Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2 – Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:
- 2103 Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene
- 2105 Öffentliche Spielplätze
- 2106 Unterhaltsvorschussleistungen
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2021 ergeben sich im
Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von 2.145.900 TEUR.
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2021 ergeben sich im Finanzplan keine Veränderungen.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Folgende Abweichungen in dem Sonderbereich sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt: 2101 – Förderung
junger Menschen und Familien
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
15 |
Transferaufwendungen |
Zusatzentgelte
für Betreuung im Homeschooling und Vorhalten von Inobhutnahmen für corona-infizierte
Kinder und Jugendliche |
- 30.000 EUR |
15 |
Transferaufwendungen |
coronabedingt
höhere Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung |
-1.500.000 EUR |
Produkt: 2102 –
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
2 |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen |
Zuwendung
des Landes als Ausgleich für die entgangenen Elternbeiträge |
+250.000 EUR |
15 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Mindererträge
durch Verzicht der Elternbeiträge in den Monaten Januar bis Juli 2021 –
Korrektur |
+100.000 EUR |
Auf Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten sowie zur
Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) können nur
coronabedingte Mindererträge bzw. Mehraufwendungen isoliert werden. Sofern
Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen die coronabedingten Belastungen
mindern, ist dies bei der Isolierung entsprechend zu berücksichtigen.
Anlagen:
Bericht zum Stichtag 31.10.2021