Betreff
Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
567/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2022 zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2022 der Stadt Rheine wurde am 28.09.2021 mit der Vorlage 413/21 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21.12.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2022 in seiner Sitzung im Januar 2022 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 413/21 vom 28.09.2021

 

Für den Fachbereich 3 hatten sich beim Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 413/21 vom 28.09.2021 zunächst keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben.

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 413/21 vom 28.09.2021

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschuss als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 28.09.2021 erforderlich:

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Standesbeamte/r (Sachbearbeitung Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle)

1,0

EG9a

2

Notfallsanitäter/in (Rettungsdienst)

1,0

A9

3

Notfallsanitäter/in (Rettungsdienst)

1,0

A9

4

Notfallsanitäter/in (Rettungsdienst)

1,0

A9

5

Rettungssanitäter (Rettungsdienst)

1,0

A7

6

Rettungssanitäter (Rettungsdienst)

1,0

A7

 

Summe

6,0

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

zu 1:

Mit der Entscheidung der Mathias-Stiftung, ab dem 12.11.2021 die Gynäkologie und die geburtshilfliche Abteilung vom Klinikum Ibbenbüren zum Klinikum Rheine zu verlegen, ist damit zu rechnen, dass künftig etwa 250 bis 300 Geburten pro Jahr mehr in Rheine stattfinden werden. Dies wird sich auch unmittelbar auf das Personenstandswesen der Stadtverwaltung Rheine auswirken, wo diese Geburten mitsamt aller zukünftigen Folgebeurkundungen beurkundet werden.

 

Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung in 2018 wurde auf Grundlage der Fallzahlen von 2017 ein Stellenbedarf von 6,47 Stellen errechnet. Eine Aktualisierung dieses Stellenbedarfs aus 2018 ist geboten, weil bei der Fallbearbeitung der Ausländeranteil zum Teil deutlich angestiegen ist, wodurch sich die mittleren Bearbeitungszeiten verlängert haben. Durch die bevorstehende Schließung der Geburtsstation im Klinikum Ibbenbüren wird im Fachbereich 3 ein sofortiger Handlungsbedarf gesehen. Deswegen erfolgte am 27.10.2021 auf Grundlage der Organisationsuntersuchung von 2018 eine Neuberechnung des aktuellen Stellenbedarfes im Personenstandswesen anhand der aktuellen Fallzahlen aus 2021. Für die noch verbleibenden Monate November und Dezember wurde hierbei eine Hochrechnung vorgenommen. Im Ergebnis wurde für 2021 ein aktueller Stellenbedarf von 7,93 Stellen errechnet. Die Steigerung der Geburtenanzahl aufgrund der vorgenannten Entscheidung der Mathias-Stiftung, wurde in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt.

 

Deswegen meldet der Fachbereich 3 für den Stellenplan 2022 hiermit eine zusätzliche Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin mit der Qualifikation „Standesbeamte/r“ an.

zu 2 - 6:

Der Kreis Steinfurt hatte ein Gutachten zur Organisation des Rettungsdienstes in seinem Gebiet in Auftrag gegeben. Den im Kreisgebiet mit Rettungsdienstaufgaben befassten Stationskommunen wurde dieses Gutachten in der 42.KW vorgestellt mit der wesentlichen Aussage, dass das Vorhalten einer weiteren Rettungswache im Bereich Riesenbeck/Bevergern empfohlen wird.

 

Aus diesem Grund soll im Kreistag am 13.12.2021 der Rettungsdienstbedarfsplan in geänderter Form beschlossen werden. Dieser beinhaltet zum frühestmöglichen Zeitpunkt in 2022 eine Rettungswachen-Außenstelle Hörstel-Riesen-beck (mit Zustimmung der Krankenkasse projektiert) im Modus 7/12 (7 Tage die Woche zu je 12 Stunden mit Personal besetzt). Seitens des Kreises Steinfurt wird für diesen künftigen Standort eine Personalgestellung durch Notfallsanitäter der Stadt Rheine präferiert, die vollumfänglich refinanziert werden würde.

 

Für die Besetzung der Rettungswache-Außenstelle im vorgenannten Umfang ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf in Höhe von fünf Stellen bei der Feuer- und Rettungswache der Stadt Rheine. Nach Rücksprache mit dem Leiter Ordnungsamt des Kreises Steinfurt wäre hierbei eine Verteilung auf drei Notfallsanitäter/-innen (A9) und zwei Rettungssanitäter/-innen (A7) realistisch, die vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages vollumfänglich refinanziert werden würden. Diese vorgenannten Stellen sollen demnach in den Stellenplan 2022 entsprechend mit aufgenommen werden. Die im weiteren Verlauf unter Punkt 5.1 (lfd.Nr. 1 – 6) aufgeführten Stellen sind hiervon losgelöst zu betrachten.

 

Das Betreiben einer Rettungswachen-Außenstelle Hörstel-Riesenbeck würde für die Stadt Rheine in mehrerer Hinsicht Sinn ergeben. Neben zusätzlichen Synergien und der Refinanzierung durch den Kreis, würde der Betrieb der Rettungswachen-Außenstelle u.a. die Rettungssituation für den Bereich Rheine-Rodde in Hinblick auf die Hilfsfrist verbessern und die Attraktivität der Dienststelle erhöhen. Die Feuer- und Rettungswache Ibbenbüren betreibt beispielsweise ein ähnliches Modell für die Gemeinde Hopsten und stellt dort den hauptamtlichen Rettungsdienst in einer Außenstelle mit Personal und einem Rettungswagen sicher.

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in die Planung der Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 568/21, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2022 - 2025 des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung, verwiesen.

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2022/Produktgruppenstellenplan 2022

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2022, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.12.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2022 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.                befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1              bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

 

 

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Notfallsanitäter/in

0,5 / TVöD N

31.12.2022

2

Notfallsanitäter/in

1,0 / TVöD N

31.08.2023

3

Notfallsanitäter/in

1,0 / TVöD N

31.08.2023

4

Notfallsanitäter/in

1,0 / TVöD N

31.12.2023

5

Notfallsanitäter/in

1,0 / TVöD N

31.12.2023

6

Notfallsanitäter/in

1,0 / TVöD N

31.12.2023

 

Summe

5,5

 

 

 


Anlage:

 

Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung