Vereine und Gruppierungen bekannt
sein, so sollten diese in der Sitzung benannt werden, damit die Liste der
zuschussberechtigen Vereine in der Sitzung vervollständigt werden kann. Die
finanziellen Auswirkungen sind vorbehaltlich der Benennung weiterer Gruppen mit
2.000,00 € angegeben.
Anlage:
Liste der bekannten Migrantenselbstorganisationen