Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss beschließt das erweiterte Musterraumprogramm (Anlage 2) für die Elsa-Brändström-Realschule.

2.   Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des erweiterten Musterraumprogramms die weiteren Planungsschritte für den Neubau der Realschule am Standort des Emslandstadions umzusetzen.

 


Begründung:

 

Bisherige Beschlüsse des Schulausschusses:

 

In der Ratssitzung vom 9. Juli 2019, Vorlage 219/19, wurde die Erhöhung der Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule auf 6 Züge beschlossen.

Der Schulausschuss der Stadt Rheine hat mit Vorlage 393/19 am 6. November 2019 ein Musterraumprogramm für Realschule beschlossen.

Außerdem wurde in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungsschritte für eine Erweiterung/einen Umbau einzuleiten.

Mit der Vorlage 001/20 „Zügigkeitsoffensive –Elsa-Brändström-Realschule –Standortentscheidung“ wurde nach Empfehlung durch den Schulausschuss und den Sportausschuss vom Bauausschuss am 30.01.2020 beschlossen, dass die Elsa-Brändström-Realschule im Bereich des heutigen Emslandstadions ein neues Schulgebäude und eine Sporthalle erhalten soll.

 

Entwicklung der Elsa-Brändström-Realschule:

 

Die Schülerzahlen im Stadtgebiet der Stadt Rheine sind steigend und haben die Erhöhung der Zügigkeiten für fast alle städtischen Schulen notwendig gemacht.

Durch die Erhöhung der Zügigkeiten ist unter Berücksichtigung des gemeinsamen Lernens von 900 Schülerinnen und Schülern für die Elsa-Brändström-Realschule auszugehen. Diese verteilen sich auf 6 Jahrgänge. Hierbei ist die Reduzierung des Klassenfrequenzwertes auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgrund des gemeinsamen Lernens (siehe Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018) berücksichtigt. Die Elsa-Brändström-Realschule wird als Halbtagsschule geführt.

 

Erweiterung des bestehenden Musterraumprogrammes der Elsa-Brändström-Realschule:

 

Schule hat in den letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen.

 

Dennoch gibt es aktuell keine gesetzlichen Anforderungen des Landes NRW oder des Bundes für Raumprogramme der Schulen. Der Runderlass des Ministeriums „Grundsätze für Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen vom 19.10.1995“ hat seit 31.12.2010 keine Wirkung. Auch für die baulichen Umsetzungen der Inklusion gibt es aktuell keine Grundlagen des Gesetzgebers. Gerade in diesem Bereich können durch die gemachten Erfahrungen in den Schulen Anforderungen neu festgestellt werden.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses sowie des Schulausschusses am 09.09.2021 (Vorlage 410/21) wurde der Entwurf für den Neubau vorgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der Umsetzung des Gebundenen Ganztags auf Basis des vorliegenden Raumkonzeptes zu prüfen.

 

Daher wurde seitens der Schulverwaltung die Erweiterung des Musterraumprogrammes vorbereitet, die optional die Einrichtung eines Offenen Ganztags und perspektivisch die Einrichtungen eines Gebundenen Ganztags ermöglicht.

 

Bei der aktuellen Aufstellung der Erweiterung des Musterraumprogrammes für die Elsa-Brändström-Realschule für die Anforderungen einer gebundenen Ganztagsschule wurden neben dem vom Schulausschuss beschlossenen Raumprogramm der Sekundarschulen auch die Erfahrungen aus der baulichen Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums berücksichtigt.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind ebenfalls die Erfahrungsberichte der Schulen.

 

Zusammen mit der Schulleitung der Elsa-Brändström-Realschule wurde das bestehende Raumprogramm unter Berücksichtigung schulpädagogischer und –fachlicher Anforderungen und Bedarfe detailliert besprochen.

 

Seitens der Schulleitung wurde darauf hingewiesen, dass die Planung der erweiterten Flächenbedarfe so variabel gestaltet werden soll, dass sich die jeweiligen Anforderungen des offenen und gebundenen Ganztags je nach aktuellem Stand der Schulform an die benötigten Raumbedarfe anpassen können.

 

Vergleicht man das ursprüngliche Musterprogramm aus November 2019 und den jetzt aktualisierten Bedarf, ergibt sich der wesentliche Mehrbedarf im Bereich der Mensa und der Aufenthaltsflächen.

 

Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen. Hierfür ist eine Mensa/Speiseraum mit dazugehöriger Küche notwendig. Eine Nutzung der Mensa im Mehrschichtsystem ist möglich und kann in den Stundenplänen berücksichtigt werden. Die Küche ist so auszulegen, dass eine Frischzubereitung erfolgen kann.

 

Aufenthaltsflächen müssen so in die Schule/das Schulgebäude integriert werden, dass sie den „ganzen Tag“ nutzbar sind. Eine Separierung hat nicht nur gravierende pädagogische Nachteile. Es führt darüber hinaus zu Leerstand und ist nicht ressourceneffektiv. Regenerationsbereiche im Ganztag können z. B. auch externe Lernorte während der Unterrichtsphase sein oder Rückzugsbereiche für die Inklusion. Daher gehen die Überlegungen für die Nutzung von multifunktional nutzbaren Flächen wie z.B. Lerninseln von einer weitgehenden Integration der Ganztags-Aufenthaltsflächen aus. Die Schulleitung bittet darum die Aufenthaltsflächen so zu gestalten, dass eine altersangemessene Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler möglich ist.

 

Mit der Option der Einrichtung einer gebundenen Ganztagsschule haben die Lehrkräfte eine lange Verweildauer an den Schulen. Die notwendig räumlichen Ressourcen für die Unterrichts Vor- und Nachbereitung wurden bereits im Musterraumprogramm im November 2019 ohne Berücksichtigung des gebundenen Ganztags in Anlehnung an die Musterraumprogramme der Sekundarschulen eingeplant. In den Lehrerarbeitszimmern sind PC-Arbeitsplätze vorzusehen. Sog. Sprechzimmer dienen zum reinen Informations- und Austauschbedarf. Diese sollen als multifunktionale Büros für verschiedene Nutzungen vorgehalten werden, z.B. Elterngespräche, ASD, Bezirkspolizei, Streitschlichter oder auch kleine Abteilungskonferenzen. Insofern sind für diese Nutzungen keine zusätzlichen Anpassungen oder Erweiterungen notwendig.

 

Der Neubau der Elsa-Brändström-Realschule wird voraussichtlich in 2025 fertiggestellt werden. Daher soll die bauliche Umsetzung des offenen bzw. gebundenen Ganztags bereits jetzt eingeplant werden, um größere bauliche Maßnahmen nach Inbetriebnahme der neuen Schule zu vermeiden.

 

 


Anlagen:

 

1.      Musterraumkonzept 6-zügige Schule im gegliederten System Halbtagsschule Soll-Ist-Vergleich, aktueller Arbeitsstand

2.      Synopse: Gegenüberstellung Mehrbedarf an Mensa und Aufenthaltsflächen für den gebundenen Ganztag als erweitertes Musterraumprogramm