Kennwort: "Wohnquartier Cäcilienstraße", der Stadt Rheine
Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
I. Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt dem Antrag auf Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.11, Kennwort: „Wohnquartier Cäcilienstraße“, der Stadt Rheine zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vorzubereiten.
Die Vorgaben des noch zu beschließenden Arbeitsprogramms Stadtplanung 2022 sind dabei zu beachten.
Begründung:
Antragsteller und
gleichzeitig Vorhabenträger ist der Wohnungsverein Rheine eG. Dieser
beabsichtigt, im Stadtteil Dutum-Dorenkamp im Bereich der Cäcilienstraße
zwischen der „Breite Straße“ und „Mittelstraße“ mehrere Mehrfamilienhäuser
sowie ein zentrales Parkhaus zu errichten.
Das Quartier
Cäcilienstraße wurde bereits als Maßnahme im Integrierten Handlungskonzept zur
„Sozialen Stadt Dorenkamp“ mit aufgenommen. Aufgrund der geplanten Verlegung
der Cäcilienstraße sollte die Straßen- und Freiflächenplanung gefördert werden.
In Absprache mit dem Fördergeber und dem Wohnungsverein wurde diese Maßnahme
wegen nicht geklärter Grundstücksangelegenheiten und zugunsten anderer
Maßnahmen der „Sozialen Stadt Dorenkamp“ (Darbrookstraße,
Parkstraße/Ferdinandstraße) nicht weiter verfolgt.
Der geplante
Standort ist städtebaulich gut geeignet, weil er inmitten des
Siedlungsbereiches vom Stadtteil Dorenkamp liegt und damit eine Nachverdichtung
im Innenbereich ermöglicht. In den angrenzenden Bereichen befinden sich bereits
bestehende Wohngebiete, des Weiteren sind soziale, kulturelle und technische
Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Dutum-Dorenkamp in ausreichenden Maße
vorhanden, sodass der Zuwachs an Einwohnern durch die vorhandene Infrastruktur
aufgenommen werden kann und diese stärkt.
Aufgrund der zuvor
genannten Punkte wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung
angesehen. Als Nachverdichtungsprojekt wird hier letztlich auch ein Beitrag zur
Schonung des unbebauten Außenbereichs erbracht. Entsprechend wird das
beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus drei Regelungselementen:
- dem Vorhaben- und Erschließungsplan
- dem Durchführungsvertrag sowie
- dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Wesentlicher Teil
eines derartigen Planes ist der Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB.
Der Vorhabenträger
übernimmt auf Grund des Durchführungsvertrages die Verpflichtung, auf der
Grundlage des von ihm vorgelegten und mit der Stadt Rheine abgestimmten sowie
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommenen Konzeptes (Vorhaben- und
Erschließungsplan) das Vorhaben auf eigenen Kosten innerhalb eines
vertraglichen Zeitraums und nach vertraglicher näher bestimmten Vorgaben zu
verwirklichen, insbesondere auch die städtebauliche erforderlichen
Erschließungsanlagen herzustellen und zu finanzieren.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ohne Durchführungsvertrag nicht
rechtwirksam.
Der
Durchführungsvertrag ist jedoch – anders als der Vorhaben- und
Erschließungsplan – nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der
Durchführungsvertrag ist zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Rheine vor
dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann nur beschlossen werden, wenn auch der
Durchführungsvertrag vorliegt.
Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz
Die städtebauliche
Regulierung durch einen Bebauungsplan sowie die Nachverdichtung durch eine
Neubebauung sind von hoher Bedeutung für die zukünftige Wohnraumversorgung auf
dem Rheiner Stadtgebiet in Dutum-Dorenkamp.
Dem Klimaschutz
wird bei der Planung Rechnung getragen, in dem eine stärkere, angemessene
Ausnutzbarkeit der innerstädtischen Siedlungsflächen verfolgt wird
(Innenentwicklung statt Außenbereichsinanspruchnahme, Prinzip der kurzen Wege).
Aufgrund der
speziellen örtlichen Gegebenheiten sowie der städtebaulichen Planungsziele in
diesem Planverfahren, ist nicht mit einer erheblichen erhöhten CO2 Produktion
und mit erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation im
bebauten Siedlungsbereich des Stadtteils Dutum-Dorenkamp zu rechnen. Im
weiteren Bauleitplanverfahren erfolgt eine tiefer gehende Prüfung der evtl.
möglichen Auswirkungen auf den Kommunalen Klimaschutz.
Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzepts
Der Entwurf des
Wohnraumversorgungskonzepts der Stadt Rheine kommt zu dem Ergebnis,
dass der Stadtteil
ein bevölkerungsstarker Stadtteil ist, was auch an der vergleichsweisen dichten
Bauweise im Dorenkamp liegt. Die städtische Wohnungsgesellschaft wie auch der
Wohnungsverein Rheine eG haben hier viel entwickelt und sind weiterhin aktiv,
indem sie ihren Wohnungsbestand sanieren bzw. teils abreißen und neu bauen. Für
den Stadtteil Dutum-Dorenkamp besteht weiterhin eine große Nachfrage an
öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Wohnungsverein plant an der
Cäcilienstraße 30 % der Wohnungen öffentlich gefördert zu bauen. Hiermit wird
der Forderung des Wohnraumversorgungskonzeptes, mindestens 10 % öffentlich
geförderten Wohnraum pro Wohngebiet zu schaffen, entsprochen.
Ein Übersichtsplan
mit dem Geltungsbereich liegt bei.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Antrag