Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, das Budget des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 61.800 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Erträge:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine, wird im Stellenplan 2022 eine Stellenausweitung um 5,0 Stellen im Bereich des Rettungsdienstes erfolgen (siehe dazu Vorlage 567/21 – Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung). Bedingung für die Aufnahme dieser Stellen in den Stellenplan 2022 ist die vollumfängliche Refinanzierung der Personalkosten in Höhe von 341.900 EUR durch den Kreis Steinfurt. Die Personalkosten wurden in Berichtszeile 11 entsprechend berücksichtigt.
Refinanzierung Personalkosten für 5,0 Stellen durch den
Kreis Steinfurt |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
BZ6 |
alt |
3.470.400 |
3.551.600 |
3.634.800 |
3.634.800 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
neu |
3.812.300 |
3.902.389 |
3.994.710 |
4.004.068 |
Verbesserung |
|
341.900 |
350.789 |
359.910 |
369.268 |
Aufwendungen:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine, steigen die Personalaufwendungen aufgrund der Stellenausweitung um 5,0 Stellen im Bereich des Rettungsdienstes (siehe dazu Vorlage 567/21 – Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung) um 341.900 EUR. Bedingung für die Aufnahme dieser Stellen in den Stellenplan 2022 ist die vollumfängliche Refinanzierung der Personalkosten durch den Kreis Steinfurt. Die Refinanzierung wurde in Berichtzeile 6 entsprechend berücksichtigt.
Personalkosten für 5,0 Stellen im Bereich Rettungsdienst |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
BZ11 |
alt |
7.809.128 |
8.025.461 |
8.243.325 |
8.457.742 |
Personalaufwendungen |
neu |
8.151.028 |
8.376.250 |
8.603.235 |
8.827.010 |
Verschlechterung |
|
341.900 |
350.789 |
359.910 |
369.268 |
Produktgruppe 34 – Bürgerservice
Aufwendungen:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine, steigen die Personalaufwendungen aufgrund der Stellenausweitung um 1,0 Stellen im Bereich des Bürgerservice (siehe dazu Vorlage 567/21 – Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung) um 61.800 EUR.
Personalkosten für 1,0 Stellen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
BZ11 |
alt |
1.333.602 |
1.373.702 |
1.411.012 |
1.447.714 |
Personalaufwendungen |
neu |
1.395.402 |
1.437.109 |
1.476.067 |
1.514.461 |
Verschlechterung |
|
61.800 |
63.407 |
65.055 |
66.747 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 55.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Auszahlungen:
Gemäß Brandschutzbedarfsplan werden zwei Slipanlagen für den Bereich der Ems benötigt. Die bisherigen Kostenschätzungen in Höhe von 105.000 EUR (52.500 EUR pro Anlage) beruhten auf dem Bau einer Stahlkonstruktion. Da hierbei eine auf Dauer angelegte Nutzung fraglich ist, sollen deswegen aus Beton gegossene Slipanlagen gebaut werden. Nach Auskunft von Herrn Roling, Leiter Mobilitäts- und Verkehrsplanung, liegen hierbei die Bruttokosten je Anlage bei derzeit 80.000 EUR. Aus diesem Grund soll der Ansatz für dieses Projekt auf insgesamt 160.000 EUR angehoben werden, um den Bau von betonierten Slipanlagen zu ermöglichen.
Projekt 3301-50 Slipanlage |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
BZ25 |
alt |
105.000 |
0 |
0 |
0 |
für Baumaßnahmen |
neu |
160.000 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung/Verschlechterung |
|
55.000 |
0 |
0 |
0 |
B) Coronabedingte Belastungen
Zur
Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur
Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den
kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung für
die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für das Jahr 2021 erstellte
Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das
Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022 alle coronabedingten
Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Auf
Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein
Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als
coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.