Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2022 – 2025
Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters
Produktgruppe 07 - Sportförderung
Vorlage
590/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 07 - Sportförderung mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktbereiches 07 - Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktbereich 07 - Sportförderung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 


 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeistes/Produktbereich 07 - Sportförderung im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von je 12.000 EUR in den Jahren 2022, 2024 und 2025 und 58.000 EUR im Jahr 2023.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 07 - Sportförderung

 

Aufwendungen

 

Berichtszeile 15 –

Transferaufwendungen

 

2022

2023

2024

2025

Für den Bau eines Vereinsheims des SV Hauenhorst wurden insgesamt 91 TEUR, verteilt auf zwei Jahre, eingeplant. In 2021 waren Aufwendungen in Höhe von 46 TEUR eingeplant, die vom Verein wegen Bauverzögerung noch nicht abgerufen wurden. Die 46 TEUR müssen in 2023 neu veranschlagt werden.

alt

45.000

0

0

0

 

Neu

0

46.000

0

0

 

Berichtszeile 15 –

Transferaufwendungen

 

Für den Bau einer Sportgalerie hat der Sportausschuss am 19.11.2019 dem TV Mesum neben einer Förderung von insgesamt 630 TEUR auch die Reduzierung der Zins- und Tilgungskosten für den damaligen Sporthallenbau an der Franziskusschule beschlossen. Die Reduzierung sollte als Zuschuss (Transferaufwendungen) von Seiten der Sportförderung der Stadt Rheine an den Fachbereich Planen und Bauen fließen.

Fälschlicherweise wurde ab 2020 der Ansatz zu 2/3 falsch veranschlagt und zwar 12 TEUR als Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen im Finanzplan.

Der Fehler muss ab 2022 korrigiert werden. Der vorhandene Ansatz des Zuschusses im Ergebnisplan von 6 TEUR muss um 12 TEUR aus 18 TEUR erhöht werden.

Entsprechende Verringerungen müssen im Finanzplan erfolgen (s. u.)

alt

6.000

6.000

6.000

6.000

 

neu

18.000

18.000

18.000

18.000

Verschlechterung

 

       12.000

58.000

12.000

12.000

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters/Produktbereich 07 – Sportförderung im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 12.000 EUR.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Auszahlungen:

 

Berichtszeile 28 –

Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen

 

 

2022

2023

2024

2025

Begründung siehe Begründung oben zu Sportgalerie TV Mesum

alt

12.000

12.000

12.000

12.000

 

neu

0

0

0

0

Verbesserung

 

       12.000

58.000

12.000

12.000

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktbereich 07 - Sportförderung keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.