Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters
Produktgruppe 07 - Sportförderung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters/
Produktgruppe 07 - Sportförderung mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf
2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in
den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktbereiches 07 - Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktbereich 07 - Sportförderung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeistes/Produktbereich 07 - Sportförderung im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von je 12.000 EUR in den Jahren 2022, 2024 und 2025 und 58.000 EUR im Jahr 2023.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 07 - Sportförderung
Aufwendungen
Berichtszeile 15 – Transferaufwendungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Für den Bau eines Vereinsheims
des SV Hauenhorst wurden insgesamt 91 TEUR, verteilt auf zwei Jahre,
eingeplant. In 2021 waren Aufwendungen in Höhe von 46 TEUR eingeplant, die
vom Verein wegen Bauverzögerung noch nicht abgerufen wurden. Die 46 TEUR
müssen in 2023 neu veranschlagt werden. |
alt |
45.000 |
0 |
0 |
0 |
|
Neu |
0 |
46.000 |
0 |
0 |
Berichtszeile 15 – Transferaufwendungen |
|
||||
Für den Bau einer Sportgalerie
hat der Sportausschuss am 19.11.2019 dem TV Mesum neben einer Förderung von
insgesamt 630 TEUR auch die Reduzierung der Zins- und Tilgungskosten für den
damaligen Sporthallenbau an der Franziskusschule beschlossen. Die Reduzierung
sollte als Zuschuss (Transferaufwendungen) von Seiten der Sportförderung der
Stadt Rheine an den Fachbereich Planen und Bauen fließen. Fälschlicherweise wurde ab 2020
der Ansatz zu 2/3 falsch veranschlagt und zwar 12 TEUR als Auszahlung von
aktivierbaren Zuwendungen im Finanzplan. Der Fehler muss ab 2022
korrigiert werden. Der vorhandene Ansatz des Zuschusses im Ergebnisplan von 6
TEUR muss um 12 TEUR aus 18 TEUR erhöht werden. Entsprechende Verringerungen
müssen im Finanzplan erfolgen (s. u.) |
alt |
6.000 |
6.000 |
6.000 |
6.000 |
|
neu |
18.000 |
18.000 |
18.000 |
18.000 |
Verschlechterung |
|
12.000 |
58.000 |
12.000 |
12.000 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters/Produktbereich 07 – Sportförderung im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 12.000 EUR.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Auszahlungen:
Berichtszeile 28 – Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Begründung siehe Begründung oben
zu Sportgalerie TV Mesum |
alt |
12.000 |
12.000 |
12.000 |
12.000 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
12.000 |
58.000 |
12.000 |
12.000 |
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat die
Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für
das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022
alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist
aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als
coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters/ Produktbereich 07 - Sportförderung keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.