Betreff
Berichtswesen 2021, Stichtag 31.10.2021 - Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
563/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2021 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B.     Berichtswesen Sonderbereich 9

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2021 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 3.204 TEUR. Bezogen auf die Haushaltsplanung 2021 ist eine Verbesserung von insgesamt 5.689 TEUR zu verzeichnen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1.

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

 


 

C.    Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2021 ergibt sich unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2021 (-430 TEUR) und 31.10.2021 (16.486 TEUR) bei den Fach- und Sonderbereichen eine Verbesserung von insgesamt 16.056 TEUR.

 

Die Ergebnisverbesserung in den Fach- und Sonderbereichen ist insbesondere auf die Maßnahme Breitbandausbau zurückzuführen. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung, jedoch ist in diesem Jahr aufgrund des aktuellen Maßnahmenfortschritts mit erheblichen Minderaufwendungen zu rechnen.

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 19.690 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung 2021

  -844 TEUR

Ermächtigungsübertragungen aus 2020

-21.871 TEUR

Fortgeschriebener Ansatz 2021

-22.715 TEUR

Berichtswesen 31.05.2021, Veränderungen Sonderbereich 9

2.485 TEUR

Berichtswesen 31.05.2021, Veränderungen Fach-/Sonderbereiche

-430 TEUR

Prognose 31.05.2021 (Fehlbedarf)

-20.660 TEUR

Berichtswesen 31.10.2021, Veränderungen Sonderbereich 9

3.204 TEUR

Berichtswesen 31.10.2021, Veränderungen Fach-/Sonderbereiche

16.486 TEUR

Prognose 31.10.2021 (Fehlbedarf)

-970 TEUR

 

 

D.    Coronabedingte Belastungen

 

Die Berichte der Sonder- und Fachbereiche zum Stichtag 31.10.2021 enthalten Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2021 haben.

 

Die coronabedingten Belastungen können gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) isoliert werden und führen zu einem außerordentlichen Ertrag im Sonderbereich 9.

 

Insgesamt ergeben sich nach den derzeitigen Prognosen zum 31.10.2021 im Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von 10.578 TEUR. Gegenüber dem Berichtswesen zum 31.05.2021 bedeutet dies eine Verbesserung von 891 TEUR. Die Reduzierung des Isolierungsbetrages der coronabedingten Belastungen bedingt entsprechende Mindererträge bei den außerordentlichen Erträgen.

 

Eine Übersicht über die coronabedingten Belastungen ist als Anlage 2 beigefügt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2021, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Coronabedingte Belastungen 2021, Stichtag 31.10.2021