Betreff
Widmung von Straßen (Südhoek, Im Lied, Nienbergstraße)
Vorlage
608/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NRW - GV NRW  S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Südhoek
    von Brückenstraße
    bis Haus Nr. 24

  2. Im Lied
    von Listweg
    bis Nahrodder Straße

 

  1. Nienbergstraße
    von Zeppelinstraße
    bis Haus Nr. 63

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 


Begründung:

Damit neue oder durch die Stadt Rheine übernommene Straßen den Charakter einer öffentlichen Straße erhalten, sind diese formal zu widmen. Diese formale Widmung erzeugt u. a. die Rechtswirkung, dass die Straße durch die Stadt in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten hat. Für die Allgemeinheit entsteht insbesondere das Recht zum Gemeingebrauch. Weitere Besonderheiten der öffentlichen Straße im Unterschied zur Privatstraße drücken sich  im Anbau-, Anlieger- und Kreuzungsrecht aus.

 

Auch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist für erstmalig erstellte Straßen vor der endgültigen Abrechnung eine Widmung erforderlich.

 

Für den Ausbau der unter den Punkten 1 bis 3 genannten Straßen steht die endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge an. Da die Widmung für diese Straßen bisher noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist der o.a. Beschluss erforderlich.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersichtsplan zu 1.

Anlage 2 – Übersichtsplan zu 2.

Anlage 3 – Übersichtsplan zu 3.