Änderung Sportförderrichtlinien
Beschlussvorschlag
der antragstellenden Fraktionen:
1. Die
Sportförderrichtlinien für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von 2019 werden
dahingehend geändert, dass ein Fördersatz von maximal 40 % der Gesamtkosten
gewährt werden.
2. Im Einzelfall
ist bei der Änderung der Sportförderrichtlinien vorzusehen, dass von dem
maximalen prozentualen Anteil von 40 % abgewichen werden kann.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung
Die Vorschläge des Fraktionsantrages werden - unter
Einbeziehung der Sportvereine - der nächsten Beteiligungsrunde zur Anpassung
der Sportförderrichtlinien vorgelegt.
Begründung:
Der Sportausschuss hat die
Thematik in seiner Sitzung am 18. August 2021 im Zusammenhang mit einer
Fördermaßnahme des TV Mesum beraten. Allerdings wurde kein konkreter Beschluss
zum vorliegenden Fraktionsantrag gefasst.
In der Sitzung bestand Einigkeit darüber, dass eine Änderung der Sportförderrichtlinien unter Beteiligung der Sportvereine vorzunehmen sei.
Anlage:
Antrag Fraktionen UWG Rheine und SPD Sportförderrichtlinien