Betreff
Planungs- und Bauvereinbarung, Ausbau Radweg K 68
Vorlage
272/07
Aktenzeichen
FB 5.3-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planungs- und Bauvereinbarung über den Neubau des Radweges im Bereich der K 68 abzuschließen.


Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, einen straßenbegleitenden Radweg westlich im Zuge der K 68 zwischen dem Netzknoten 3610001 und 3610026 in Abschnitt 1 von Station 3 + 965 bis 5 + 365 anzulegen. Der Radweg beginnt an dem asphaltierten Leinpfad am Dortmund-Ems-Kanal und wird dann nördlich des Gleiskörpers zu der Franz-Bernhard-Straße bis an die Landesgrenze zu Niedersachsen geführt. Die Radwegemaßnahme trägt nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Stadt Rheine, insbesondere im Hinblick auf den hohen Radfahreranteil bei. Der Kreis Emsland, Samtgemeinde Spelle, plant derzeit ebenfalls den Neubau eines Radweges im Zuge der K 68 von Spelle bis zur Landesgrenze. Dadurch würde es einen Netzschluss zwischen Rheine und Spelle geben.

 

Ausbaumerkmale:

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf der gesamten Länge in einer Breite von 2,25 m hergestellt. Es ist vorgesehen, den Geh- und Radweg ökologisch und naturnah in die Landschaft einzupassen. Der Geh- und Radweg erhält eine Bepflanzung, die mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt abgestimmt wird. Die Befestigung des Radweges findet in Asphaltbauweise statt.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

 

Die Baumaßnahme wird vom Kreis Steinfurt geplant, ausgeschrieben und durchgeführt. Die Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme obliegen dem Kreis Steinfurt.

 

Grunderwerb:

 

Der Grunderwerb ist vom Kreis Steinfurt abschließend durchgeführt worden.

 

Kostenteilung:

 

Die Baukosten betragen nach Schätzungen des Kreises 180.000,00 €. Zusätzlich entstehen Planungskosten in Höhe von 24.000,00 €, außerdem entfallen noch 35.000,00 € auf den Grunderwerb.

 

Die Städte und Gemeinden haben sich nach dem KA-Beschluss vom 3. Dezember 1991 zu 50 % an den Planungskosten und an den nach Abzug von Zuweisungen verbleibenden Bau- und Finanzierungskosten zu beteiligen. Der geschätzte Kostenanteil der Stadt Rheine beträgt somit 102.000,00 €, weil die Grunderwerbskosten anteilig zu 100 % beim Kreis bleiben. Die Maßnahme soll aus dem Radwegeinitiativprogramm RIP ohne Förderzuschüsse des Landes finanziert werden. Seitens des Kreises sind bis 2012 bereits mehrere Großprojekte für die GVFG-Anmeldung vorgesehen. Weitere Maßnahmen könnten nur nach der Prioritätenliste angemeldet und abgearbeitet werden. Hiernach wäre die K 68 frühestens ab dem Jahre 2012 einplanbar. Eine Zuschussbeantragung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz oder nach dem Landesradwegeförderprogramm ist daher nicht beabsichtigt. Beide Programme sind bis mindestens 2012 bereits deutlich überzeichnet. Eine mittelfristige Bezuschussung ist nicht möglich. Von daher wird seitens des Kreises angeregt, die Maßnahme in Eigenfinanzierung durchzuführen, um eine zeitnahe Fertigstellung zu erreichen.