Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2022 - 2025 / Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
568/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, das Budget des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 61.800 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst

 

Erträge:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine, wird im Stellenplan 2022 eine Stellenausweitung um 5,0 Stellen im Bereich des Rettungsdienstes erfolgen (siehe dazu Vorlage 567/21 – Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung). Bedingung für die Aufnahme dieser Stellen in den Stellenplan 2022 ist die vollumfängliche Refinanzierung der Personalkosten in Höhe von 341.900 EUR durch den Kreis Steinfurt. Die Personalkosten wurden in Berichtszeile 11 entsprechend berücksichtigt.

 

Refinanzierung Personalkosten für 5,0 Stellen durch den Kreis Steinfurt

 

2022

2023

2024

2025

BZ6

alt

3.470.400

3.551.600

3.634.800

3.634.800

Kostenerstattungen und

Kostenumlagen

neu

3.812.300

3.902.389

3.994.710

4.004.068

Verbesserung

 

341.900

350.789

359.910

369.268

 

Aufwendungen:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine, steigen die Personalaufwendungen aufgrund der Stellenausweitung um 5,0 Stellen im Bereich des Rettungsdienstes (siehe dazu Vorlage 567/21 – Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung) um 341.900 EUR. Bedingung für die Aufnahme dieser Stellen in den Stellenplan 2022 ist die vollumfängliche Refinanzierung der Personalkosten durch den Kreis Steinfurt. Die Refinanzierung wurde in Berichtzeile 6 entsprechend berücksichtigt.

 

Personalkosten für 5,0 Stellen im Bereich Rettungsdienst

 

2022

2023

2024

2025

BZ11

alt

7.809.128

8.025.461

8.243.325

8.457.742

Personalaufwendungen

neu

8.151.028

8.376.250

8.603.235

8.827.010

Verschlechterung

 

341.900

350.789

359.910

369.268

 

 

Produktgruppe 34 – Bürgerservice

 

Aufwendungen:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine, steigen die Personalaufwendungen aufgrund der Stellenausweitung um 1,0 Stellen im Bereich des Bürgerservice (siehe dazu Vorlage 567/21 – Beratung Stellenplan 2022, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung) um 61.800 EUR.

 

Personalkosten für 1,0 Stellen

 

2022

2023

2024

2025

BZ11

alt

1.333.602

1.373.702

1.411.012

1.447.714

Personalaufwendungen

neu

1.395.402

1.437.109

1.476.067

1.514.461

Verschlechterung

 

61.800

63.407

65.055

66.747

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 55.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst

 

Auszahlungen:

Gemäß Brandschutzbedarfsplan werden zwei Slipanlagen für den Bereich der Ems benötigt. Die bisherigen Kostenschätzungen in Höhe von 105.000 EUR (52.500 EUR pro Anlage) beruhten auf dem Bau einer Stahlkonstruktion. Da hierbei eine auf Dauer angelegte Nutzung fraglich ist, sollen deswegen aus Beton gegossene Slipanlagen gebaut werden. Nach Auskunft von Herrn Roling, Leiter Mobilitäts- und Verkehrsplanung, liegen hierbei die Bruttokosten je Anlage bei derzeit 80.000 EUR. Aus diesem Grund soll der Ansatz für dieses Projekt auf insgesamt 160.000 EUR angehoben werden, um den Bau von betonierten Slipanlagen zu ermöglichen.

 

Projekt 3301-50 Slipanlage

 

2022

2023

2024

2025

BZ25

alt

105.000

0

0

0

für Baumaßnahmen

neu

160.000

0

0

0

Verbesserung/Verschlechterung

 

55.000

0

0

0

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

 

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.