Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss beschließt das erweiterte Musterraumprogramm (Anlage 2) für die
Elsa-Brändström-Realschule.
2. Der
Schulausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des erweiterten
Musterraumprogramms die weiteren Planungsschritte für den Neubau der Realschule
am Standort des Emslandstadions umzusetzen.
Begründung:
Bisherige Beschlüsse des
Schulausschusses:
In der Ratssitzung vom 9. Juli
2019, Vorlage 219/19, wurde die Erhöhung der Zügigkeit der
Elsa-Brändström-Realschule auf 6 Züge beschlossen.
Der Schulausschuss der Stadt
Rheine hat mit Vorlage 393/19 am 6. November 2019 ein Musterraumprogramm für
Realschule beschlossen.
Außerdem wurde in dieser
Sitzung die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungsschritte für eine
Erweiterung/einen Umbau einzuleiten.
Mit der Vorlage 001/20
„Zügigkeitsoffensive –Elsa-Brändström-Realschule –Standortentscheidung“ wurde
nach Empfehlung durch den Schulausschuss und den Sportausschuss vom
Bauausschuss am 30.01.2020 beschlossen, dass die Elsa-Brändström-Realschule im
Bereich des heutigen Emslandstadions ein neues Schulgebäude und eine Sporthalle
erhalten soll.
Entwicklung der
Elsa-Brändström-Realschule:
Die Schülerzahlen im
Stadtgebiet der Stadt Rheine sind steigend und haben die Erhöhung der
Zügigkeiten für fast alle städtischen Schulen notwendig gemacht.
Durch die Erhöhung der
Zügigkeiten ist unter Berücksichtigung des gemeinsamen Lernens von 900
Schülerinnen und Schülern für die Elsa-Brändström-Realschule auszugehen. Diese
verteilen sich auf 6 Jahrgänge. Hierbei ist die Reduzierung des
Klassenfrequenzwertes auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgrund des
gemeinsamen Lernens (siehe Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des
Landes NRW vom 15.10.2018) berücksichtigt. Die Elsa-Brändström-Realschule wird
als Halbtagsschule geführt.
Erweiterung des bestehenden
Musterraumprogrammes der Elsa-Brändström-Realschule:
Schule hat in den letzten
Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der reinen
Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden
Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den
Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen.
Dennoch gibt es aktuell keine
gesetzlichen Anforderungen des Landes NRW oder des Bundes für Raumprogramme der
Schulen. Der Runderlass des Ministeriums „Grundsätze für Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen vom 19.10.1995“
hat seit 31.12.2010 keine Wirkung. Auch für die baulichen Umsetzungen der Inklusion
gibt es aktuell keine Grundlagen des Gesetzgebers. Gerade in diesem Bereich
können durch die gemachten Erfahrungen in den Schulen Anforderungen neu
festgestellt werden.
In der gemeinsamen Sitzung des
Bau- und Mobilitätsausschusses sowie des Schulausschusses am 09.09.2021
(Vorlage 410/21) wurde der Entwurf für den Neubau vorgestellt und die
Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der Umsetzung des Gebundenen Ganztags
auf Basis des vorliegenden Raumkonzeptes zu prüfen.
Daher wurde seitens der
Schulverwaltung die Erweiterung des Musterraumprogrammes vorbereitet, die
optional die Einrichtung eines Offenen Ganztags und perspektivisch die
Einrichtungen eines Gebundenen Ganztags ermöglicht.
Bei der aktuellen Aufstellung
der Erweiterung des Musterraumprogrammes für die Elsa-Brändström-Realschule für
die Anforderungen einer gebundenen Ganztagsschule wurden neben dem vom
Schulausschuss beschlossenen Raumprogramm der Sekundarschulen auch die
Erfahrungen aus der baulichen Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums berücksichtigt.
Ein weiterer wichtiger
Bestandteil sind ebenfalls die Erfahrungsberichte der Schulen.
Zusammen mit der Schulleitung
der Elsa-Brändström-Realschule wurde das bestehende Raumprogramm unter
Berücksichtigung schulpädagogischer und –fachlicher Anforderungen und Bedarfe
detailliert besprochen.
Seitens der Schulleitung wurde darauf
hingewiesen, dass die Planung der erweiterten Flächenbedarfe so variabel
gestaltet werden soll, dass sich die jeweiligen Anforderungen des offenen und
gebundenen Ganztags je nach aktuellem Stand der Schulform an die benötigten
Raumbedarfe anpassen können.
Vergleicht man das ursprüngliche Musterprogramm aus November
2019 und den jetzt aktualisierten Bedarf, ergibt sich der wesentliche
Mehrbedarf im Bereich der Mensa und der Aufenthaltsflächen.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit
erhalten, ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen. Hierfür ist eine
Mensa/Speiseraum mit dazugehöriger Küche notwendig. Eine Nutzung der Mensa im
Mehrschichtsystem ist möglich und kann in den Stundenplänen berücksichtigt
werden. Die Küche ist so auszulegen, dass eine Frischzubereitung erfolgen kann.
Aufenthaltsflächen
müssen so in die Schule/das Schulgebäude integriert werden, dass sie den
„ganzen Tag“ nutzbar sind. Eine Separierung hat nicht nur gravierende
pädagogische Nachteile. Es führt darüber hinaus zu Leerstand und ist nicht
ressourceneffektiv. Regenerationsbereiche im Ganztag können z. B. auch externe
Lernorte während der Unterrichtsphase sein oder Rückzugsbereiche für die
Inklusion. Daher gehen die Überlegungen für die Nutzung von multifunktional
nutzbaren Flächen wie z.B. Lerninseln von einer weitgehenden Integration der
Ganztags-Aufenthaltsflächen aus. Die Schulleitung bittet darum die
Aufenthaltsflächen so zu gestalten, dass eine altersangemessene Beaufsichtigung
der Schülerinnen und Schüler möglich ist.
Mit der Option der Einrichtung einer gebundenen
Ganztagsschule haben die Lehrkräfte eine lange Verweildauer an den Schulen. Die
notwendig räumlichen Ressourcen für die Unterrichts Vor- und Nachbereitung
wurden bereits im Musterraumprogramm im November 2019 ohne Berücksichtigung des
gebundenen Ganztags in Anlehnung an die Musterraumprogramme der Sekundarschulen
eingeplant. In den Lehrerarbeitszimmern sind PC-Arbeitsplätze vorzusehen. Sog.
Sprechzimmer dienen zum reinen Informations- und Austauschbedarf. Diese sollen
als multifunktionale Büros für verschiedene Nutzungen vorgehalten werden, z.B.
Elterngespräche, ASD, Bezirkspolizei, Streitschlichter oder auch kleine
Abteilungskonferenzen. Insofern sind für diese Nutzungen keine zusätzlichen
Anpassungen oder Erweiterungen notwendig.
Der Neubau der Elsa-Brändström-Realschule wird
voraussichtlich in 2025 fertiggestellt werden. Daher soll die bauliche
Umsetzung des offenen bzw. gebundenen Ganztags bereits jetzt eingeplant werden,
um größere bauliche Maßnahmen nach Inbetriebnahme der neuen Schule zu
vermeiden.
Anlagen:
1. Musterraumkonzept 6-zügige Schule im gegliederten System Halbtagsschule Soll-Ist-Vergleich, aktueller Arbeitsstand
2. Synopse: Gegenüberstellung Mehrbedarf an Mensa und Aufenthaltsflächen für den gebundenen Ganztag als erweitertes Musterraumprogramm