(Catenhorner Straße – Wellenbrink)
Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Festlegung des Bauprogramms
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt für die Erneuerung des Wirtschaftsweges
Goldbergstraße (Catenhorner Straße bis Wellenbrink) nachfolgendes Bauprogramm:
Goldbergstraße
(Catenhorner Straße – Wellenbrink):
Es ist ein
erneuerter Ausbau als Wirtschaftsweg geplant.
a)
Fahrbahn/Bankett
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m mit einem
0,5 m bis 0,75 m breiten Bankett (Nordseite)
b)
Randstreifen
Wiederherstellung der Randbereiche zwischen Fahrbahn und
privaten Zufahrten (in Pflasterbauweise, Asphaltbauweise oder Schotter)
c)
Entwässerung
Herstellung einer Entwässerungsrinne in 50 cm Breite
südlich der Fahrbahn
Anlegung /Reaktivierung von Straßengräben in Teilbereichen
nördlich der Fahrbahn
in 1,50 m Breite
Einbau von
Straßenabläufen/Einlaufschächten mit Anschluss an den Regenwasserkanal
d)
Beleuchtung
energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m
in den bestehenden Leuchtenabständen
Begründung:
1.
Ausgangslage
Die zu
erneuernde Fahrbahn befindet sich südlich des Naturschutzgebietes „Waldhügel“
und zweigt in westliche Richtung von der Catenhorner Straße ab. Der geplante
Bauabschnitt reicht bis zur Straße Wellenbrink. Die umliegenden Bereiche
bestehen aus Flächen der Land- und Forstwirtschaft und einer Zeilenbebauung.
Die Straße
liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt und ist daher mit Tempo 50 km/h festgesetzt.
Die
vorhandene Fahrbahnbreite (Asphalt) liegt größtenteils bei 3,0 m bis 3,50 m.
Die überwiegende verkehrliche Belastung besteht im Anliegerverkehr
(Pkw/Radfahrer) und landwirtschaftlichem Verkehr.
Durch die gezielte
Sammlung und Ableitung des Oberflächenwassers ist - als notwendige Folge von
Starkregenereignissen - der zusätzliche
Einbau von Entwässerungsrinnen erforderlich.
Da nur in
Teilbereichen ein Regenwasserkanal existiert (z. T. auf Privatgrund), wird eine
Erstverlegung des Regenwasserkanals von den technischen Betrieben durchgeführt;
im Bereich der Straße „Wellenbrink“ bis zum Ende der Zeilenbebauung
Goldbergstraße.
Die Baumaßnahme trägt zum
Überflutungsschutz in Rheine bei; das Gesamtkonzept zur Entwässerung ist mit
der TBR (Entwässerung) abgestimmt.
In Koordination
mit dem Produktbereich Grünplanung wurden die, mit der daraus resultierenden
Mehrversiegelung entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt, unter Anwendung
des Verfahrens „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung
in NRW“ (LANUV, 2021) bilanziert (s. Anlage Eingriffsbeurteilung und Kompensationsmaßnahme).
Gemäß den Angaben
des Produktbereiches Grünplanung wird zur Kompensation der aus der Baumaßnahme
resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft ein Flächenanteil von 280m²
aus der Kompensationsfläche der Stadt Rheine, Gemarkung Mesum, Flur 1,
Flurstück 45 zur Verfügung gestellt. Die Fläche ist Teil der Maßnahmenfläche
zur Entwicklung von artenreichem Magergrünland im Bereich der Emsaue durch
Umwandlung einer zuvor intensiv genutzten Ackerfläche. Die Maßnahme mit einer
Gesamtgröße von ca. 1,2 ha wurde im Frühjahr 2021 durch Bodenbearbeitung und
Einsaat mit einer standortspezifischen Saatgutmischung von Gräsern und Kräutern
gebietsregionaler Herkunft hergestellt. Die Bewirtschaftung erfolgt künftig als
einschürige Mähwiese mit stark eingeschränkter Nutzung unter Verzicht auf
Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Im Rahmen der Prioritätenliste wurde die
Erneuerung des Wirtschaftsweges Goldbergstraße vom Bau- und Mobilitätsausschuss
für das Jahr 2022 beschlossen (Vorlage Prioritätenliste 273/21).
Bauweise:
Die Herstellungsmerkmale der Straße
richten sich nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW), die je nach
Verkehrsstärken befahrbare Breiten von 4,0 m bis 4,5 m vorgibt. Bei hohem
Radverkehr kann die Breite noch erhöht werden.
Um die zusätzliche Versiegelung geringer
zu halten und dennoch den Verkehr von PKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
zu gewährleisten, ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m vorgesehen - mit einem 0,5
m bis 0,75 m breitem Schotterbankett auf der Nordseite, das bis zur Grenze der
Straßenparzelle reicht.
Auf der Südseite wird eine 0,50 m breite
Muldenrinne eingeplant. Daraus ergibt sich eine befahrbare Breite von 4,50 m.
Die seitlichen Randstreifen, größtenteils
befestigt, werden wieder hergestellt und schaffen so abschnittsweise eine
standfeste befahrbare Breite von 5,00 m und mehr - je nach Lage der Böschungen
und Grabenbreiten.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise nach
RSTO 12 in der Belastungsklasse (Bk) 0,3 hergestellt.
Entwässerung:
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 50 cm breite Entwässerungs-rinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den neu geplanten Regenwasserkanal.
Zur Aufnahme von
Oberflächenwasser höhergelegener Verkehrsflächen oder von Hangwasser werden
vorhandene Gräben auf der Nordseite wiederhergestellt bzw. neue
Entwässerungsgräben ausgehoben. Über Grabenverrohrungen und Einlaufschächte
wird das im Graben zurückgehaltene Regenwasser abgeleitet.
Beleuchtung:
Die vorhandene
punktuelle Beleuchtung (4 Pilzkopf-Leuchten) mit einer Lichtpunkthöhe von
4 m wird an den bestehenden Standorten durch energieeffiziente
Beleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m ausgetauscht.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Wiederbelebung vorhandener Grabenstrukturen fördert das Ziel einer ortsnahen Zurückhaltung von Regenwasser / Hangwasser.
Finanzierung:
Die
Ausbaukosten liegen voraussichtlich bei 250.000 €. Die Kosten sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt worden. Beim Bau von Wirtschaftswegen
werden keine Anliegerbeiträge erhoben.
Ausbauzeitpunkt:
Der
Ausbauabschnitt der Goldbergstraße ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lagepläne (Blatt 1-4)
Anlage 3: Übersicht Eingriffsbilanzierung (PB Grünplanung)