Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 3 – Recht und
Ordnung – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:
-Produktgruppe 31 – Service Recht für Gesamtverwaltung
-Produktgruppe 34 – Bürgerservice.
Gegenüber der Haushaltsplanung (inklusive Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 3 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 168.000 €.
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Auswirkungen der Corona-Pandemie
Folgende Abweichungen im Fachbereich 3 – Recht und Ordnung sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produktgruppe 32 –
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Produkt 3201 -
Gewerbewesen
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
7 |
Sonstige
ordentliche Erträge |
Niedrigeres
Aufkommen an OWiG-Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit Verstößen gegen die
CoronaSchVO |
- 8.000 EUR |
Produkt 3202 –
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
7 |
Sonstige
ordentliche Erträge |
Niedrigeres
Aufkommen an OWiG-Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit Verstößen gegen die
CoronaSchVO |
- 17.000 EUR |
Produkt 3203 –
Straßenverkehrsbehörde
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
7 |
Sonstige
ordentliche Erträge |
Höheres
Verkehrsaufkommen, dadurch höhere Anzahl an Verwarn- & Bußgeldern |
+ 261.000 EUR * |
13 |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
Höhere
Anzahl an Bildaufbereitungen, dadurch höhere Kosten |
- 31.000 EUR * |
* Hinweis:
Die Verbesserung in Berichtszeile 7 und die Verschlechterung in Berichtszeile 13 sind nicht ausschließlich nur auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Da die genauen Fallzahlen nicht ermittelt werden können, wurde hier lediglich ein Schätzwert angegeben.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) können nur coronabedingte Mindererträge bzw. Mehraufwendungen isoliert werden. Sofern Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen die coronabedingten Belastungen mindern, ist dies bei der Isolierung entsprechend zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht FB 3 zum Stichtag 31.10.2021