Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten
Abwägungen und Beschlussvorschläge.
II: Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten
Baumstandorte und die Angaben zur Bepflanzung.
Begründung:
zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
der Anlieger
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 der Neuanpflanzung von
Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock an dafür geeigneten Standorten in der Staufenstraße,
der Ludgeristraße und der Bonifatiusstraße zugestimmt und die Verwaltung
beauftragt, die öffentliche Auslegung und Detailplanung durchzuführen. Auf die
Vorlage 470/20 wird verwiesen.
Die Information
und Bürgerbeteiligung zu den geplanten Neuanpflanzungen von Straßenbäumen im
Stadtteil Schotthock, an der Staufenstraße, der Ludgeristraße und der
Bonifatiusstraße fand im Zeitraum vom 20.07.2021 bis zum 31.08.2021 statt.
Dazu wurden die
Eigentümer der Grundstücke, die sich im Nahbereich von geplanten, neuen
Baumstandorten befinden, angeschrieben und um Mitteilung von etwaigen Bedenken
oder Anregungen gebeten.
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche vorgetragen:
1. Eingabe (Anlagen 1 und 1 a)
Bitte, keine im Straßenraum vorhandenen Parkplätze
durch Baumpflanzungen in Anspruch nehmen.
Von Anliegerseite wird eine Verschlechterung
der Parkplatzsituation vor dem Mehrfamilienhaus befürchtet. Durch dann ggf. auf
der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge würde auch der Busverkehr auf der
Bonifatiusstraße beeinträchtigt. Vorgeschlagen wird eine Verschiebung der
beiden geplanten Bäume nach Norden und Süden, aus dem vorhandenen Parkstreifen
heraus.
Der südliche
Baumstandort kann um etwa 15 m nach Süden in den ausreichend breiten Gehweg
hinein verschoben werden. Der nördliche Baumstandort kann um etwa 5 m in den an
den Parkstreifen anschließenden, ausreichend breiten Gehweg verschoben werden.
Abwägungsbeschluss
zu 1.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Verschiebung der beiden Baumstandorte aus
dem vorhandenen Parkstreifen in die südlich und nördlich anschließenden
Gehwegflächen.
2. Eingabe (Anlage 2):
Bitte, keine im Straßenraum vorhandenen Parkplätze
durch Baumpflanzungen in Anspruch nehmen.
Von Anliegerseite wird auf den Mangel an
Parkplätzen für Bewohner der Bonifatiusstraße verwiesen. Auch Parkplätze für
Besucher fehlen. Bei Pflanzung von 1-2 Bäumen im Bereich des Parkstreifens
würden künftig noch mehr Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken.
Eine Verschiebung
des an der Südseite des Parkstreifens geplanten Baumstandortes ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Auf dem betreffenden, anliegenden
Grundstück sind eine Garage und eine ausreichend tiefe Zufahrt für das
Abstellen eines weiteren Pkw vorhanden. Durch die geplante Baumanpflanzung wird
ein Stellplatz am Ende des Parkstreifens entfallen.
Abwägungsbeschluss
zu 2.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am
südlichen Ende, innerhalb des vorhandenen Parkstreifens.
3. Eingabe (Anlage 3):
Bitte, auf die geplante Neuanpflanzung zu verzichten.
Baum würde Lichteinfall mindern und Ausblick
aus dem Haus verstellen. Geplante Bäume würden zu groß und Beeinträchtigungen
durch Frucht- oder Samenabwurf verursachen. Im Parkstreifen würden 1-2 von
derzeit 4-5 Parkplätzen verloren gehen. Parkmöglichkeiten an der
Bonifatiusstraße reichen heute schon nicht aus. Zur Feierabendzeit ist
gegenüberliegende Fahrbahnseite schon durchgehend beparkt. Für gehbehinderte
Bewohner ist es wichtig, direkt vor dem Haus in einen Pkw zusteigen zu können.
In der Nähe steht schon seit Langem eine Birke im Straßenraum. Mit den
erheblichen Verunreinigungen, die der Baum verursacht, haben sich Anlieger
weitgehend arrangiert. Vorhandene Grünbeete in der Straße werden von der Stadt
nicht ausreichend gepflegt.
Eine Verschiebung
des an der Südseite des Parkstreifens geplanten Baumstandortes ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Der Verlust eines Stellplatzes am Ende
des Parkstreifens ist zumutbar. Der Zustieg in ein an der Straßenseite
stehendes Fahrzeug ist auch im Bereich der bestehenden, ausreichend breiten
Zufahrt des unmittelbar benachbarten Grundstückes möglich. Die Baumart ist
bisher noch nicht abschließend festgelegt. Es wird jedoch eine standortgerechte
Laubbaumart verwendet, die keine übermäßigen Verunreinigungen durch Fruchtfall
oder Samenflug verursachen wird.
Abwägungsbeschluss
zu 3.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am
südlichen Ende, innerhalb des vorhandenen Parkstreifens.
4. Eingabe (Anlage 4 und 4 a):
Rücksichtnahme auf eine genehmigte neue
Grundstückszufahrt
Von Anliegerseite wird auf eine bereits
genehmigte neue Grundstückszufahrt im Bereich des geplanten Baumstandortes
hingewiesen. Sofern die Zufahrt hierdurch nicht eingeschränkt wird, wird einer
Baumanpflanzung unmittelbar nördlich der geplanten Zufahrt zugestimmt.
Mit dem
vorgesehenen Baumstandort wird die mittlerweile bereits hergestellte Zufahrt
nicht eingeschränkt.
Abwägungsbeschluss
zu 4.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am
vorgesehenen Standort unmittelbar nördlich der neu hergestellten Zufahrt.
5. Eingabe (Anlage 5):
Rücksichtnahme auf eine absehbar geplante neue
Grundstückszufahrt
Von Anliegerseite wird auf eine absehbar
geplante neue Grundstückszufahrt im Bereich des geplanten Baumstandortes und
eine entsprechende, bereits genehmigte Planung des Nachbarn hingewiesen. Ein
Lageplan mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt ist beigefügt.
Aus Sicht der
Verwaltung sind die geplante Zufahrt und der im Vorgartenbereich geplante
Pkw-Stellplatz nicht dringend erforderlich, da in der Seitenstraße hinter dem
Grundstück bereits eine zugeordnete Garage mit davor liegender Stellplatzfläche
existieren. Ggf. wäre aber eine Zufahrt künftig auch noch nördlich des
geplanten Baumstandortes möglich. Der geplante Baumstandort beeinträchtigt
nicht die bereits ausreichende Erschließung des Grundstückes.
Abwägungsbeschluss
zu 5.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am
vorgesehenen Standort.
6. Eingabe (Anlage 6):
Unterstützung der geplanten Anpflanzungen, jedoch Bitte
um Erhaltung der bestehenden Parkplätze im Straßenraum.
Von Anliegerseite werden die geplanten
Baumanpflanzungen an der Bonifatiusstraße begrüßt, jedoch wird darauf
verwiesen, dass die Verkehrssituation heute schon angespannt ist und der
Verlust von Stellplätzen im Straßenraum vermieden werden sollte.
Mit der Planung
und der vorliegenden Abwägung wird auf eine möglichst weitgehende Vermeidung
von Parkraumverlusten besonders geachtet. Allerdings lässt sich bei der Planung
und Umsetzung von neuen Baumstandorten im vorhandenen Straßenbestand, aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte, der Verlust von Stellplätzen
nicht vollständig vermeiden.
Abwägungsbeschluss
zu 6.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
7. Eingabe (Anlage 7 und 7 a):
Bitte um Verschiebung des Baumstandortes in den
nördlich an den Parkstreifen anschließenden Gehwegbereich.
Von Anliegerseite wird auf die dringend
benötigten Parkplätze vor den Häusern verwiesen. Der geplante Baumstandort
sollte daher aus dem Parkstreifen in den nördlich anschließenden Gehwegbereich
verlagert werden.
Die vorgeschlagene
Verlagerung des geplanten Baumstandortes ist aufgrund dort vorhandener
Versorgungsleitungen nicht zu realisieren. Die unmittelbar anliegenden Grundstücke
verfügen bereits über Garagen und lange Zufahrten, die das Abstellen von
weiteren Pkw vor den Garagen ermöglichen. Mit dem geplanten Baumstandort im
Parkstreifen der Bonifatiusstraße wird ein Pkw-Stellplatz entfallen. Aufgrund
der Bestandssituation wird dies hier als angemessen beurteilt.
Abwägungsbeschluss
zu 7.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am
vorgesehenen Standort.
8. Eingabe (Anlage 8):
Baumstandorte versetzen, wenn Parkplätze entfallen
würden. Praxen benötigen dringend die im Straßenraum vorhandenen Stellplätze.
Von Anliegerseite wird auf die Wichtigkeit
der Parkplätze im Straßenraum für die Praxen vor Ort hingewiesen. Wenn
Parkplätze tangiert werden, sollten geplante Baumstandorte verschoben werden.
Mit der Planung
und der vorliegenden Abwägung wird auf eine möglichst weitgehende Vermeidung
von Parkraumverlusten besonders geachtet. Allerdings lässt sich bei der Planung
und Umsetzung von neuen Baumstandorten im vorhandenen Straßenbestand, aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte, der Verlust von Stellplätzen
nicht vollständig vermeiden.
Abwägungsbeschluss
zu 8.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
9. Eingabe (Anlage 9):
Widerspruch gegen die geplanten Baumanpflanzungen vor
dem Grundstück.
Von Anliegerseite wird auf die Behinderung
der bestehenden Betriebszufahrt und die Zufahrten zu künftigen Baugrundstücken
hingewiesen. Vorhandene Produktionsflächen des seit Langem ortsansässigen
Betriebes würden durch Schattenwurf der geplanten Straßenbäume beeinträchtigt.
Es würden 12 Pkw-Stellplätze auf dem Seitenstreifen entfallen, die
unverzichtbar für die im Bereich befindlichen Gewerbebetriebe, die
Kirchenbesucher und bei div. Veranstaltungen sind. Eine Straßenreinigung des Seitenstreifens wäre bei Baumpflanzungen
nicht mehr möglich. Pflanzinseln und Bäume würden von der Stadt/TBR nicht
gepflegt werden u. verunkrauten. Stadtteilbild würde sich weiter
verschlechtern, und Einzelhandel weiter verdrängt werden. Betrieb kümmert sich
schon seit vielen Jahren um Säuberung und Pflege der am Grundstück liegenden
Straßen. Grundsätzlich werden Baumpflanzungen begrüßt, aber nicht in diesem
Bereich. Auf alternative Standorte wurde bei einem Ortstermin hingewiesen.
Die im nördlichen
Teil des Grundstückes vorgesehenen 2 Baumstandorte werden gestrichen. Der
Baumstandort nördlich der bestehenden Betriebszufahrt würde eine künftig ggf.
erforderliche zweite Zufahrt bei Grundstücksteilung verhindern. Aufgrund der
nördlich bestehenden Bushaltestelle ist ein Verschieben des geplanten
Baumstandortes weiter nach Norden nicht möglich. Der auf Höhe des Wohnhauses
geplante Straßenbaumstandort würde in Konkurrenz zu vorhandenem Baumbewuchs im
Vorgartenbereich stehen und soll daher entfallen. Die beiden am südlichen
Grundstücksteil geplanten Baumstandorte werden zu keinen erheblichen
Beeinträchtigungen der Produktionsflächen führen und auch eine künftig ggf.
erforderliche separate Erschließung des südlichen Grundstücksteiles nicht
erschweren.
Der geplante
Baumstandort am südlichen Ende des asphaltierten Mehrzweckstreifens ist
aufzugeben, da hier für einen Straßenbaum eine ungünstige Konkurrenzsituation
zu vorhandenem Baumbestand im Eckbereich des anliegenden Privatgrundstückes
besteht.
Die gemäß der
Abwägung vorgesehenen Baumanpflanzungen im Bereich des Mehrzweckstreifens
werden für eine deutliche Aufwertung und Belebung des Straßenbildes und eine
positive Gliederung des Straßenraumes sorgen. Mit den vorgesehenen
Baumanpflanzungen sollen auch das Straßenbild und die Qualität des Ortsteiles
aufgewertet werden.
Abwägungsbeschluss
zu 9.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend
der Planung der Abwägung.
10. Eingabe (Anlage 10):
Geplanter Baumstandort an vorhandenem Straßeneinlauf.
Von Anliegerseite wird darauf hingewiesen,
dass sich der geplante Baumstandort im Bereich eines vorhandenen Einlaufes
(Sinkkasten) der Straßenentwässerung befindet.
Der geplante
Baumstandort wird um ca. 4 m südlich angrenzend an den vorhandenen
Straßeneinlauf verschoben. Der Straßeneinlauf bleibt bestehen. Die
Straßenentwässerung wird durch die geplante Baumanpflanzung nicht
beeinträchtigt.
Abwägungsbeschluss
zu 10.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes
entsprechend der Planung der Abwägung.
11. Eingabe (Anlage 11):
Bitte, Baumstandort vor dem Grundstück so anordnen,
dass noch 2 Parkplätze erhalten bleiben. Bitte, Baumart mit nicht so kleinen
Blättern und die keine Früchte entwickelt.
Von Anliegerseite wird vorgetragen, dass man
mit der geplanten Baumpflanzung vor dem Grundstück einverstanden ist, bittet
jedoch darum, dass weiterhin 2 Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Straße
erhalten bleiben. Bezüglich der Baumart wird eine Baumart mit nicht zu kleinen
Blättern gewünscht, die zudem auch keine Früchte entwickeln und abwerfen
sollte. Am liebsten wären Feldahorn oder Spitzahorn.
Der geplante
Baumstandort wird um ca. 4 m nach Süden verschoben. Es bleiben vor dem
Grundstück 2 Pkw-Stellplätze auf dem asphaltierten Seitenstreifen erhalten (vor
und hinter dem geplanten Baumstandort). Die Baumart ist noch nicht abschließend
festgelegt. Die Wünsche hinsichtlich ausreichend großer Blätter und ohne eine
relevante Fruchtausbildung werden bei der Auswahl der Baumart berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss
zu 11.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes
entsprechend der Planung der Abwägung.
12. Eingabe (Anlage 12):
Widerspruch gegen die geplante Baumanpflanzung in Nähe
des Gebäudes
und Einwand gegen 3 Baumanpflanzungen in Nähe von Gewerbehallen.
Von Anliegerseite wird die geplante
Baumanpflanzung abgelehnt. Der Baumstandort ist zu nahe an dem hohen
Wohngebäude vorgesehen. Für das Gebäude werden Gefährdungen durch das
Wurzelwachstum und die Baumkrone gesehen. Das Gebäude würde von der Baumkrone berührt
werden und verschmutzen und die Regenrinnen würden verstopft werden. Zudem
würde der Lichteinfall beeinträchtigt werden.
Der geplante
Baumstandort befindet sich in etwa 3,5 m Abstand zur Nordecke des hohen
Mehrfamilienhauses. Relevante Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der
Bausubstanz durch das Wurzelwachstum des geplanten Straßenbaumes sind nicht zu
erwarten. Aufgrund der Nähe zum Bestandsgebäude ist hier die Anpflanzung eines
Straßenbaumes mit einer dauerhaft schmal-säulenförmigen Kronenform (Säulen-Eiche)
vorgesehen. Dadurch können Beeinträchtigungen oder Verschmutzungen des Gebäudes
weitestgehend vermieden werden. Auch wird es aufgrund des Standortes
nordwestlich des Wohngebäudes und in Anbetracht der dauerhaft schmalen
Kronenform zu keiner erheblichen Reduzierung des Tageslichteinfalls kommen.
Von Anliegerseite wird zudem auch die
Anpflanzung von 3 Straßenbäumen vor einem mit Gewerbehallen bebauten Grundstück
im Abschnitt der Bonifatiusstraße zwischen der Straße Am Stadtwalde und der
Sandkampstraße als unverhältnismäßig erachtet. Die Sichtbarkeit der Hallen sei
elementar und würde durch die geplanten Straßenbäume erheblich beeinträchtigt.
Zudem bestünde bei dem südlichen Baumstandort eine Konkurrenzsituation zu einem
größeren Bestandsbaum auf dem Anliegergrundstück.
Die
Baumanpflanzungen an der Bonifatiusstraße, im Bereich der Gewerbeflächen
zwischen der Straße Am Stadtwalde und der Sandkampstraße wurden entsprechend
der Begründung zur Vorlage 470-20 bereits aus der weiteren Planung heraus genommen,
da hier der Mehrzweckstreifen als mögliche Fahrradspur bereits vorgesehen war.
Zwischenzeitlich ist der östliche Mehrzweckstreifen nun durchgehend als
Radfahrstreifen neu markiert und entsprechend beschildert worden. Anpflanzungen
werden hier daher nicht erfolgen.
Abwägungsbeschluss
zu 12.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes in Nähe des
Mehrfamilienhauses nördlich der Rolandstraße, entsprechend der Planung der
Abwägung.
13. Eingabe (Anlage 13):
Widerspruch gegen Baumanpflanzung vor dem Grundstück.
Von Anliegerseite wird vorgetragen, dass eine
Baumanpflanzung vor dem Grundstück ein großes Problem wäre. Die Einfahrt wäre
gesperrt und auch das Parken nicht mehr möglich. Aufgrund der Kurvensituation
würde eine schlechte Einsehbarkeit des Straßenraumes und Unfallgefahr
entstehen. Im Gehweg würden Stromleitungen liegen und der Bürgersteig sei zu
schmal für Baumanpflanzungen.
Offensichtlich
handelt es sich hier um ein Missverständnis, da die Baumanpflanzung nicht vor
dem Grundstück der betreffenden Anlieger, sondern auf der gegenüberliegenden
Straßenseite, im Bereich des dort vorhandenen Parkstreifens geplant ist. Die
hier geplante Baumanpflanzung führt nicht zu den angesprochenen Konflikten.
Abwägungsbeschluss
zu 13.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes
entsprechend der Planung der Abwägung.
14. Eingabe (Anlage 14 und 14 a):
Widerspruch gegen die geplante Baumanpflanzung vor dem
Grundstück.
Von Anliegerseite wird der geplante
Baumstandort für nicht geeignet erachtet. In dem Straßengrünbeet wurde kürzlich
erst eine Straßenlaterne erneuert. Die Einfahrt auf das Grundstück mit einem
Wohnwagen könnte erschwert werden. Die Stadt pflegt das Straßengrünbeet vor dem
Grundstück mit der heckenartigen Bepflanzung heute schon unzureichend.
Mit der geplanten
Baumanpflanzung wird ein ausreichender Abstand von etwa 3 m zu der im Grünbeet
stehenden, hohen Mastleuchte eingehalten. Die bestehende Grundstückszufahrt ist
ausreichend breit und wird durch die vorgesehene Baumanpflanzung nicht
beeinträchtigt.
Abwägungsbeschluss
zu 14.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes
entsprechend der Planung der Abwägung.
15. Eingabe (Anlage 15):
Zustimmung zu geplanten Baumanpflanzungen, unter
Berücksichtigung des bestehenden Hauszuganges.
Von Anliegerseite wird der Anpflanzung von
Straßenbäumen vor den Mehrfamilienhäusern zugestimmt, sofern hierdurch der
bestehende Eingangsweg nicht beeinträchtigt wird.
Durch die
geplanten 3 Baumanpflanzungen wird der bestehende, zum Teil über die
Straßengrünfläche verlaufende, Hauszugangsweg nicht beeinträchtigt.
Abwägungsbeschluss
zu 16.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von 3 Straßenbäumen
entsprechend der Planung der Abwägung.
16. Eingabe (Anlage 16):
Hinweis auf einen festgestellten
Blindgängerverdachtspunkt
Von Anliegerseite wird auf einen
festgestellten Blindgängerverdachtspunkt auf dem Grundstück in räumlicher Nähe
zum geplanten Baumstandort hingewiesen.
Der im Straßenraum
der Staufenstraße vor dem Anliegergrundstück festgestellte
Blindgängerverdachtspunkt befindet sich in etwa 60 m Entfernung westlich des
geplanten Baumstandortes. Hieraus resultiert kein Konflikt für die geplante
Baumanpflanzung.
Abwägungsbeschluss
zu 17.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes
entsprechend der Planung der Abwägung.
zu II: Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der
Bürgerbeteiligung
Nach den
Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der Eingaben aus der
Bürgerbeteiligung sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:
4
Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 9 bis 29
- 2 Baumstandorte im Gehwegbereich vor den Häusern Bonifatiusstraße
Nr. 9 und 15
- 2 Baumstandorte im seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise) vor
den Grundstücken Nr. 17/19 und Nr. 25/27
- Verlust von ca. 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 3.500,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 14.000,- Euro
3
Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 31 bis 55
- 3 Baumstandorte in drei seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise)
vor den
Grundstücken Nr. 31/33, 43/45 und 53 b - Verlust von ca. 3 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 4.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 12.000,- Euro
3
Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 81 bis 101
- 3 Baumstandorte im seitlichen Mehrzweckstreifen (Asphaltbauweise)
vor den Grundstücken Nr. 83 und 101
- Verlust von ca. 3 Pkw-Stellplätzen im Straßen-Seitenraum
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 7.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 21.000,- Euro
1
Baumneuanpflanzung vor dem Grundstück Bonifatiusstraße Nr. 143
- 1 Baumstandort im seitlichen Mehrzweckstreifen (Asphaltbauweise) vor
dem Grundstück Nr. 143
- kein Stellplatzverlust im Straßen-Seitenraum.
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 6.500,-
2 Baumneuanpflanzungen
vor den Grundstücken Rolandstraße 41 (gegenüber Bonifatiusstraße 163) und vor
Bonifatiusstraße Nr. 169
- 2 Baumstandorte in zwei seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise)
an den Grundstücken Rolandstraße Nr. 41 und Bonifatiusstraße 169
- Verlust von 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 4.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 8.000,- Euro
2
Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 180 und 184
- 2 Baumstandorte in vorh. Straßengrünflächen vor Haus-Nr. 180 und 184
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 3.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 6.000,- Euro
1
Baumneuanpflanzung vor dem Grundstück Staufenstraße Nr. 78
- 1 Baumstandort im seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise) vor
Haus-Nr. 78
- Verlust von 1 Pkw-Einstellplatz im Straßenraum
- Herstellungskosten geschätzt: 4.000,- Euro
3
Baumneuanpflanzungen vor dem Grundstück Ludgeristraße Nr. 72 bis 76
- 3 Baumstandorte auf städt. Straßengrünfläche vor Haus-Nr. 76
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 2.500,- Euro
Zusätzliche, kurzfristig umsetzbare
Baumneuanpflanzungen
Zusätzlich zu den
insgesamt 19 Baumneupflanzungen an den oben genannten, abschließend geprüften
Baumstandorten, können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an
den 3 folgend genannten Standorten noch weitere insgesamt 14
Baumneuanpflanzungen auf bestehenden Straßengrünflächen im Stadtteil Schotthock
kurzfristig umgesetzt werden:
2
Baumneuanpflanzungen auf Straßengrünfläche Bonifatiusstraße/Servatiistraße
- 2 zusätzliche Baumpflanzungen auf bestehender Straßengrünfläche im
südöstlichen Kreuzungsbereich
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.500,- Euro
1
Baumneuanpflanzung in vorh. Straßengrünbeet am Kreisverkehr Bonifatiusstr./Staufenstr.
- 1 Baumanpflanzung auf Straßengrünbeet an Nordwestseite des
Kreisverkehrs
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 800,- Euro
11
Baumneuanpflanzungen an Fuß- und Radweg Bergstraße-Habsburgerstraße
- 11 Obstbaum-Neuanpflanzungen auf bestehendem Rasenstreifen an der
Ostseite des Fuß- und Radweges Bergstraße-Habsburgerstraße
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 8.000,- Euro
Herstellungsmerkmale:
Für die
Herstellung der neuen Baumstandorte auf bisher noch voll versiegelten
Straßenflächen (Parkstreifen oder Gehwegflächen) sind folgende
Herstellungsmerkmale vorgesehen und einzuhalten:
·
Mindestvolumen
der Baumpflanzgruben/Baumstandort: 8 cbm
·
Verfüllung
der Baumpflanzgruben mit gütegesichertem Baumpflanzsubstrat gem. FLL Richtlinie
„Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für
Neupflanzungen; Pflanzgruben, Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“,
Substrat für Pflanzgrubenbauweise 2, „überbaubar“, Körnung 0/32 oder 0/45 mm
·
Größe
der offenen Baumscheibe bei Pflanzungen im Gehwegbereich mind. 2,0 qm, im
Bereich von Park- und Mehrzweckstreifen mind. 4,0 qm
·
Einbau
von mind. 2 Stück Tiefenbelüftung im Bereich der überbauten Pflanzgrube
·
Bepflanzung
der offenen Baumscheibe mit standortgeeigneten bodendeckenden Gehölzen
·
Anpflanzung
von für den Straßenraum geeigneten standortgerechten und stadtklimafesten
Laubbaumarten und –sorten. Folgende Baumarten können verwendet werden:
Spitzahorn (geeignete Sorten), Feldahorn, Silberlinde, Ulme (resistente
Sorten), Gleditschie, Säulenhainbuche, Säuleneiche, Breitblättrige Mehlbeere,
Rotesche, Robinie/Scheinakazie (geeignete Sorten), Eisenholzbaum
Finanzielle Auswirkungen:
Auf der
Haushaltsstelle 5501-011 „Stadtbäume“ (Finanzmittel aus dem jährlichen Ansatz
von 80.000 Euro für neue Baumanpflanzungen im Stadtgebiet bzw. Projekt „1 Euro
pro Einwohner für Baumneuanpflanzungen“) stehen für 2021 noch insgesamt ca.
119.000 Euro als frei verfügbare Mittel zur Verfügung.
Nach den
bisherigen Kostenschätzungen reichen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel
für die oben dargestellten, geplanten Baumneuanpflanzungen im Stadtteil
Schotthock aus.
Aufgrund der
weiteren Planungs- und Ausschreibungsprozesse ist eine Beauftragung und
Umsetzung der Bepflanzungsmaßnahmen erst in 2022 möglich.
Die aktuell im
Budget verfügbaren Mittel sollen daher in das Haushaltsjahr 2022 übertragen
werden. Sofern die Übertragung der Haushaltsmittel erfolgt, können die
eigentlich für 2021 vorgesehenen Baumneuanpflanzungen im Frühjahr 2022
umgesetzt werden.
Anlagen:
1. Eingaben
aus der Bürgerbeteiligung
Anlagen 1 bis 16
2. Lagepläne der herzustellenden Baumstandorte
gem. der Abwägung
Anlagen 17 bis 24
3. Lagepläne der zusätzlich herzustellenden
Baumstandorte auf vorh. Grünflächen
Anlagen 25 bis 27
4. Systemskizze Baumstandort in Parkstreifen
Anlage 28