Betreff
Planungs- und Bauvereinbarung, Ausbau Radweg K 77
Vorlage
271/07
Aktenzeichen
FB 5.3-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planungs- und Bauvereinbarung über den Neubau eines Radweges entlang der K 77 abzuschließen.


Begründung:

 

Ausgangslage

 

Der Kreis beabsichtigt, einen straßenbegleitenden Radweg westlich im Zuge der K 77 zwischen den Netzknoten 3710 001 und 3710 006 im Abschnitt 1 von der Station 1+570 bis 2+717 anzulegen. Der Radweg beginnt dann an der städtischen Straße Spiekefeld und endet an der städtischen Straße Haferkamp. Sehr lange ist es schon Wunsch der Hauenhorster Bürger, diese wichtige Lücke zu schließen.

 

Ausbaumerkmale

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf der gesamten Länge in einer Breite von 2,25 m westlich der vorhandenen Fahrbahn hergestellt. Die Befestigung des Radweges findet in Asphaltbauweise statt. Der vorhandene Graben wird zu Gunsten der Radwegelage verfüllt. Auf dem derzeitigen Grabenbett wird eine Drainageleitung verlegt.

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Die Baumaßnahme wird vom Kreis Steinfurt geplant, ausgeschrieben und durchgeführt. Die Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme obliegen dem Kreis Steinfurt.

 

Grunderwerb

 

Der Grunderwerb ist vom Kreis Steinfurt abschließend durchgeführt worden.

 

Kostenteilung

 

Die Baukosten betragen nach Schätzungen des Kreises 150.000 €. Zusätzlich entstehen Planungskosten in Höhe von 10.000 €. Die Städte und Gemeinden haben sich nach dem KA-Beschluss vom 3. Dezember 1991 zu 50 % an den Planungskosten und den nach Abzug von Zuweisungen verbleibenden Bau- und Finanzierungskosten zu beteiligen. Der geschätzte Kostenanteil der Stadt Rheine beträgt somit 80.000 €. Um diese Maßnahme verwirklichen zu können, wird seitens des Kreises Steinfurt und der Stadt Rheine auf einen evtl. Zuschuss verzichtet. Aufgrund der späten Reihenfolge in der Prioritätenliste ist mit einer Verwirklichung der Baumaßnahme mithilfe von Zuschüssen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.