Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Geschäftsführer Christoph Isfort und Siegfried Müller werden für weitere fünf Jahre ab dem 1. Januar 2022 wiederbestellt.
Begründung:
Die derzeitigen Geschäftsführer Christoph
Isfort und Siegfried Müller wurden auf Empfehlung des Aufsichtsrates von der
Gesellschafterversammlung am 27. Dezember 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017
zu Geschäftsführern der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH bestellt.
Die Amtszeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3
des Gesellschaftsvertrages jeweils auf fünf Jahre begrenzt, wobei eine
wiederholte Bestellung zulässig ist.
Gemäß § 6 Abs. 5
Buchst. e) des Gesellschaftsvertrags ist für die Bestellung und Abberufung
eines Geschäftsführers die Gesellschafterversammlung zuständig. wobei dieser
Beschluss gemäß § 9 Abs. 2 vorab durch den Aufsichtsrat beraten werden soll und
von diesem eine Beschlussempfehlung abgeben werden soll. Der Aufsichtsrat hat in
seiner Sitzung am 29. September 2021 diesen Beschluss vorberaten und einstimmig
empfohlen.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.