Betreff
Erweiterung der Südeschgrundschule
Vorlage
576/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.      Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auf Basis der vorgelegten Planungen die Zügigkeiten der Grundschulen für folgende Schulen ab dem Schuljahr 2023/24 grundsätzlich wie folgt festgelegt werden könnten:

·         Südeschschule          3-Zügig

·         Annetteschule           4-Zügig.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungen der Zügigkeiten im Rahmen des Musterraumprogramms für Grundschulen an der Südeschschule und Annetteschule zu prüfen und die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in der Sitzung vom 09.07.2019 die Zügigkeit der Südeschschule ab dem Schuljahr 2023/24 neu festgelegt. Ab dem genannten Schuljahr sollen in der Südeschschule 4 Züge beschult werden. Im Rahmen der Grundschuloffensive ist in diesem Zusammenhang das standardisierte Raumprogramm (Vorlage 096/17 und 373/21) umzusetzen. Dementsprechend wurden Machbarkeitsstudien durch die Hochbauverwaltung erstellt und einer politischen Arbeitsgruppe vorgestellt. Die Entwicklung der Varianten zeigte unter anderem, dass die Größenordnung der Erweiterung am Standort Südeschschule bei weitem die bisherigen Grundschulerweiterungen im Rahmen der Grundschuloffensive in Bezug auf die Fläche und die finanziellen Auswirkungen übersteigt. Dies nahm der Bau- und Mobilitätsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss am 09.09.2021 zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung die Zügigkeiten der Schulen in dem betroffenen Stadtbezirk im Hinblick auf deren Erweiterbarkeit zu untersuchen. (vgl. Vorlage 417/21).

 

Die Südeschschule besteht aus einem Hauptstandort an der Elter Str. 145 und dem Nebengebäude Konradschule Elter Str. 285. Der Nebenstandort Konradschule bezieht seine Schülerschaft hauptsächlich aus dem Stadtteil Südesch und ist stabil 1-zügig. Der Hauptstandort der Südeschschule wird hauptsächlich von Schülern aus dem Stadtteil Eschendorf Nord besucht.  Zurzeit werden am Hauptstandort grundsätzlich 2 Züge unterrichtet. In dem gleichen Stadtteil des Hauptstandortes der Südeschschule sind zwei weitere Grundschulen verortet, die Johannesschule Eschendorf und die Annetteschule.

 

 

 

 

 

Die Zügigkeiten der Grundschulen stellen sich entsprechend dem Ratsbeschluss vom 09.07.2019 wie folgt dar:

 

Annetteschule                                               3-zügig

Johannesschule Eschendorf                       3-zügig

Südeschschule                                  4-zügig (ab SJ 23/24)

 

Im Rahmen der Grundschuloffensive wurde die Johannesschule Eschendorf bereits für eine 3-Zügigkeit ausgebaut. Die Baumaßnahme wurde 2021 abgeschlossen.

 

Bei der Untersuchung der Zügigkeiten in den betroffenen Stadtteilen sind grundsätzlich 4 Szenarien möglich:

 

1.      Ausbau des Hauptstandortes der Südeschschule für eine 2-zügige Grundschule und gleichzeitiger Ausbau des Nebengebäudes Konradschule für eine 2-zügige Grundschule

2.      Aufgabe der bisherigen Standorte der Südeschschule und Neubau einer 4-zügigen Grundschule an einem neuen Standort im Stadtteil

3.      Aufgabe der bisherigen Standorte der Südeschschule und Nutzung freistehender Schulgebäude im Stadtteil

4.      Ausbau des Hauptstandortes der Südeschschule für eine 2-zügige Grundschule, Ausbau des Nebenstandortes Konradschule für eine 1-zügige Grundschule und Erweiterung eines Zuges an einer Grundschule im Stadtteil.

 

*Ausbau bezieht sich auf die Umsetzung des beschlossenen Musterraumprogramms für Grundschulen (vgl. Vorlage 096/17 und 373/21)

 

Zu 1.:

Für die Umsetzung des Raumprogramms einer 2-zügigen Grundschule würde sich die anzubauende Fläche im Vergleich zu den erstellten Entwürfen erheblich verringern. Dementsprechend würden die Kosten auch geringer ausfallen. Für die Konradschule wurde bereits ein Entwurf für den Ausbau zu einer 1-zügigen Grundschule nach dem Musterraumprogramm erstellt. Die Kosten hierfür wurden mit 5 Mio. Euro kalkuliert. Durch die Umsetzung eines weiteren Zuges sind mit entsprechend höheren Kosten zu rechnen. Zudem müsste ggf. bei der Einrichtung eines zweiten Zuges an der Konradschule Räume für Betreuungsmöglichkeiten und eine Mensa geschaffen werden. Hierfür sind zusätzliche Flächen und weitere finanzielle Mitte notwendig.

 

Zu 2.:

Bei Aufgabe des Schulgrundstückes des bisherigen Standortes wäre eine Vermarktung nach Abriss möglich. Die bestehenden Gebäudeteile sind alle noch nutzbar. Eine Nutzung im Istzustand ist aber für Dritte nicht attraktiv.

Zu Umsetzung eines Neubaus einer 4-zügigen Grundschule ist ein vergleichbar großes Grundstück notwendig. Neben dem Schulgebäude müsste eine Sporthalle, die für den Schulbetrieb ausreichend ist (min. 2-fach Halle) geschaffen werden. In unmittelbarer Nähe zur Südeschschule befindet sich das Neubaugebiet Eschendorf Aue. Alle Grundstücke sind bereits in der Vermarktung. Es wurden lediglich Flächen für Kindergartenneubauten berücksichtigt. Demnach steht in diesem Gebiet kein geeignetes Grundstück zur Verfügung. Auch im weiteren Umfeld des bisherigen Standortes bzw. im Stadtteil befinden sich keine freien Flächen, die für einen Schulneubau geeignet sind.

 

 

Zu 3.:

Im Stadtteil Eschendorf Nord befindet sich das Schulgebäude der ehemaligen Overbergschule. Die Overbergschule wurde seinerzeit als 3-zügige Hauptschule geführt. Das Gebäude wurde im Jahr 2020 für eine 2-zügige Grundschule digital ausgebaut und renoviert. Aktuell findet dort bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 der Schulbetrieb der Paul-Gerhardt-Schule statt. Zudem sind Gebäudeteile an die freie Waldorfschule Rheine e.V. vermietet. Die Walddorfschule wurde im Jahr 2017 gegründet und befindet sich im Aufbau. Der Mietvertrag mit der Stadt Rheine sichert der Waldorfschule eine sukzessive Nutzung des gesamten Schulgebäudes zu. Die Anmeldezahlen der Waldorfschule zeigen, dass die Schulform von Eltern und Schüler/innen angenommen wird und die Vielfältigkeit der Schullandschaft in Rheine bereichert.

Grundsätzlich könnte das Gebäude der ehemaligen Overbergschule als Standort für die Südeschgrundschule in Betracht gezogen werden. Als Übergangsstandort für die Paul-Gerhardt-Grundschule wurde der Gebäudeteil A für eine zweizügige Grundschule bereits auf der Grundlage des standardisierten Raumprogramms für Grundschulen ertüchtigt. Weitere Ertüchtigungen müssten in Bezug auf aktuell an die Freie Schule Rheine e.V. (Waldorfschule) vermieteten Gebäudeteile erfolgen. Dem entgegen steht der aktuell geschlossene Mietvertrag mit dem Verein, der entsprechend der Bedarfe der Schule die Anmietung weiterer Flächen der ehemaligen Overbergschule zusagt. Ein alternativer Standort könnte dem Verein derzeit nicht angeboten werden. Eine Aufkündigung des Mietverhältnisses hätte somit erheblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung oder gar das Fortbestehen der Schule in Rheine. 

 

 

 

Zu 4.:

Ein Ausbau des Hauptstandortes der Südeschschule wird auf Punkt 1 verwiesen. Ein Ausbau des Gebäudes Konradschule für eine 1-zügige Grundschule ist entsprechend des Musterraumprogramms möglich. Die Kosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 5 Mio. Euro.

Für die Auslagerung eines Zuges an eine andere Grundschule kommen im Stadtteil die Annetteschule und die Johannesschule Eschendorf in Frage.

Die Johannesschule Eschendorf liegt ca. 1,7 km und die Annetteschule 2,5 km entfernt von dem Hauptstandort der Annetteschule.

Im Grundschulbereich ist es aus pädagogischen Gründen in vieler Hinsicht sinnvoll, dass Kinder die Grundschule fußläufig erreichen können. Im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung gilt ein Fußweg von bis zu 2 km für einen Grundschüler/in als zumutbar. Betrachtet man das Umfeld von 2 km um die Schulen stellt sich das mögliche Gebiet wie folgt dar:

 

 

Der Radius der Schulen zeigt verschiedene Überschneidungen. Es wird unter anderem deutlich, dass auch das Neubaugebiet Eschendorf Aue fußläufig von der Annetteschule und Johannesschule Eschendorf erreichbar ist.

Die folgende Grafik zeigt zudem die Wohnorte der bisher geborenen Kinder, die zukünftig die Schulen besuchen werden. Zuzüge sind in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.

 

 

Eine entsprechendes PDF Dokument ist der Vorlage als Anlage 1 Übersichtskarte beigefügt. Individuelle Filtermöglichkeiten und Ansichten für alle Schulen sind hier möglich.

 

Die Graphik zeigt, dass ein Großteil der Schüler/innen in den überschneidenden Flächen wohnt. Unter Berücksichtigung eines zumutbaren Schulweges (kurze Füße-kurze Wege) ist eine Umleitung eines weiteren Zuges an eine andere Grundschule im Stadtteil möglich.

 

Die Johannesschule Eschendorf wurde im Rahmen der Grundschuloffensive bereits angebaut. Die Fertigstellung erfolgte in 2021. Durch die Baumaßnahme wurde die 3-Zügigkeit ermöglicht. Eine Unterbringung eines weiteren Zuges ist im Bestandsgebäude nicht möglich. Hierfür wäre eine weitere Baumaßnahme, die neben dem Schulgebäude auch die Betreuungsräumlichkeiten erweitert notwendig.

 

Die Annetteschule wurde bisher noch nicht im Rahmen der Grundschuloffensive umgebaut. Entsprechend der beschlossenen Priorisierung ist die Umsetzung des Raumprogramms nach Abschluss der Paul-Gerhardt-Schule geplant. Neben einem Anbau kommt bei der Annetteschule alternativ ein möglicher Kauf von geeigneten Gebäuden in unmittelbarer Nähe zur Schule in Betracht. Hierdurch wäre eine Umsetzung bereits zum Schuljahr 2023/24 möglich.

 

In Abwägung der beiden möglichen Standorte scheint ein weiterer Anbau an der Johannesschule Eschendorf nicht wirtschaftlich. Eine Installation eines weiteren Zuges an der Annetteschule ist durch Ankauf von Räumlichkeiten und ggf. kleineren Baumaßnahmen möglich.

 

Fazit:

Die Schülerzahlen sind für die kommenden Jahre steigend prognostiziert. Daher wurde für die Südeschschule eine neue Zügigkeit festgelegt. Aufgrund der Schülerströme wäre es grundsätzlich möglich, die Zügigkeit der Südeschschule ab dem Schuljahr 2023/24 auf 3 Züge zu begrenzen und die Zügigkeit der Annetteschule auf 4 Züge zu erhöhen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Umsetzungen der Zügigkeiten im Rahmen des Musterraumprogramms für Grundschulen an der Südeschschule und Annetteschule zu prüfen und die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln und dem Schulausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtskarte