Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2020 für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 3 Verschlechterungen in Höhe von 646.972,38 EUR.
Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von
2.988.468,60 EUR.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Folgende Abweichungen in dem Fach-/Sonderbereich sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produktgruppe 32 –
Sicherheit und Ordnung:
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
4 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Verzicht auf
Sondernutzungs-, Marktstands- und Kirmesgebühren zur Entlastung Einzelhändler
und Gastronomie |
- 205.000 |
7 |
Sonstige ordentliche
Erträge |
Verringerte
Erträge aufgrund eines zeitweise verringertem Verkehrsaufkommen im
Stadtgebiet wegen Corona-Lockdown |
-186.940 |
7 |
Sonstige
ordentliche Erträge |
Erhöhte Erträge
aufgrund von zusätzlichen Bußgeldern im Rahmen von Kontrollen in Zusammenhang
mit der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung |
+44.000 |
11 |
Personalaufwendungen |
Befristete
Einstellung von tariflich Beschäftigten als Aushilfskräfte im Bereich des
Ordnungsamtes |
-148.000 |
13 |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
Durch den
Verzicht auf Kirmesveranstaltungen, konnten die Aufwendungen für
Dienstleistungen reduziert werden. |
+44.000 |
Produktgruppe 34 -
Bürgerservice:
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
4 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Einnahmeausfall
durch nicht beantragte Personalausweise und Reisepässe aufgrund
Covid-19-Pandemie |
-52.996 |
13 |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
Minderausgaben
(Bundesdruckerei) durch nicht beantragte Personalausweise und Reisepässe
aufgrund Covid-19-Pandemie |
+34.446 |
Anlagen:
Anlage 1: Teiljahresabschlussbericht 2020, Fachbereich 3 –
Recht und Ordnung