Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Antrag des Beirats für Menschen mit Behinderung und auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung
für das Jugendamt der Stadt Rheine vom 21. Dezember 2010:
Präambel
Gem. § 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch
(VIII) – Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Dezember 2006 (BGBl. I, S 3134), in der zurzeit gültigen Fassung, in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG NW – vom 12. Dezember 1990 (GV. NW. S. 664),
in der zurzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat
der Stadt Rheine in seiner Sitzung am _____________________________ folgende 2.
Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine erlassen:
Artikel I
§ 4 Absatz 3 wird
um folgende Ziffer 12 ergänzt:
3.12 |
ein(e) vom Beirat für Menschen mit
Behinderungen vorgeschlagene(r) sachkundige(r) Einwohner(in). |
Artikel II
§ 4 Absatz 3,
letzter Satz wird wie folgt geändert:
Für die Mitglieder 3.3 bis 3.12 ist je ein(e)
persönliche(r) Vertreter(in) zu bestellen.
Artikel III
Diese Satzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Am 7. September
2021 hat der Rat der Stadt Rheine die Verwaltung mit der Satzungsänderung
beauftragt. Auf die Vorlage 383/21 wird verwiesen.