Betreff
Erneuerung des Wirtschaftsweges Goldbergstraße
(Catenhorner Straße – Wellenbrink)
Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
609/21
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Festlegung des Bauprogramms

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt für die Erneuerung des Wirtschaftsweges Goldbergstraße (Catenhorner Straße bis Wellenbrink) nachfolgendes Bauprogramm:

 

 

Goldbergstraße (Catenhorner Straße – Wellenbrink):

 

Es ist ein erneuerter Ausbau als Wirtschaftsweg geplant.

 

a)     Fahrbahn/Bankett

 

       Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m mit einem 0,5 m bis 0,75 m breiten Bankett (Nordseite)

 

b)     Randstreifen

 

Wiederherstellung der Randbereiche zwischen Fahrbahn und privaten Zufahrten (in Pflasterbauweise, Asphaltbauweise oder Schotter)

 

c)     Entwässerung

 

Herstellung einer Entwässerungsrinne in 50 cm Breite südlich der Fahrbahn

 

Anlegung /Reaktivierung von Straßengräben in Teilbereichen nördlich der Fahrbahn

in 1,50 m Breite

 

Einbau von Straßenabläufen/Einlaufschächten mit Anschluss an den Regenwasserkanal

 

d)     Beleuchtung

 

energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m in den bestehenden Leuchtenabständen

 


Begründung:

 

1.         Ausgangslage

Die zu erneuernde Fahrbahn befindet sich südlich des Naturschutzgebietes „Waldhügel“ und zweigt in westliche Richtung von der Catenhorner Straße ab. Der geplante Bauabschnitt reicht bis zur Straße Wellenbrink. Die umliegenden Bereiche bestehen aus Flächen der Land- und Forstwirtschaft und einer Zeilenbebauung.

Die Straße liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt und ist daher mit Tempo 50 km/h festgesetzt.

 

Die vorhandene Fahrbahnbreite (Asphalt) liegt größtenteils bei 3,0 m bis 3,50 m. Die überwiegende verkehrliche Belastung besteht im Anliegerverkehr (Pkw/Radfahrer) und landwirtschaftlichem Verkehr.

Durch die gezielte Sammlung und Ableitung des Oberflächenwassers ist - als notwendige Folge von Starkregenereignissen  - der zusätzliche Einbau von Entwässerungsrinnen erforderlich.

Da nur in Teilbereichen ein Regenwasserkanal existiert (z. T. auf Privatgrund), wird eine Erstverlegung des Regenwasserkanals von den technischen Betrieben durchgeführt; im Bereich der Straße „Wellenbrink“ bis zum Ende der Zeilenbebauung Goldbergstraße.

Die Baumaßnahme trägt zum Überflutungsschutz in Rheine bei; das Gesamtkonzept zur Entwässerung ist mit der TBR (Entwässerung) abgestimmt.

 

In Koordination mit dem Produktbereich Grünplanung wurden die, mit der daraus resultierenden Mehrversiegelung entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt, unter Anwendung des Verfahrens „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV, 2021) bilanziert (s. Anlage Eingriffsbeurteilung und Kompensationsmaßnahme).

 

Gemäß den Angaben des Produktbereiches Grünplanung wird zur Kompensation der aus der Baumaßnahme resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft ein Flächenanteil von 280m² aus der Kompensationsfläche der Stadt Rheine, Gemarkung Mesum, Flur 1, Flurstück 45 zur Verfügung gestellt. Die Fläche ist Teil der Maßnahmenfläche zur Entwicklung von artenreichem Magergrünland im Bereich der Emsaue durch Umwandlung einer zuvor intensiv genutzten Ackerfläche. Die Maßnahme mit einer Gesamtgröße von ca. 1,2 ha wurde im Frühjahr 2021 durch Bodenbearbeitung und Einsaat mit einer standortspezifischen Saatgutmischung von Gräsern und Kräutern gebietsregionaler Herkunft hergestellt. Die Bewirtschaftung erfolgt künftig als einschürige Mähwiese mit stark eingeschränkter Nutzung unter Verzicht auf Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

 

Im Rahmen der Prioritätenliste wurde die Erneuerung des Wirtschaftsweges Goldbergstraße vom Bau- und Mobilitätsausschuss für das Jahr 2022 beschlossen (Vorlage Prioritätenliste 273/21).

 

 

Bauweise:

 

Die Herstellungsmerkmale der Straße richten sich nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW), die je nach Verkehrsstärken befahrbare Breiten von 4,0 m bis 4,5 m vorgibt. Bei hohem Radverkehr kann die Breite noch erhöht werden.

 

Um die zusätzliche Versiegelung geringer zu halten und dennoch den Verkehr von PKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten, ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m vorgesehen - mit einem 0,5 m bis 0,75 m breitem Schotterbankett auf der Nordseite, das bis zur Grenze der Straßenparzelle reicht.

 

Auf der Südseite wird eine 0,50 m breite Muldenrinne eingeplant. Daraus ergibt sich eine befahrbare Breite von 4,50 m.

Die seitlichen Randstreifen, größtenteils befestigt, werden wieder hergestellt und schaffen so abschnittsweise eine standfeste befahrbare Breite von 5,00 m und mehr - je nach Lage der Böschungen und Grabenbreiten.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise nach RSTO 12 in der Belastungsklasse (Bk) 0,3 hergestellt.

 

Entwässerung:

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 50 cm breite Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den neu geplanten Regenwasserkanal.

Zur Aufnahme von Oberflächenwasser höhergelegener Verkehrsflächen oder von Hangwasser werden vorhandene Gräben auf der Nordseite wiederhergestellt bzw. neue Entwässerungsgräben ausgehoben. Über Grabenverrohrungen und Einlaufschächte wird das im Graben zurückgehaltene Regenwasser abgeleitet.

 

Beleuchtung:

Die vorhandene punktuelle Beleuchtung (4 Pilzkopf-Leuchten) mit einer Lichtpunkthöhe von 4  m wird an den bestehenden Standorten durch energieeffiziente Beleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m ausgetauscht.

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Wiederbelebung vorhandener Grabenstrukturen fördert das Ziel einer ortsnahen Zurückhaltung von Regenwasser / Hangwasser.

 

 

Finanzierung:

 

Die Ausbaukosten liegen voraussichtlich bei 250.000 €. Die Kosten sind im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt worden. Beim Bau von Wirtschaftswegen werden keine Anliegerbeiträge erhoben.

 

 

Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbauabschnitt der Goldbergstraße ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan

 

Anlage 2: Lagepläne (Blatt 1-4)

 

Anlage 3: Übersicht Eingriffsbilanzierung (PB Grünplanung)