Betreff
Übersicht über coronabedingte Förderprogramme im Schulbereich
Vorlage
579/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zu coronabedingten Fördermitteln zur Kenntnis.


Begründung:

 

I.             Übersicht Förderprogramme

 

Seitens des Landes NRW wurden zur Verminderung der pandemiebedingten Unterrichtsausfälle verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Eine Übersicht ist dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt.

 

Im Folgenden erfolgt eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Förderbausteine:

 

Extra-Zeit

1.    Extra-Zeit zum Lernen

-        Förderung von Schüler/innen auf fachlicher und persönlicher Ebene

-        Schaffung einheitlicher Strukturen durch die Schulverwaltung um Schulen der Umsetzung des Programmes zu unterstützen.

 

2.    Extra-Zeit für Bewegung

-        Förderung von sportpraktischen Gruppenangeboten – sowohl nach Ende des Schultages als auch in den Ferien

-        Antragsberechtigt sind Sportvereine und Träger der freien Jugendhilfe – die Mittel werden nicht der Stadt Rheine zur Verfügung gestellt

 

 

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

 

3.    Schulsozialarbeit

-        Förderung von zusätzlichen Angeboten der sozialen Arbeit an Schulen

-       weitere Berichterstattung in Vorlage 569/21

 

4.    Jugendarbeit

-        Förderung von zusätzlichen Freizeitangeboten und Ferienfreizeiten der Träger der Kinder- und Jugendarbeit

-        Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe

 

Extra-Geld

5.    Schulträgerbudget

-        Förderung für die Schaffung schulübergreifender Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen

 

6.    Schulscharfe Budgets

-        Förderung von schulbezogenen Maßnahmen zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite (bspw. Anschaffung von Fördermaterial, Teambuildingmaßnahmen…)

 

7.    Bildungsgutscheine

-        Förderung von weitergehenden Förderangeboten für einzelne Schüler/innen

 

Extra-Personal

8.    Fortsetzung Helferprogramm OGS

-        Förderung zur Kompensation des zusätzlichen Corona-Aufwandes in der OGS

 

9.    Lehrpersonal an Schulen

-        Förderung von zusätzlichem Personal an Schulen zur Unterstützung beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände

-        Die Anforderung von Personal erfolgt direkt über die Schulen

 

 

Mit der Vorlage 370/21 wurden dem Schulausschuss bereits die Grundzüge und bisherige Umsetzung von Maßnahmen aus den Coronaförderprogrammen des Landes NRW vorgestellt sowie die perspektivische weitere Umsetzung skizziert. Hier wurde primär auf das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ (Förderbaustein 1) abgestellt.

 

 

II.           Sachstand und Finanzierung

 

Wie der obenstehenden Übersicht der Förderangebote zu entnehmen ist, bestehen hier unterschiedliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Beantragung und Umsetzung. Die einzelnen Zuständigkeiten sind in der Anlage 1 farblich hervorgehoben.

 

In den weiteren Ausführungen wird auf die Förderbausteine 1, 3, 5, 6, 7 und 9 eingegangen, da sich diese ganz oder teilweise in der Zuständigkeit der Schulverwaltung befinden.

 

 

Förderbaustein 1 – Extra-Zeit zum Lernen

Auf die Inhalte der Vorlage 370/21 wird verwiesen. Es fanden zwischenzeitlich weitere schulische Nachhilfeangebote in den Herbstferien statt. Die gesamten Kosten für dieses Förderprogramm stellen sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Ergebnisplan

Erträge:                                  111.388,72 €

Aufwendungen:                     139.235,90 €

Verminderung Eigenkapital:    27.847,18 €

 

Weitere Angebote werden in 2022 folgen. Hierfür sind im Mittelansatz 50.000 Euro vorgesehen.

 

 

Förderbaustein 3 – Schulsozialarbeit                                                                                                     

Es wird auf die Inhalte der Vorlage 569/21 verwiesen, die ebenfalls in der Schulausschusssitzung am 10.11.2021 beraten werden wird. Der finanzielle Umfang dieses Förderprogramms stellt sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:

 

Ergebnisplan

Erträge:                                  278.200,60 €

Aufwendungen:                     278.200,60 €

Verminderung Eigenkapital:                               0 €

 

 

Förderbaustein 5 – Schulträgerbudget

Die Mittel sind zwischenzeitlich bei der Stadt Rheine eingegangen. Für das Jahr 2021 wird das Schulträgerbudget unmittelbar an die städtischen Schulen weitergeleitet, um damit Projekte im Bereich der Schulsozialarbeit, der Aufarbeitung von Lernrückständen und des gemeinschaftlichen Miteinanders umzusetzen. So können alle Schulformen und Altersgruppen von zusätzlicher Schulsozialarbeit und weiteren Angeboten profitieren. Für das Jahr 2022 wird eine ähnliche Zielsetzung verfolgt, jedoch plant der Schulträger, in Kooperation mit freien Trägern ein Grundangebot zur Aufarbeitung von Lernrückständen aufzulegen. Darüber hinaus sollten die Schulen voraussichtlich erneut eigenständig über die Mittelverwendung zugunsten von Schulsozialarbeit entscheiden können.

 

Der finanzielle Umfang dieses Förderprogramms stellt sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:

 

Ergebnisplan

Erträge:                                  229.156,00 €

Aufwendungen:                     229.156,00 €

Verminderung Eigenkapital:                   0 €

 

 

Förderbaustein 6 – Bildungsgutscheine

Die Mittel sind i. H. v. 171.865 Euro vom Land bereitgestellt worden. Laut Förderrichtlinie sind 50 v.H. dieser Mittel aufgrund der Schülerzahlen an die Schulen zu verteilen. Bezüglich der Festlegung eines Verteilungsschlüssels der übrigen 50 v.H. wurden nach Aussage der Bezirksregierung weitere Hinweise der Landesregierung zum Verfahren angekündigt. Diese liegen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Sobald hier ein neuer Kenntnisstand besteht, wird jedoch umgehend eine Freigabe der der Mittel erfolgen.

 

 

Förderbaustein 7 -  Fortsetzung Helferprogramm OGS

Die Mittel für das Förderprogramm sind zwischenzeitlich beantragt und mit den Trägern und Caterern im Schulbereiche kommuniziert worden. Der finanzielle Umfang dieses Förderprogramms stellt sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:

 

Ergebnisplan

Erträge:                                  89.169,20 €

Aufwendungen:                     89.169,20 €

Verminderung Eigenkapital:                 0 €

 

 

Förderbaustein 9 – Schulscharfe Budgets

Die Mittel für die Schulscharfen Budgets sind ebenfalls bei der Stadt Rheine eingegangen und wurden den Schulen nach einem vom Land vorgegebenen Verteilungsschlüssel auf den Schulgirokonten zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für dieses Förderprogramm stellen sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt dar:

 

Ergebnisplan

Erträge:                                  171.682,00 €

Aufwendungen:                     171.682,00 €

Verminderung Eigenkapital:                   0 €

 

 

Die Stadt Rheine hat die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollumfänglich abgerufen und beabsichtigt diese Mittel vollständig verwenden.

 


Anlage:

 

Übersicht Förderprogramme