Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2020
zur Kenntnis.
2. Der
Rat der Stadt Rheine beschließt gem.
§ 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 in der Fassung vom 22.07.2021 sowie die Zuführung
des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 4.880.543,65 € zur
Ausgleichsrücklage.
3. Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
für den Jahresabschluss 2020 gem.
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Gemeinde
hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem.
§ 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW vom
Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich der
Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem.
§ 96 Abs. 1 S. 1 GO den geprüften Jahresabschluss
fest.
Den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschluss 2020 neben Lagebericht und Anhang hat der HDA der Stadt Rheine
durch Delegierung vom Rat gem. § 60 GO NRW in seiner Sitzung am
27.04.2021 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis genommen und an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Dabei sind
gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
• der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,
• die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
• der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss steht und
• er insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durchgeführt und die Ergebnisse in dem
Prüfbericht vom 13.08.2021 dargestellt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes in der Fassung vom 22.07.2021
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 05.10.2021
die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert und mit
einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der
Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.
Dieser
Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den
Jahresabschluss 2020 festzustellen und dem Bürgermeister gem.
§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu
erteilen.
Neben der
Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach
§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die
Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der
Jahresabschluss 2020 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven
Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 4.880.543,65 € aus. Jahresüberschüsse können laut
§ 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen
Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des
Jahresabschlusses aufweist.
Die
allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2020 einen Bestand in Höhe von
243.088.852,51 € aus und liegt mit 34,3 % Anteil an der Bilanzsumme
des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der
Jahresüberschuss 2020 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die
Zuführung erfolgt erst nach dem Beschluss des Rates, da dieser gemäß
§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW neben der Feststellung
des Jahresabschlusses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses zu
beschließen hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2020
aus-gewiesenen Überschuss in Höhe von 4.880.543,65 € der
Ausgleichsrücklage zu zuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2020
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses