Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Sachstandsbericht, Änderung zum Maßnahmenkatalog, Fortschreibung des Rahmenplans (594)
Vorlage
621/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine (Rat) folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Rahmenplan Innenstadt und den Ablaufplan zur Fortschreibung des Rahmenplans zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 1 rot gefärbten Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt dem laufenden Städtebauförderprojekt zu entnehmen und diese zum Gegenstand der Fortschreibung des Rahmenplans zu machen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine erarbeitete mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und Partner, Bremen, in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan stellt als integriertes Handlungskonzept die städtebauliche, funktionale und strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von Rheine dar. Er formuliert 6 Handlungsfelder, in denen 48 konkrete Einzelmaßnahmen definiert wurden.

 

Die Stadt stellte für den Rahmenplan einen Ablauf- und Finanzierungsplan auf und stimmte diesen hinsichtlich der angestrebten Teilfinanzierung durch Mittel der Städtebauförderung und Mittel des NWL (für anteilige Ausgaben der Maßnahme A2 „Neugestaltung und Umbau des ZOB“) mit den verschiedenen Fördergebern ab.

 

Bezüglich der Städtebauförderung sah der Ablauf- und Finanzierungsplan eine vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes in einem Zeitraum von 8 Jahren, also von 2015 bis zum Jahresende 2022, vor. Auf dieser Grundlage beschloss der Rat am 11.02.2014, den Rahmenplan umzusetzen (Vorlage 474/14). Der Fördergeber bewilligte der Stadt erste Fördermittel für das Programmjahr 2015. Seitdem befindet sich der Rahmenplan in der konkreten Umsetzung.

 

Seit dem Jahr 2015 wurden die Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans verändert und ergänzt anhand geänderter Anforderungen, wie sie beispielsweise als Ergebnis aus Bürgerbeteiligungen hervorgingen. Der Rat fasste zu den Vorlagen 405/17, 456/17 und zuletzt zu der Vorlage 245/20 die dementsprechenden Änderungsbeschlüsse zum Maßnahmenkatalog und zu den Gesamtkosten des Rahmenplans.

 

Aus folgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Rat zu beschließen, die im aktuellen Sachstandsbericht in der Anlage 1 rot gefärbten Maßnahmen des Förderprogrammjahres 2015 aus dem laufenden Städtebauförderprojekt zu entnehmen und diese zum Gegenstand der Fortschreibung des Rahmenplans zu machen:

 

A.     Der überwiegende Teil der Maßnahmen des aktuellen Rahmenplans wurde bereits in den Jahren zwischen 2011 und 2013 definiert und seitdem inhaltlich nicht weiterentwickelt. Mit dem Blick auf sämtliche zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und Standortfaktoren, wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Kaufverhalten, Klimawandel, Digitalisierung, Kerngebietsdefinition, Leerstandsanteil der Ladenlokale und vieles mehr, ist ein Großteil der bislang nicht umgesetzten Maßnahmen innerhalb einer Fortschreibung des Rahmenplans dahingehend zu prüfen, ob sie heute noch sinnvoll, angemessen und zielführend sind.

 

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 23.06.2020 wird diese Fortschreibung bereits erfolgen, während die letzten laufenden Maßnahmen des aktuellen Rahmenplans noch bis ca. zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die Anlage 3 zeigt einen groben Ablaufplan für die Fortschreibung des Rahmenplans vom Jahresende 2021 bis zum Herbst 2023.

 

Insofern ist es sinnvoll, die vor acht bis zehn Jahren definierten und seitdem unveränderten Maßnahmen des Rahmenplans innerhalb der Fortschreibung zu prüfen und diese ggfs. in ein neues Maßnahmenkonzept aufzunehmen.

 

B.      Seit dem letzten Änderungsbeschluss am 23.06.2020 nehmen die Folgen der Corona Pandemie einen starken Einfluss auf die Entwicklung der Innenstadt insbesondere als Wirtschafts- und Handelsstandort. Um diesen Auswirkungen entgegenzusteuern, veröffentlichte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem Juli 2020 mittlerweile drei Aufrufe an die Kommunen zur Teilnahme am „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“. Der Stadt Rheine wurden Zuwendungen zu folgenden Fördergegenständen bewilligt, die einen unmittelbar wirksamen Nutzen für die Innenstadt haben:

 

gemäß Beschlussvorlagen 340/20 zum StUK am 23.09.2020

-      „Verfügungsfonds Anmietung“

-      „Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds“

-      „Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“

 

Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt, im November 2021 weitere Fördermittel für neue Fördergegenstände des dritten Programmaufrufs zu beantragen.

 

Die Arbeitsgruppe für den Rahmenplan Innenstadt befasst sich damit, diese zusätzlichen Maßnahmen des Sofortprogramms mit hoher Priorität umzusetzen. Sie hat im Gegenzug in ihrer Arbeitsplanung einzelne Maßnahmen des Rahmenplans zurückgestellt, die bis zur Jahresmitte 2020 noch nicht begonnen wurden und die keine so unmittelbaren und zeitnahen Auswirkungen auf die Entwicklung der Innenstadt gehabt hätten wie die Maßnahmen des oben genannten Sofortprogramms.

 

Für einige Rahmenplan Maßnahmen aus dem Förderprogrammjahr 2015, die in der Priorisierung innerhalb des Rahmenplans vergleichsweise untergeordnet waren und daher bislang nicht begonnen wurden, sind andererseits bewilligte Städtebaufördermittel bis spätestens Mitte Februar 2022 zu verausgaben. Die Stadt versuchte erfolglos, die Frist für die Umsetzung und Abrechnung dieser Maßnahmen verlängern zu lassen. Das bedeutet, diese Maßnahmen sind bis dahin fertigzustellen und schlusszurechnen. Dies ist in der Praxis nicht realisierbar.

 

Sofern die Stadt sich mit dem Fördergeber darauf verständigt, die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 2015 und damit aus dem aktuellen Rahmenplan zu entnehmen und diese zum Gegenstand dessen Fortschreibung zu machen, lassen sich im Gegenzug ggfs. bereits abgeschlossene Maßnahmen aus den Programmjahren 2016 bis 2020 in das Programmjahr 2015 verschieben. Im Idealfall werden dadurch eigentlich nicht geförderte Mehrkosten aus den Programmjahren 2016 bis 2020 doch gefördert. Dies wird derzeit beim Fördergeber geprüft.

 

Ein entsprechender Beschluss des Rates zur oben beschriebenen Änderung des aktuellen Rahmenplans ist jedoch die grundlegende Bedingung dafür, dass der Fördergeber der Änderung des Städtebauförderprojektes in diesem Sinn zustimmt.

 

Der Sachstandsbericht in der Anlage 1 zeigt den Stand der Umsetzung und der Einzelkosten der Maßnahmen. Die bisherigen Änderungen an den Inhalten und die Entwicklung der Kosten seit dem Beginn der Umsetzung im Jahr 2015 sind darin erläutert.

 

Die Anlage 2 zeigt den Maßnahmenkatalog mit den zum Beschluss vorgelegten Änderungen aus der Sicht als Städtebauförderprojekt mit Informationen über die jährlichen Bewilligungen und die dagegen gestellten aktuellen Kosten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1         Sachstandsbericht zur Umsetzung Rahmenplan Innenstadt

 

Anlage 2         geänderter Maßnahmenkatalog, Übersicht bewilligter Maßnahmen

 

Anlage 3         Ablaufplan Fortschreibung Rahmenplan Innenstadt