Betreff
Bewerbung als LEADER-Region Steinfurter Land
Vorlage
627/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

II)                  Der Rat der Stadt Rheine beschließt die gemeinsame LEADER-Bewerbung „Steinfurter Land“ mit den Städten und Gemeinden Altenberge, Emsdetten, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Steinfurt und Wettringen für die Förderperiode 2023 – 2029 aktiv zu unterstützen.

 

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wird sich die Stadt Rheine an der LEADER-Arbeit aktiv beteiligen und die Umsetzung von Projekten begleiten.

 

Die anteiligen jährlichen Kosten zur Kofinanzierung des Regionalmanagements in Höhe von 10 Cent pro LEADER-relevantem Einwohner wird die Stadt Rheine im Falle einer erfolgreichen Bewerbung für den Zeitraum von 2023 bis 2029 (inkl. zweijährige Verlängerung des Umsetzungszeitraums) bereitstellen.

 


Begründung:

 

A.     Projektbeschreibung

 

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Abkürzung steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économierurale“ und bedeutet die Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Programm dient der Strukturförderung des Ländlichen Raums und wird finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

 

Wichtigste Merkmale von LEADER sind die umfassende Einbeziehung der regionalen Akteure (bottom-up), die Umsetzung individueller regionaler Entwicklungsstrategien (RES), die Prozessbegleitung durch ein qualifiziertes Regionalmanagement sowie die Kooperation und Vernetzung der LEADER-Regionen und anderer Regionalentwicklungsinitiativen untereinander. Die umfassende Beteiligung der lokalen Bevölkerung soll gewährleisten, dass folgende Zielsetzungen erreicht werden:

 

·         die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zu stärken und angesichts aktueller sowie zukünftiger Herausforderungen deren regionale Resilienz zu erhöhen,

·         die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiter zu qualifizieren, Armut zu bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie

·         die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe zu erhalten, zu regenerieren und langfristig zu sichern.

 

LEADER stellt den Regionen 3,1 Mio. € zur Verfügung. Die Region bestimmt über den Einsatz der Fördermittel und definiert zu Beginn des Prozesses die Schwerpunkte und den Rahmen der Förderung. LEADER - Regionen haben exklusiven Zugang zum Regionalbudget („Kleinprojekteförderung“), einem Fördertopf, mit dem jährlich zusätzlich 180.000 € für kleinere, primär investive Projekte zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gibt es oftmals einen bevorzugten Zugang zu Fördertöpfen wie z. B. der Dorferneuerung, Bodenordnung.

 

Die Region entwickelt für den Bewerbungsprozess eine regionale Entwicklungsstrategie (RES), diese formuliert die Schwerpunkte und deren Umsetzung. Die RES wird anhand von Qualitätskriterien bewertet:

 

·         Die Ziele müssen auf den Stärken und Schwächen der Region aufbauen.

·         Einbindung der Bevölkerung und relevanter Akteure

·         Passfähigkeit zu den Herausforderungen der Gegenwart / Resilienz

 

Die RES berücksichtigt die aktuellen Herausforderungen im Hinblick auf die regionale Resilienz analytisch/konzeptionell/systematisch. Resilienz wird mit Blick auf ökonomische, soziale, ökologische Dimensionen (insbesondere Anpassungen an den Klimawandel, Umgang mit natürlichen Ressourcen, Digitalisierung, zukunftsgerechte Ausrichtung der Wirtschaft und Verminderung von Abhängigkeiten, Stärkung des sozialen Miteinanders sowie Sicherung der Daseinsvorsorge und zeitgemäßer Mobilität) adressiert.

 

Der Wettbewerbsaufruf ist in der 43 KW 2021 erfolgt, bis zum 04. März 2022 muss eine fertige RES vorgelegt werden. Eine unabhängige Jury wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens die LEADER Regionen für die kommende Förderphase auswählen und bis zum Frühjahr 2022 bekannt geben.

 

 

B.      Projektkosten:

 

Die anteiligen Projektkosten für die einzelnen Kommunen während der LEADER-Phase können naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da diese individuell projektbezogen anfallen werden.

 

Die Kosten für den regionalen öffentlichen Mindestanteil betragen 400.000 € je Region. Dieser Betrag (umgerechnet auf 7 Jahre sind dies jährliche Kosten in Höhe von 57.142,86 € je LEADER Region) muss im Zuge der Bewerbung von der jeweiligen Gebietskörperschaft (gesamte LEADER – Region) zugesichert werden. Der Kreis Steinfurt übernimmt dies formal für die gesamte Summe und in beiden Regionen (Vorlage im Umweltausschuss am 15.11.21).

 

Kofinanziert wird hiermit der Einsatz eines Regionalmanagements für die Beratung und Begleitung von Projektträgern, die Umsetzung von Projekten, die Geschäftsführung der Lokalen Aktionsgruppe (Entscheidungsgremium) etc.. Das Regionalmanagement mit mind. 1,5 Personalstellen ist zwingend erforderlich.

 

Wie bereits in der vergangenen Förderphase sollen die Kommunen jährlich 10 Cent je LEADER-relevanten Einwohner bezahlen. Diese Kosten dürften sich im Rahmen der bisherigen (2014 – 2022) Zahlungen für LEADER bewegen und betragen für die Stadt Rheine mit rund 25.646 LEADER-relevanten Einwohnern insgesamt 2.564,60 € im Jahr. Die erforderlichen Kosten sind zusätzlich im Haushalt 2022 einzuplanen und für den Zeitraum von 2023 bis 2029 (inkl. zweijährige Verlängerung des Umsetzungszeitraums) bereitzustellen.

 

 

C.     Entwicklung von Dorfentwicklungsplänen

 

Die Bewerbung zur LEADER-Region Steinfurter Land bietet die Möglichkeit, ein Baustein für die Projektentwicklung und Finanzierung der späteren Dorfentwicklungspläne zu werden.

 

Ebenso wie bei der LEADER-Region, sind die zentralen Ziele von Dorfentwicklungsplänen, der Erhalt und die Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum (siehe Vorlage 339/21 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz.)