Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I:       Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten Abwägungen und Beschlussvorschläge.

 

II:      Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten Baumstandorte und die Angaben zur Bepflanzung.

 


Begründung:

 

zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 der Neuanpflanzung von Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock an dafür geeigneten Standorten in der Staufenstraße, der Ludgeristraße und der Bonifatiusstraße zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und Detailplanung durchzuführen. Auf die Vorlage 470/20 wird verwiesen.

 

Die Information und Bürgerbeteiligung zu den geplanten Neuanpflanzungen von Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock, an der Staufenstraße, der Ludgeristraße und der Bonifatiusstraße fand im Zeitraum vom 20.07.2021 bis zum 31.08.2021 statt.

Dazu wurden die Eigentümer der Grundstücke, die sich im Nahbereich von geplanten, neuen Baumstandorten befinden, angeschrieben und um Mitteilung von etwaigen Bedenken oder Anregungen gebeten.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche vorgetragen:

 

1. Eingabe (Anlagen 1 und 1 a)

Bitte, keine im Straßenraum vorhandenen Parkplätze durch Baumpflanzungen in Anspruch nehmen.

Von Anliegerseite wird eine Verschlechterung der Parkplatzsituation vor dem Mehrfamilienhaus befürchtet. Durch dann ggf. auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge würde auch der Busverkehr auf der Bonifatiusstraße beeinträchtigt. Vorgeschlagen wird eine Verschiebung der beiden geplanten Bäume nach Norden und Süden, aus dem vorhandenen Parkstreifen heraus.

 

Der südliche Baumstandort kann um etwa 15 m nach Süden in den ausreichend breiten Gehweg hinein verschoben werden. Der nördliche Baumstandort kann um etwa 5 m in den an den Parkstreifen anschließenden, ausreichend breiten Gehweg verschoben werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verschiebung der beiden Baumstandorte aus dem vorhandenen Parkstreifen in die südlich und nördlich anschließenden Gehwegflächen.

 

2. Eingabe (Anlage 2):

Bitte, keine im Straßenraum vorhandenen Parkplätze durch Baumpflanzungen in Anspruch nehmen.

Von Anliegerseite wird auf den Mangel an Parkplätzen für Bewohner der Bonifatiusstraße verwiesen. Auch Parkplätze für Besucher fehlen. Bei Pflanzung von 1-2 Bäumen im Bereich des Parkstreifens würden künftig noch mehr Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken.

 

Eine Verschiebung des an der Südseite des Parkstreifens geplanten Baumstandortes ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Auf dem betreffenden, anliegenden Grundstück sind eine Garage und eine ausreichend tiefe Zufahrt für das Abstellen eines weiteren Pkw vorhanden. Durch die geplante Baumanpflanzung wird ein Stellplatz am Ende des Parkstreifens entfallen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am südlichen Ende, innerhalb des vorhandenen Parkstreifens.

 

3. Eingabe (Anlage 3):

Bitte, auf die geplante Neuanpflanzung zu verzichten.

Baum würde Lichteinfall mindern und Ausblick aus dem Haus verstellen. Geplante Bäume würden zu groß und Beeinträchtigungen durch Frucht- oder Samenabwurf verursachen. Im Parkstreifen würden 1-2 von derzeit 4-5 Parkplätzen verloren gehen. Parkmöglichkeiten an der Bonifatiusstraße reichen heute schon nicht aus. Zur Feierabendzeit ist gegenüberliegende Fahrbahnseite schon durchgehend beparkt. Für gehbehinderte Bewohner ist es wichtig, direkt vor dem Haus in einen Pkw zusteigen zu können. In der Nähe steht schon seit Langem eine Birke im Straßenraum. Mit den erheblichen Verunreinigungen, die der Baum verursacht, haben sich Anlieger weitgehend arrangiert. Vorhandene Grünbeete in der Straße werden von der Stadt nicht ausreichend gepflegt.

 

Eine Verschiebung des an der Südseite des Parkstreifens geplanten Baumstandortes ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Der Verlust eines Stellplatzes am Ende des Parkstreifens ist zumutbar. Der Zustieg in ein an der Straßenseite stehendes Fahrzeug ist auch im Bereich der bestehenden, ausreichend breiten Zufahrt des unmittelbar benachbarten Grundstückes möglich. Die Baumart ist bisher noch nicht abschließend festgelegt. Es wird jedoch eine standortgerechte Laubbaumart verwendet, die keine übermäßigen Verunreinigungen durch Fruchtfall oder Samenflug verursachen wird.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am südlichen Ende, innerhalb des vorhandenen Parkstreifens.

 

4. Eingabe (Anlage 4 und 4 a):

Rücksichtnahme auf eine genehmigte neue Grundstückszufahrt

Von Anliegerseite wird auf eine bereits genehmigte neue Grundstückszufahrt im Bereich des geplanten Baumstandortes hingewiesen. Sofern die Zufahrt hierdurch nicht eingeschränkt wird, wird einer Baumanpflanzung unmittelbar nördlich der geplanten Zufahrt zugestimmt.

 

Mit dem vorgesehenen Baumstandort wird die mittlerweile bereits hergestellte Zufahrt nicht eingeschränkt.

 

Abwägungsbeschluss zu 4.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am vorgesehenen Standort unmittelbar nördlich der neu hergestellten Zufahrt.

 

5. Eingabe (Anlage 5):

Rücksichtnahme auf eine absehbar geplante neue Grundstückszufahrt

Von Anliegerseite wird auf eine absehbar geplante neue Grundstückszufahrt im Bereich des geplanten Baumstandortes und eine entsprechende, bereits genehmigte Planung des Nachbarn hingewiesen. Ein Lageplan mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt ist beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die geplante Zufahrt und der im Vorgartenbereich geplante Pkw-Stellplatz nicht dringend erforderlich, da in der Seitenstraße hinter dem Grundstück bereits eine zugeordnete Garage mit davor liegender Stellplatzfläche existieren. Ggf. wäre aber eine Zufahrt künftig auch noch nördlich des geplanten Baumstandortes möglich. Der geplante Baumstandort beeinträchtigt nicht die bereits ausreichende Erschließung des Grundstückes.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am vorgesehenen Standort.

 

6. Eingabe (Anlage 6):

Unterstützung der geplanten Anpflanzungen, jedoch Bitte um Erhaltung der bestehenden Parkplätze im Straßenraum.

Von Anliegerseite werden die geplanten Baumanpflanzungen an der Bonifatiusstraße begrüßt, jedoch wird darauf verwiesen, dass die Verkehrssituation heute schon angespannt ist und der Verlust von Stellplätzen im Straßenraum vermieden werden sollte.

 

Mit der Planung und der vorliegenden Abwägung wird auf eine möglichst weitgehende Vermeidung von Parkraumverlusten besonders geachtet. Allerdings lässt sich bei der Planung und Umsetzung von neuen Baumstandorten im vorhandenen Straßenbestand, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte, der Verlust von Stellplätzen nicht vollständig vermeiden.

 

Abwägungsbeschluss zu 6.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

7. Eingabe (Anlage 7 und 7 a):

Bitte um Verschiebung des Baumstandortes in den nördlich an den Parkstreifen anschließenden Gehwegbereich.

Von Anliegerseite wird auf die dringend benötigten Parkplätze vor den Häusern verwiesen. Der geplante Baumstandort sollte daher aus dem Parkstreifen in den nördlich anschließenden Gehwegbereich verlagert werden.

 

Die vorgeschlagene Verlagerung des geplanten Baumstandortes ist aufgrund dort vorhandener Versorgungsleitungen nicht zu realisieren. Die unmittelbar anliegenden Grundstücke verfügen bereits über Garagen und lange Zufahrten, die das Abstellen von weiteren Pkw vor den Garagen ermöglichen. Mit dem geplanten Baumstandort im Parkstreifen der Bonifatiusstraße wird ein Pkw-Stellplatz entfallen. Aufgrund der Bestandssituation wird dies hier als angemessen beurteilt.

 

Abwägungsbeschluss zu 7.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung eines Straßenbaumes am vorgesehenen Standort.

 

8. Eingabe (Anlage 8):

Baumstandorte versetzen, wenn Parkplätze entfallen würden. Praxen benötigen dringend die im Straßenraum vorhandenen Stellplätze.

Von Anliegerseite wird auf die Wichtigkeit der Parkplätze im Straßenraum für die Praxen vor Ort hingewiesen. Wenn Parkplätze tangiert werden, sollten geplante Baumstandorte verschoben werden.

 

Mit der Planung und der vorliegenden Abwägung wird auf eine möglichst weitgehende Vermeidung von Parkraumverlusten besonders geachtet. Allerdings lässt sich bei der Planung und Umsetzung von neuen Baumstandorten im vorhandenen Straßenbestand, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte, der Verlust von Stellplätzen nicht vollständig vermeiden.

 

Abwägungsbeschluss zu 8.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

9. Eingabe (Anlage 9):

Widerspruch gegen die geplanten Baumanpflanzungen vor dem Grundstück.

Von Anliegerseite wird auf die Behinderung der bestehenden Betriebszufahrt und die Zufahrten zu künftigen Baugrundstücken hingewiesen. Vorhandene Produktionsflächen des seit Langem ortsansässigen Betriebes würden durch Schattenwurf der geplanten Straßenbäume beeinträchtigt. Es würden 12 Pkw-Stellplätze auf dem Seitenstreifen entfallen, die unverzichtbar für die im Bereich befindlichen Gewerbebetriebe, die Kirchenbesucher und bei div. Veranstaltungen sind. Eine Straßenreinigung des Seitenstreifens wäre bei Baumpflanzungen nicht mehr möglich. Pflanzinseln und Bäume würden von der Stadt/TBR nicht gepflegt werden u. verunkrauten. Stadtteilbild würde sich weiter verschlechtern, und Einzelhandel weiter verdrängt werden. Betrieb kümmert sich schon seit vielen Jahren um Säuberung und Pflege der am Grundstück liegenden Straßen. Grundsätzlich werden Baumpflanzungen begrüßt, aber nicht in diesem Bereich. Auf alternative Standorte wurde bei einem Ortstermin hingewiesen.

 

Die im nördlichen Teil des Grundstückes vorgesehenen 2 Baumstandorte werden gestrichen. Der Baumstandort nördlich der bestehenden Betriebszufahrt würde eine künftig ggf. erforderliche zweite Zufahrt bei Grundstücksteilung verhindern. Aufgrund der nördlich bestehenden Bushaltestelle ist ein Verschieben des geplanten Baumstandortes weiter nach Norden nicht möglich. Der auf Höhe des Wohnhauses geplante Straßenbaumstandort würde in Konkurrenz zu vorhandenem Baumbewuchs im Vorgartenbereich stehen und soll daher entfallen. Die beiden am südlichen Grundstücksteil geplanten Baumstandorte werden zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Produktionsflächen führen und auch eine künftig ggf. erforderliche separate Erschließung des südlichen Grundstücksteiles nicht erschweren.

Der geplante Baumstandort am südlichen Ende des asphaltierten Mehrzweckstreifens ist aufzugeben, da hier für einen Straßenbaum eine ungünstige Konkurrenzsituation zu vorhandenem Baumbestand im Eckbereich des anliegenden Privatgrundstückes besteht.

Die gemäß der Abwägung vorgesehenen Baumanpflanzungen im Bereich des Mehrzweckstreifens werden für eine deutliche Aufwertung und Belebung des Straßenbildes und eine positive Gliederung des Straßenraumes sorgen. Mit den vorgesehenen Baumanpflanzungen sollen auch das Straßenbild und die Qualität des Ortsteiles aufgewertet werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 9.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

10. Eingabe (Anlage 10):

Geplanter Baumstandort an vorhandenem Straßeneinlauf.

Von Anliegerseite wird darauf hingewiesen, dass sich der geplante Baumstandort im Bereich eines vorhandenen Einlaufes (Sinkkasten) der Straßenentwässerung befindet.

 

Der geplante Baumstandort wird um ca. 4 m südlich angrenzend an den vorhandenen Straßeneinlauf verschoben. Der Straßeneinlauf bleibt bestehen. Die Straßenentwässerung wird durch die geplante Baumanpflanzung nicht beeinträchtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 10.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes entsprechend der Planung der Abwägung.

 

11. Eingabe (Anlage 11):

Bitte, Baumstandort vor dem Grundstück so anordnen, dass noch 2 Parkplätze erhalten bleiben. Bitte, Baumart mit nicht so kleinen Blättern und die keine Früchte entwickelt.

Von Anliegerseite wird vorgetragen, dass man mit der geplanten Baumpflanzung vor dem Grundstück einverstanden ist, bittet jedoch darum, dass weiterhin 2 Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Straße erhalten bleiben. Bezüglich der Baumart wird eine Baumart mit nicht zu kleinen Blättern gewünscht, die zudem auch keine Früchte entwickeln und abwerfen sollte. Am liebsten wären Feldahorn oder Spitzahorn.

 

Der geplante Baumstandort wird um ca. 4 m nach Süden verschoben. Es bleiben vor dem Grundstück 2 Pkw-Stellplätze auf dem asphaltierten Seitenstreifen erhalten (vor und hinter dem geplanten Baumstandort). Die Baumart ist noch nicht abschließend festgelegt. Die Wünsche hinsichtlich ausreichend großer Blätter und ohne eine relevante Fruchtausbildung werden bei der Auswahl der Baumart berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 11.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes entsprechend der Planung der Abwägung.

 

12. Eingabe (Anlage 12):

Widerspruch gegen die geplante Baumanpflanzung in Nähe des Gebäudes
und Einwand gegen 3 Baumanpflanzungen in Nähe von Gewerbehallen.

Von Anliegerseite wird die geplante Baumanpflanzung abgelehnt. Der Baumstandort ist zu nahe an dem hohen Wohngebäude vorgesehen. Für das Gebäude werden Gefährdungen durch das Wurzelwachstum und die Baumkrone gesehen. Das Gebäude würde von der Baumkrone berührt werden und verschmutzen und die Regenrinnen würden verstopft werden. Zudem würde der Lichteinfall beeinträchtigt werden.

 

Der geplante Baumstandort befindet sich in etwa 3,5 m Abstand zur Nordecke des hohen Mehrfamilienhauses. Relevante Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Bausubstanz durch das Wurzelwachstum des geplanten Straßenbaumes sind nicht zu erwarten. Aufgrund der Nähe zum Bestandsgebäude ist hier die Anpflanzung eines Straßenbaumes mit einer dauerhaft schmal-säulenförmigen Kronenform (Säulen-Eiche) vorgesehen. Dadurch können Beeinträchtigungen oder Verschmutzungen des Gebäudes weitestgehend vermieden werden. Auch wird es aufgrund des Standortes nordwestlich des Wohngebäudes und in Anbetracht der dauerhaft schmalen Kronenform zu keiner erheblichen Reduzierung des Tageslichteinfalls kommen.

 

Von Anliegerseite wird zudem auch die Anpflanzung von 3 Straßenbäumen vor einem mit Gewerbehallen bebauten Grundstück im Abschnitt der Bonifatiusstraße zwischen der Straße Am Stadtwalde und der Sandkampstraße als unverhältnismäßig erachtet. Die Sichtbarkeit der Hallen sei elementar und würde durch die geplanten Straßenbäume erheblich beeinträchtigt. Zudem bestünde bei dem südlichen Baumstandort eine Konkurrenzsituation zu einem größeren Bestandsbaum auf dem Anliegergrundstück.

 

Die Baumanpflanzungen an der Bonifatiusstraße, im Bereich der Gewerbeflächen zwischen der Straße Am Stadtwalde und der Sandkampstraße wurden entsprechend der Begründung zur Vorlage 470-20 bereits aus der weiteren Planung heraus genommen, da hier der Mehrzweckstreifen als mögliche Fahrradspur bereits vorgesehen war. Zwischenzeitlich ist der östliche Mehrzweckstreifen nun durchgehend als Radfahrstreifen neu markiert und entsprechend beschildert worden. Anpflanzungen werden hier daher nicht erfolgen.

 

Abwägungsbeschluss zu 12.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes in Nähe des Mehrfamilienhauses nördlich der Rolandstraße, entsprechend der Planung der Abwägung.

 

13. Eingabe (Anlage 13):

Widerspruch gegen Baumanpflanzung vor dem Grundstück.

Von Anliegerseite wird vorgetragen, dass eine Baumanpflanzung vor dem Grundstück ein großes Problem wäre. Die Einfahrt wäre gesperrt und auch das Parken nicht mehr möglich. Aufgrund der Kurvensituation würde eine schlechte Einsehbarkeit des Straßenraumes und Unfallgefahr entstehen. Im Gehweg würden Stromleitungen liegen und der Bürgersteig sei zu schmal für Baumanpflanzungen.

 

Offensichtlich handelt es sich hier um ein Missverständnis, da die Baumanpflanzung nicht vor dem Grundstück der betreffenden Anlieger, sondern auf der gegenüberliegenden Straßenseite, im Bereich des dort vorhandenen Parkstreifens geplant ist. Die hier geplante Baumanpflanzung führt nicht zu den angesprochenen Konflikten.

 

Abwägungsbeschluss zu 13.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes entsprechend der Planung der Abwägung.

 

14. Eingabe (Anlage 14 und 14 a):

Widerspruch gegen die geplante Baumanpflanzung vor dem Grundstück.

Von Anliegerseite wird der geplante Baumstandort für nicht geeignet erachtet. In dem Straßengrünbeet wurde kürzlich erst eine Straßenlaterne erneuert. Die Einfahrt auf das Grundstück mit einem Wohnwagen könnte erschwert werden. Die Stadt pflegt das Straßengrünbeet vor dem Grundstück mit der heckenartigen Bepflanzung heute schon unzureichend.

 

Mit der geplanten Baumanpflanzung wird ein ausreichender Abstand von etwa 3 m zu der im Grünbeet stehenden, hohen Mastleuchte eingehalten. Die bestehende Grundstückszufahrt ist ausreichend breit und wird durch die vorgesehene Baumanpflanzung nicht beeinträchtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 14.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes entsprechend der Planung der Abwägung.

 

15. Eingabe (Anlage 15):

Zustimmung zu geplanten Baumanpflanzungen, unter Berücksichtigung des bestehenden Hauszuganges.

Von Anliegerseite wird der Anpflanzung von Straßenbäumen vor den Mehrfamilienhäusern zugestimmt, sofern hierdurch der bestehende Eingangsweg nicht beeinträchtigt wird.

 

Durch die geplanten 3 Baumanpflanzungen wird der bestehende, zum Teil über die Straßengrünfläche verlaufende, Hauszugangsweg nicht beeinträchtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 16.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von 3 Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

16. Eingabe (Anlage 16):

Hinweis auf einen festgestellten Blindgängerverdachtspunkt

Von Anliegerseite wird auf einen festgestellten Blindgängerverdachtspunkt auf dem Grundstück in räumlicher Nähe zum geplanten Baumstandort hingewiesen.

 

Der im Straßenraum der Staufenstraße vor dem Anliegergrundstück festgestellte Blindgängerverdachtspunkt befindet sich in etwa 60 m Entfernung westlich des geplanten Baumstandortes. Hieraus resultiert kein Konflikt für die geplante Baumanpflanzung.

 

Abwägungsbeschluss zu 17.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung des Straßenbaumes entsprechend der Planung der Abwägung.

 

 

 

zu II: Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

 

 

Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der Bürgerbeteiligung

 

Nach den Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der Eingaben aus der Bürgerbeteiligung sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:

 

4 Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 9 bis 29

  • 2 Baumstandorte im Gehwegbereich vor den Häusern Bonifatiusstraße Nr. 9 und 15
  • 2 Baumstandorte im seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise) vor den Grundstücken Nr. 17/19 und Nr. 25/27
  • Verlust von ca. 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 3.500,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 14.000,- Euro

 

3 Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 31 bis 55

  • 3 Baumstandorte in drei seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise) vor den
    Grundstücken Nr. 31/33,  43/45 und 53 b
  • Verlust von ca. 3 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 4.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 12.000,- Euro

 

3 Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 81 bis 101

  • 3 Baumstandorte im seitlichen Mehrzweckstreifen (Asphaltbauweise) vor den Grundstücken Nr. 83 und 101
  • Verlust von ca. 3 Pkw-Stellplätzen im Straßen-Seitenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 7.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 21.000,- Euro

 

1 Baumneuanpflanzung vor dem Grundstück Bonifatiusstraße Nr. 143

  • 1 Baumstandort im seitlichen Mehrzweckstreifen (Asphaltbauweise) vor dem Grundstück Nr. 143
  • kein Stellplatzverlust im Straßen-Seitenraum.
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 6.500,-

 

2 Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Rolandstraße 41 (gegenüber Bonifatiusstraße 163) und vor Bonifatiusstraße Nr. 169

  • 2 Baumstandorte in zwei seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise) an den Grundstücken Rolandstraße Nr. 41 und Bonifatiusstraße 169
  • Verlust von 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 4.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 8.000,- Euro

 

2 Baumneuanpflanzungen vor den Grundstücken Bonifatiusstraße Nr. 180 und 184

  • 2 Baumstandorte in vorh. Straßengrünflächen vor Haus-Nr. 180 und 184
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 3.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 6.000,- Euro

 

1 Baumneuanpflanzung vor dem Grundstück Staufenstraße Nr. 78

  • 1 Baumstandort im seitlichen Parkstreifen (Pflasterbauweise) vor Haus-Nr. 78
  • Verlust von 1 Pkw-Einstellplatz im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: 4.000,- Euro

 

3 Baumneuanpflanzungen vor dem Grundstück Ludgeristraße Nr. 72 bis 76

  • 3 Baumstandorte auf städt. Straßengrünfläche vor Haus-Nr. 76
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 2.500,- Euro

 

 

 

Zusätzliche, kurzfristig umsetzbare Baumneuanpflanzungen

Zusätzlich zu den insgesamt 19 Baumneupflanzungen an den oben genannten, abschließend geprüften Baumstandorten, können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den 3 folgend genannten Standorten noch weitere insgesamt 14 Baumneuanpflanzungen auf bestehenden Straßengrünflächen im Stadtteil Schotthock kurzfristig umgesetzt werden:

 

2 Baumneuanpflanzungen auf Straßengrünfläche Bonifatiusstraße/Servatiistraße

  • 2 zusätzliche Baumpflanzungen auf bestehender Straßengrünfläche im südöstlichen Kreuzungsbereich
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.500,- Euro

 

1 Baumneuanpflanzung in vorh. Straßengrünbeet am Kreisverkehr Bonifatiusstr./Staufenstr.

  • 1 Baumanpflanzung auf Straßengrünbeet an Nordwestseite des Kreisverkehrs
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 800,- Euro

 

11 Baumneuanpflanzungen an Fuß- und Radweg Bergstraße-Habsburgerstraße

  • 11 Obstbaum-Neuanpflanzungen auf bestehendem Rasenstreifen an der Ostseite des Fuß- und Radweges Bergstraße-Habsburgerstraße
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 8.000,- Euro

 

 

Herstellungsmerkmale:

Für die Herstellung der neuen Baumstandorte auf bisher noch voll versiegelten Straßenflächen (Parkstreifen oder Gehwegflächen) sind folgende Herstellungsmerkmale vorgesehen und einzuhalten:

 

·         Mindestvolumen der Baumpflanzgruben/Baumstandort: 8 cbm

 

·         Verfüllung der Baumpflanzgruben mit gütegesichertem Baumpflanzsubstrat gem. FLL Richtlinie „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben, Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, Substrat für Pflanzgrubenbauweise 2, „überbaubar“, Körnung 0/32 oder 0/45 mm

 

·         Größe der offenen Baumscheibe bei Pflanzungen im Gehwegbereich mind. 2,0 qm, im Bereich von Park- und Mehrzweckstreifen mind. 4,0 qm

 

·         Einbau von mind. 2 Stück Tiefenbelüftung im Bereich der überbauten Pflanzgrube

 

·         Bepflanzung der offenen Baumscheibe mit standortgeeigneten bodendeckenden Gehölzen

 

·         Anpflanzung von für den Straßenraum geeigneten standortgerechten und stadtklimafesten Laubbaumarten und –sorten. Folgende Baumarten können verwendet werden: Spitzahorn (geeignete Sorten), Feldahorn, Silberlinde, Ulme (resistente Sorten), Gleditschie, Säulenhainbuche, Säuleneiche, Breitblättrige Mehlbeere, Rotesche, Robinie/Scheinakazie (geeignete Sorten), Eisenholzbaum

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auf der Haushaltsstelle 5501-011 „Stadtbäume“ (Finanzmittel aus dem jährlichen Ansatz von 80.000 Euro für neue Baumanpflanzungen im Stadtgebiet bzw. Projekt „1 Euro pro Einwohner für Baumneuanpflanzungen“) stehen für 2021 noch insgesamt ca. 119.000 Euro als frei verfügbare Mittel zur Verfügung.

Nach den bisherigen Kostenschätzungen reichen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die oben dargestellten, geplanten Baumneuanpflanzungen im Stadtteil Schotthock aus.

Aufgrund der weiteren Planungs- und Ausschreibungsprozesse ist eine Beauftragung und Umsetzung der Bepflanzungsmaßnahmen erst in 2022 möglich.

Die aktuell im Budget verfügbaren Mittel sollen daher in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Sofern die Übertragung der Haushaltsmittel erfolgt, können die eigentlich für 2021 vorgesehenen Baumneuanpflanzungen im Frühjahr 2022 umgesetzt werden.

 

 

 


Anlagen:

 

1.    Eingaben aus der Bürgerbeteiligung

 

Anlagen  1  bis  16

 

2.    Lagepläne der herzustellenden Baumstandorte gem. der Abwägung


Anlagen  17  bis  24

 

3.    Lagepläne der zusätzlich herzustellenden Baumstandorte auf vorh. Grünflächen

 

Anlagen  25  bis  27

 

4.    Systemskizze Baumstandort in Parkstreifen

 

Anlage 28