Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2021 zur Kenntnis.
Begründung:
A.
Allgemeines
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
B.
Berichtswesen
Sonderbereich 9
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2021 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 3.204 TEUR. Bezogen auf die Haushaltsplanung 2021 ist eine Verbesserung von insgesamt 5.689 TEUR zu verzeichnen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1.
Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.
C. Berichtswesen einschließlich Fach- und
Sonderbereiche
Gegenüber der Haushaltsplanung 2021 ergibt sich unter Berücksichtigung
der Berichtswerte zum 31.05.2021 (-430 TEUR) und 31.10.2021 (16.486 TEUR) bei
den Fach- und Sonderbereichen eine Verbesserung von insgesamt 16.056 TEUR.
Die Ergebnisverbesserung in den Fach- und
Sonderbereichen ist insbesondere auf die Maßnahme Breitbandausbau
zurückzuführen. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung, jedoch ist in
diesem Jahr aufgrund des aktuellen Maßnahmenfortschritts mit erheblichen
Minderaufwendungen zu rechnen.
Unter Berücksichtigung der
Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich im
Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 19.690 TEUR.
Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:
Fehlbedarf lt.
Haushaltsplanung 2021 |
-844 TEUR |
Ermächtigungsübertragungen
aus 2020 |
-21.871 TEUR |
Fortgeschriebener Ansatz 2021 |
-22.715 TEUR |
Berichtswesen 31.05.2021,
Veränderungen Sonderbereich 9 |
2.485 TEUR |
Berichtswesen 31.05.2021,
Veränderungen Fach-/Sonderbereiche |
-430 TEUR |
Prognose 31.05.2021
(Fehlbedarf) |
-20.660 TEUR |
Berichtswesen 31.10.2021,
Veränderungen Sonderbereich 9 |
3.204 TEUR |
Berichtswesen 31.10.2021,
Veränderungen Fach-/Sonderbereiche |
16.486 TEUR |
Prognose 31.10.2021 (Fehlbedarf) |
-970 TEUR |
D.
Coronabedingte
Belastungen
Die Berichte der
Sonder- und Fachbereiche zum Stichtag 31.10.2021 enthalten Informationen zu
Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und
finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2021 haben.
Die
coronabedingten Belastungen können gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) isoliert werden und
führen zu einem außerordentlichen Ertrag im Sonderbereich 9.
Insgesamt ergeben
sich nach den derzeitigen Prognosen zum 31.10.2021 im Ergebnisplan
Verschlechterungen in Höhe von 10.578 TEUR. Gegenüber dem Berichtswesen zum
31.05.2021 bedeutet dies eine Verbesserung von 891 TEUR. Die Reduzierung des Isolierungsbetrages
der coronabedingten Belastungen bedingt entsprechende Mindererträge bei den
außerordentlichen Erträgen.
Eine Übersicht
über die coronabedingten Belastungen ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2021, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Coronabedingte Belastungen 2021, Stichtag 31.10.2021