Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zu coronabedingten Fördermitteln zur Kenntnis.
Begründung:
I.
Übersicht Förderprogramme
Seitens des Landes NRW wurden zur Verminderung der pandemiebedingten Unterrichtsausfälle verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Eine Übersicht ist dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt.
Im Folgenden erfolgt eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Förderbausteine:
Extra-Zeit
1. Extra-Zeit zum Lernen
-
Förderung von Schüler/innen auf
fachlicher und persönlicher Ebene
-
Schaffung einheitlicher Strukturen
durch die Schulverwaltung um Schulen der Umsetzung des Programmes zu
unterstützen.
2. Extra-Zeit für Bewegung
-
Förderung von sportpraktischen
Gruppenangeboten – sowohl nach Ende des Schultages als auch in den Ferien
-
Antragsberechtigt sind Sportvereine und
Träger der freien Jugendhilfe – die Mittel werden nicht der Stadt Rheine zur
Verfügung gestellt
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
3. Schulsozialarbeit
-
Förderung von zusätzlichen Angeboten
der sozialen Arbeit an Schulen
- weitere
Berichterstattung in Vorlage 569/21
4. Jugendarbeit
-
Förderung von zusätzlichen
Freizeitangeboten und Ferienfreizeiten der Träger der Kinder- und Jugendarbeit
-
Antragsberechtigt sind Träger der
freien Jugendhilfe
Extra-Geld
5. Schulträgerbudget
-
Förderung für die Schaffung
schulübergreifender Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen
6. Schulscharfe Budgets
-
Förderung von schulbezogenen Maßnahmen
zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite (bspw. Anschaffung von Fördermaterial,
Teambuildingmaßnahmen…)
7. Bildungsgutscheine
-
Förderung von weitergehenden
Förderangeboten für einzelne Schüler/innen
Extra-Personal
8. Fortsetzung Helferprogramm OGS
-
Förderung zur Kompensation des
zusätzlichen Corona-Aufwandes in der OGS
9. Lehrpersonal an Schulen
-
Förderung von zusätzlichem Personal an
Schulen zur Unterstützung beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände
-
Die Anforderung von Personal erfolgt
direkt über die Schulen
Mit der Vorlage 370/21 wurden dem Schulausschuss bereits die Grundzüge und bisherige Umsetzung von Maßnahmen aus den Coronaförderprogrammen des Landes NRW vorgestellt sowie die perspektivische weitere Umsetzung skizziert. Hier wurde primär auf das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ (Förderbaustein 1) abgestellt.
II.
Sachstand und Finanzierung
Wie der obenstehenden Übersicht der Förderangebote zu entnehmen ist, bestehen hier unterschiedliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Beantragung und Umsetzung. Die einzelnen Zuständigkeiten sind in der Anlage 1 farblich hervorgehoben.
In den weiteren Ausführungen wird auf die Förderbausteine 1, 3, 5, 6, 7 und 9 eingegangen, da sich diese ganz oder teilweise in der Zuständigkeit der Schulverwaltung befinden.
Förderbaustein 1 –
Extra-Zeit zum Lernen
Auf die Inhalte der Vorlage 370/21 wird verwiesen. Es fanden zwischenzeitlich weitere schulische Nachhilfeangebote in den Herbstferien statt. Die gesamten Kosten für dieses Förderprogramm stellen sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Ergebnisplan
Erträge: 111.388,72 €
Aufwendungen: 139.235,90 €
Verminderung Eigenkapital: 27.847,18 €
Weitere Angebote werden in 2022 folgen. Hierfür sind im Mittelansatz 50.000 Euro vorgesehen.
Förderbaustein 3 –
Schulsozialarbeit
Es wird auf die Inhalte der Vorlage 569/21 verwiesen, die ebenfalls in der Schulausschusssitzung am 10.11.2021 beraten werden wird. Der finanzielle Umfang dieses Förderprogramms stellt sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:
Ergebnisplan
Erträge: 278.200,60 €
Aufwendungen: 278.200,60 €
Verminderung Eigenkapital: 0 €
Förderbaustein 5 –
Schulträgerbudget
Die Mittel sind zwischenzeitlich bei der Stadt Rheine
eingegangen. Für das Jahr 2021 wird das Schulträgerbudget unmittelbar an die
städtischen Schulen weitergeleitet, um damit Projekte im Bereich der
Schulsozialarbeit, der Aufarbeitung von Lernrückständen und des
gemeinschaftlichen Miteinanders umzusetzen. So können alle Schulformen und
Altersgruppen von zusätzlicher Schulsozialarbeit und weiteren Angeboten
profitieren. Für das Jahr 2022 wird eine ähnliche Zielsetzung verfolgt, jedoch
plant der Schulträger, in Kooperation mit freien Trägern ein Grundangebot zur
Aufarbeitung von Lernrückständen aufzulegen. Darüber hinaus sollten die Schulen
voraussichtlich erneut eigenständig über die Mittelverwendung zugunsten von
Schulsozialarbeit entscheiden können.
Der finanzielle Umfang dieses Förderprogramms stellt sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:
Ergebnisplan
Erträge: 229.156,00 €
Aufwendungen: 229.156,00 €
Verminderung Eigenkapital: 0 €
Förderbaustein 6 –
Bildungsgutscheine
Die Mittel sind i. H. v. 171.865 Euro vom Land bereitgestellt worden. Laut Förderrichtlinie sind 50 v.H. dieser Mittel aufgrund der Schülerzahlen an die Schulen zu verteilen. Bezüglich der Festlegung eines Verteilungsschlüssels der übrigen 50 v.H. wurden nach Aussage der Bezirksregierung weitere Hinweise der Landesregierung zum Verfahren angekündigt. Diese liegen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Sobald hier ein neuer Kenntnisstand besteht, wird jedoch umgehend eine Freigabe der der Mittel erfolgen.
Förderbaustein 7
- Fortsetzung Helferprogramm OGS
Die Mittel für das Förderprogramm sind zwischenzeitlich beantragt und mit den Trägern und Caterern im Schulbereiche kommuniziert worden. Der finanzielle Umfang dieses Förderprogramms stellt sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:
Ergebnisplan
Erträge: 89.169,20 €
Aufwendungen: 89.169,20 €
Verminderung Eigenkapital: 0 €
Förderbaustein 9 –
Schulscharfe Budgets
Die Mittel für die Schulscharfen Budgets sind ebenfalls bei der Stadt Rheine eingegangen und wurden den Schulen nach einem vom Land vorgegebenen Verteilungsschlüssel auf den Schulgirokonten zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für dieses Förderprogramm stellen sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:
Ergebnisplan
Erträge: 171.682,00 €
Aufwendungen: 171.682,00 €
Verminderung Eigenkapital: 0 €
Die Stadt Rheine hat die zur Verfügung stehenden
Fördermittel vollumfänglich abgerufen und beabsichtigt diese Mittel vollständig
verwenden.
Anlage:
Übersicht Förderprogramme