Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2020 für den Sonderbereich 9 –
Zentrale Finanzleistungen – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 Verbesserungen in Höhe von 10.758.098,74 EUR.
Im Finanzplan ergaben sich keine nennenswerten Abweichungen.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Folgende Abweichungen in dem Fach-/Sonderbereich sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt: 9000 –
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
1 |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
Coronabedingter
Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
-2.737.533 EUR |
1 |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
Coronabedingter
Rückgang bei den Kompensationsleistungen |
-16.105 EUR |
1 |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
Coronabedingte
Mindererträge bei der Vergnügungssteuer |
-175.710 EUR |
Auf Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) können nur coronabedingte Mindererträge bzw. Mehraufwendungen isoliert werden. Sofern Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen die coronabedingten Belastungen mindern, ist dies bei der Isolierung entsprechend zu berücksichtigen.
Da die Stadt Rheine zur Kompensation von Gewerbesteuermindererträgen Ausgleichsleistungen erhalten hat, können die coronabedingten Mindererträge bei der Gewerbesteuer nicht isoliert werden.
Anlagen:
Anlage 1: Teiljahresabschlussbericht 2020, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen